Wie viel von deiner Abfindung bleibt nach Steuern übrig – und wie viel spart die Fünftelregelung? Gib dein übriges Jahreseinkommen und die Abfindung ein.
Wichtig seit 2025: Dein Arbeitgeber behält auf die Abfindung die volle Lohnsteuer ein. Die hier gezeigte Ersparnis durch die Fünftelregelung bekommst du erst über die Einkommensteuererklärung für das Auszahlungsjahr zurück – ohne Erklärung verfällt sie.
Eine Abfindung ist seit 2006 in voller Höhe steuerpflichtig; einen Freibetrag gibt es nicht mehr. Das Problem ist nicht die Steuerpflicht an sich, sondern die Progression: Der deutsche Einkommensteuertarif steigt mit dem Einkommen. Eine einmalige Zahlung von mehreren Monatsgehältern schiebt das Jahreseinkommen mit einem Schlag nach oben – und der oberste Teil der Abfindung wird mit dem höchsten persönlichen Steuersatz belastet. Genau diesen Effekt mildert die Fünftelregelung nach § 34 EStG.
Die Rechnung dahinter ist in drei Schritten nachvollziehbar. Zuerst wird die Einkommensteuer auf das zu versteuernde Einkommen ohne Abfindung ermittelt. Dann wird ein Fünftel der Abfindung hinzugerechnet und die Steuer auf diese Zwischensumme berechnet. Die Differenz zwischen beiden Beträgen ist die Mehrsteuer für ein Fünftel – multipliziert mit fünf ergibt sie die Steuer auf die gesamte Abfindung. Weil für den Steuersatz nur ein Fünftel maßgeblich ist, bleibt die Belastung unter dem, was bei voller Hinzurechnung fällig wäre. Genau diese beiden Varianten stellt der Rechner oben gegenüber.
Die wichtigste Änderung betrifft nicht die Höhe, sondern den Zeitpunkt. Bis Ende 2024 durfte der Arbeitgeber die Fünftelregelung direkt beim Lohnsteuerabzug anwenden – die Abfindung kam bereits ermäßigt besteuert auf dem Konto an. Mit dem Wachstumschancengesetz wurde § 39b Abs. 3 Satz 9 EStG zum 1. Januar 2025 gestrichen. Seither behält der Arbeitgeber auf die Abfindung die volle Lohnsteuer ein. Die Ermäßigung prüft und gewährt ausschließlich das Finanzamt – und zwar erst bei der Veranlagung, nachdem eine Einkommensteuererklärung abgegeben wurde.
Praktisch bedeutet das eine Liquiditätslücke von rund anderthalb Jahren: Ausgezahlt wird im Abfindungsjahr weniger, die Erstattung kommt mit dem Steuerbescheid des Folgejahres. Bei einer Abfindung von 75.000 Euro können das mehrere Tausend Euro sein, die zunächst fehlen. Wichtiger noch ist die zweite Folge: Wer keine Steuererklärung abgibt, bekommt die Ermäßigung nicht – der Vorteil verfällt ersatzlos. Der Arbeitgeber weist die Abfindung dafür gesondert als Entschädigung auf der Lohnsteuerbescheinigung aus. Das Finanzamt prüft anschließend von sich aus, ob die Fünftelregelung günstiger ist als die reguläre Besteuerung, und wendet automatisch die für dich bessere Variante an. Ein zusätzlicher Antrag ist dafür nicht nötig, wohl aber die Erklärung selbst.
Damit die Ermäßigung überhaupt greift, muss eine sogenannte Zusammenballung von Einkünften vorliegen. Die Abfindung muss grundsätzlich in einem einzigen Kalenderjahr zufließen, und das Jahreseinkommen einschließlich Abfindung muss höher sein als das, was ohne die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erwarten gewesen wäre. Eine über zwei Jahre gestückelte Auszahlung kann die Begünstigung deshalb gefährden.
Wie groß der Vorteil ausfällt, hängt stark von der Ausgangslage ab. Er ist am größten, wenn das übrige Einkommen im Auszahlungsjahr niedrig und die Abfindung hoch ist – etwa wenn das Arbeitsverhältnis früh im Jahr endet. Wer dagegen ohnehin im Bereich des Spitzensteuersatzes liegt, spürt kaum eine Entlastung: Wenn schon das laufende Einkommen den höchsten Tarif erreicht, gibt es keine Progression mehr abzumildern. Der Rechner macht diesen Unterschied sichtbar, indem er die Ersparnis gegenüber der Besteuerung ohne Fünftelregelung ausweist.
Nicht abgebildet sind Gestaltungen, die den steuerpflichtigen Betrag selbst verändern – etwa die Verschiebung des Zuflusses ins Folgejahr, Einzahlungen in eine betriebliche Altersversorgung nach der Vervielfältigungsregel des § 3 Nr. 63 EStG oder Beiträge zur Basisrente. Solche Wege können die Belastung erheblich senken, hängen aber vollständig von der persönlichen Situation ab und gehören in eine steuerliche Beratung. Der Rechner liefert die Größenordnung für die eigene Einschätzung und für das Gespräch – keine verbindliche Berechnung.
Ausführlich im Ratgeber: Abfindung versteuern – Fünftelregelung 2026 einfach erklärt.
Stand: Juli 2026 · Werte und Rechtslage für 2026 geprüft.
Eine Abfindung trifft als einmalige Zahlung ungebremst die Steuerprogression – ohne Sonderregel würde ein großer Teil zum Spitzensteuersatz besteuert. Die Fünftelregelung nach § 34 EStG mildert das ab. Die Berechnung läuft in vier Schritten:
Der Vorteil ist am größten, wenn dein übriges Einkommen niedrig und die Abfindung hoch ist. Liegt dein Einkommen schon im Spitzensteuersatz, bringt die Regelung wenig.
Bis 2024 wendete der Arbeitgeber die Fünftelregelung direkt beim Lohnsteuerabzug an – du bekamst sofort mehr Netto. Seit dem 1. Januar 2025 ist das durch das Wachstumschancengesetz aus dem Lohnsteuerabzug entfallen. Der Arbeitgeber behält zunächst die volle Steuer ein; den Vorteil holst du dir über die Einkommensteuererklärung zurück. Die Regelung selbst gilt unverändert weiter – du musst sie nur aktiv beantragen.
Echte Abfindungen wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind sozialversicherungsfrei: keine Renten-, Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung. Es fällt nur Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an.
Die Begünstigung greift nur, wenn die Abfindung zusammengeballt in einem Kalenderjahr zufließt und zu einer außerordentlichen Erhöhung der Einkünfte führt. Eine Aufteilung über zwei Jahre kostet in der Regel den Steuervorteil. Das Finanzamt prüft bei der Veranlagung automatisch, ob die Fünftelregelung günstiger ist, und wendet die bessere Variante an.
Auf die Steuer der Abfindung fällt auch Kirchensteuer an. Viele Landeskirchen erlassen davon auf formlosen Antrag jedoch einen Teil – häufig etwa die Hälfte – als Billigkeitsmaßnahme bei Abfindungen. Ein kurzer Antrag beim Kirchensteueramt kann sich lohnen.