Berechne das Trinkgeld, den Gesamtbetrag und den Anteil pro Person.
Das Trinkgeld ist Rechnungsbetrag × Prozentsatz; der Gesamtbetrag geteilt durch die Personenzahl ergibt den Anteil pro Person.
Beispiel: 60 € + 10 % = 66 €, geteilt durch 3 = 22 € pro Person.
Der Rechner liefert das Ergebnis sofort und nachvollziehbar – ideal zum schnellen Überschlagen ebenso wie zur genauen Kontrolle. Alle Angaben dienen der Orientierung und ersetzen im Einzelfall keine fachliche Beratung.
Gib deine Werte in die Felder ein – das Ergebnis wird sofort aktualisiert, während du tippst. So kannst du verschiedene Szenarien direkt vergleichen und ein Gefühl dafür bekommen, wie sich einzelne Größen auf das Ergebnis auswirken. Die Rechner von Rechenwerk24 arbeiten vollständig in deinem Browser, sind kostenlos und kommen ohne Anmeldung aus.
In Deutschland sind bei zufriedenstellendem Service etwa 5 bis 10 Prozent des Rechnungsbetrags üblich, häufig aufgerundet auf einen glatten Betrag. Der Trinkgeldbetrag ergibt sich aus Rechnung × Prozentsatz ÷ 100. In anderen Ländern gelten teils deutlich höhere Erwartungen – in den USA etwa 15 bis 20 Prozent. Der Rechner teilt den Betrag auf Wunsch auch gleich durch die Personenzahl.
Im Restaurant sind fünf bis zehn Prozent verbreitet, häufig wird schlicht auf einen glatten Betrag aufgerundet. In Cafés und Bars genügt das Aufrunden auf die nächste halbe oder ganze Zahl. Beim Taxi ist Aufrunden ebenfalls üblich, beim Frisör und bei Lieferdiensten sind ein bis drei Euro gängig. Rechtlich ist Trinkgeld stets freiwillig – ein Anspruch besteht nicht, und ein Abzug wegen unzureichenden Trinkgelds ist unzulässig.
Die Erwartungen variieren stark. In den USA sind 18 bis 20 Prozent im Restaurant üblich und faktisch Teil des Lohns, weil der Mindestlohn für Servicekräfte dort niedriger liegt; in vielen Bundesstaaten wird der Betrag bei größeren Gruppen automatisch als Service Charge auf die Rechnung gesetzt. In Japan gilt Trinkgeld dagegen als unhöflich und wird zurückgewiesen. In Italien und Frankreich ist der Service häufig bereits eingerechnet, ein kleiner Zusatzbetrag aber gern gesehen. Ein Blick auf die Rechnung nach dem Hinweis auf Servizio oder Service compris lohnt sich.
Trinkgelder, die Beschäftigte freiwillig von Gästen erhalten, sind in Deutschland in unbegrenzter Höhe steuer- und sozialabgabenfrei. Anders liegt es bei Beträgen, die der Arbeitgeber selbst zahlt oder aus einer gemeinsamen Kasse verteilt – diese gelten als Arbeitslohn. Wer Rechnungen in einer Gruppe aufteilt, findet die passende Aufteilung im Prozentrechner oder im Verhältnis-Rechner.