Gehalt & Beruf

Abfindungsrechner

Wie viel von deiner Abfindung bleibt nach Steuern übrig – und wie viel spart die Fünftelregelung? Gib dein übriges Jahreseinkommen und die Abfindung ein.

Deine Angaben

So funktioniert die Berechnung

Eine Abfindung wird nach der Fünftelregelung (§34 EStG) ermäßigt besteuert: Rechnerisch wird ein Fünftel dem Jahreseinkommen zugeschlagen, die darauf entfallende Mehrsteuer mal fünf genommen.

Das mildert die Steuerprogression im Auszahlungsjahr.

Häufige Fragen

Wie funktioniert die Fünftelregelung?
Die Steuer auf die Abfindung wird so berechnet, als wäre nur ein Fünftel der Abfindung zusätzlich zum übrigen Einkommen geflossen. Die darauf entfallende Mehrsteuer wird mit fünf multipliziert. Das mildert den Progressionssprung.
Was hat sich 2025 bei der Fünftelregelung geändert?
Seit dem 1. Januar 2025 wendet der Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr beim Lohnsteuerabzug an. Es wird zunächst die volle Steuer einbehalten; die Ermäßigung nach §34 EStG gibt es erst über die Einkommensteuererklärung zurück.
Fallen auf eine Abfindung Sozialabgaben an?
Nein. Echte Abfindungen wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind sozialversicherungsfrei. Es fällt nur Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an.
Ist eine Abfindung sozialabgabenpflichtig?
Nein, echte Entlassungsabfindungen sind beitragsfrei in der Sozialversicherung.
Wie hoch ist eine typische Abfindung?
Als Faustregel ein halbes Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr – gesetzlich vorgeschrieben ist das aber nicht.
Richtwert: Jahresbrutto minus ca. 20–25 % (Vorsorge, Werbungskosten) – oder laut letztem Steuerbescheid.
pflichtig?

Ergebnis

Netto-Abfindung (mit Fünftelregelung)
Steuer mit Fünftelregelung
Steuer ohne (normal)
Brutto-Abfindung
− Einkommensteuer (§ 34)
− Solidaritätszuschlag
− Kirchensteuer
= Netto-Abfindung
Ersparnis durch Fünftelregelung
Effektiver Steuersatz
Steuersatz ohne Regelung
Seit 2025 wichtig: Dein Arbeitgeber behält bei Auszahlung die volle Steuer ein. Den hier gezeigten Vorteil der Fünftelregelung bekommst du erst über die Einkommensteuererklärung (Anlage N) zurück.

Stand: Juli 2026 · Werte und Rechtslage für 2026 geprüft.

Schätzung auf Basis § 32a und § 34 EStG für das gewählte Jahr. Annahmen: die Abfindung erfüllt die „Zusammenballung", es bestehen keine weiteren außerordentlichen Einkünfte. Maßgeblich ist der Steuerbescheid des Finanzamts. Ohne Gewähr – keine Steuerberatung.

Wie die Fünftelregelung funktioniert

Eine Abfindung trifft als einmalige Zahlung ungebremst die Steuerprogression – ohne Sonderregel würde ein großer Teil zum Spitzensteuersatz besteuert. Die Fünftelregelung nach § 34 EStG mildert das ab. Die Berechnung läuft in vier Schritten:

  • Einkommensteuer auf dein zu versteuerndes Einkommen ohne Abfindung.
  • Einkommensteuer auf dieses Einkommen plus ein Fünftel der Abfindung.
  • Die Differenz ist die Steuer auf ein Fünftel – sie wird mit fünf multipliziert.
  • Diese Steuer fällt auf die gesamte Abfindung an – meist deutlich weniger als bei voller Besteuerung.

Der Vorteil ist am größten, wenn dein übriges Einkommen niedrig und die Abfindung hoch ist. Liegt dein Einkommen schon im Spitzensteuersatz, bringt die Regelung wenig.

Was sich 2025 geändert hat

Bis 2024 wendete der Arbeitgeber die Fünftelregelung direkt beim Lohnsteuerabzug an – du bekamst sofort mehr Netto. Seit dem 1. Januar 2025 ist das durch das Wachstumschancengesetz aus dem Lohnsteuerabzug entfallen. Der Arbeitgeber behält zunächst die volle Steuer ein; den Vorteil holst du dir über die Einkommensteuererklärung zurück. Die Regelung selbst gilt unverändert weiter – du musst sie nur aktiv beantragen.

Keine Sozialabgaben

Echte Abfindungen wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind sozialversicherungsfrei: keine Renten-, Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung. Es fällt nur Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an.

Voraussetzung: Zusammenballung

Die Begünstigung greift nur, wenn die Abfindung zusammengeballt in einem Kalenderjahr zufließt und zu einer außerordentlichen Erhöhung der Einkünfte führt. Eine Aufteilung über zwei Jahre kostet in der Regel den Steuervorteil. Das Finanzamt prüft bei der Veranlagung automatisch, ob die Fünftelregelung günstiger ist, und wendet die bessere Variante an.

Kirchensteuer auf die Abfindung

Auf die Steuer der Abfindung fällt auch Kirchensteuer an. Viele Landeskirchen erlassen davon auf formlosen Antrag jedoch einen Teil – häufig etwa die Hälfte – als Billigkeitsmaßnahme bei Abfindungen. Ein kurzer Antrag beim Kirchensteueramt kann sich lohnen.

Passende Rechner