Gesetzliche Krankenversicherung · § 47 SGB V · 2026

Krankengeld-Rechner

Was zahlt die Krankenkasse ab der 7. Woche? 70 % vom Brutto, höchstens 90 % vom Netto – abzüglich Sozialabgaben. Gib dein Monatsbrutto ein.

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Ergebnis

Krankengeld netto / Monat
Krankengeld brutto / Tag
Krankengeld brutto / Monat
− Sozialabgaben (RV/ALV/Pflege)
= Krankengeld netto / Monat
Krankengeld netto
Bisheriges Netto
Einkommenslücke / Monat
Maßgebliche Grenze
Krankengeld netto / Tag
Ab dem 43. Tag: Die ersten 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt (Entgeltfortzahlung). Erst danach springt das Krankengeld ein – für dieselbe Krankheit max. 78 Wochen in 3 Jahren. Höchstkrankengeld 2026: 135,63 €/Tag.

Stand: Juli 2026 · Werte und Rechtslage für 2026 geprüft.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Krankengeld?
Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Maßgeblich ist der niedrigere Wert. 2026 liegt das Höchstkrankengeld bei 135,63 Euro pro Tag.
Werden vom Krankengeld noch Abgaben abgezogen?
Ja. Vom Brutto-Krankengeld werden die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen (zusammen rund 12,4 Prozent). In der Krankenversicherung sind Krankengeldbezieher beitragsfrei.
Näherung nach § 47 SGB V: 70 % vom Brutto (gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 €/Monat), max. 90 % vom Netto, abzüglich AN-Anteilen zu Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung (≈ 12,4 %; kinderlos ≈ 13,0 %). Die exakte Festsetzung erfolgt durch deine Krankenkasse. Am genauesten mit dem Netto laut Gehaltsabrechnung. Ohne Gewähr.

Wie sich das Krankengeld berechnet

Das gesetzliche Krankengeld beträgt 70 % des Bruttoarbeitsentgelts, darf aber 90 % des Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen. Es gilt immer der niedrigere der beiden Werte – bei den meisten Beschäftigten greift die 90-%-Netto-Grenze. Das zugrunde liegende Brutto wird höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung berücksichtigt (2026: 5.812,50 €/Monat bzw. 193,75 €/Tag). Daraus folgt das Höchstkrankengeld von 135,63 € pro Tag.

Abzüge vom Krankengeld

Vom Brutto-Krankengeld gehen noch die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab (zusammen rund 12,4 %, kinderlos rund 13,0 %). In der Krankenversicherung selbst sind Krankengeldbezieher beitragsfrei.

Ab wann und wie lange?

Die ersten sechs Wochen (42 Tage) zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter (Entgeltfortzahlung). Ab dem 43. Tag zahlt die Krankenkasse Krankengeld – für dieselbe Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, die sechs Wochen Entgeltfortzahlung eingerechnet.

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