Versicherungsleistung · §§ 149 ff. SGB III · 2026

Arbeitslosengeld-Rechner (ALG I)

Wie viel Arbeitslosengeld bekommst du – und wie lange? Gib dein durchschnittliches Bruttogehalt der letzten 12 Monate ein.

Deine Angaben

J.
Mon.

Ergebnis

Arbeitslosengeld I pro Monat
Bemessungsentgelt (brutto)
Pauschaliertes Netto (Leistungsentgelt)
Leistungssatz
= ALG I / Monat
ALG I / Tag
ALG I
Bisheriges Netto
Einkommenslücke / Monat
Bezugsdauer
Anteil vom Netto
Höchstsatz: Das Bemessungsentgelt ist auf die Beitragsbemessungsgrenze (2026: 8.450 €/Monat) gedeckelt – mehr ALG I gibt es auch bei höherem Gehalt nicht. Steuerklasse III bringt mehr als V.

Stand: Juli 2026 · Werte und Rechtslage für 2026 geprüft.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld I?
Das ALG I beträgt 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts, mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Das Bemessungsentgelt ist das durchschnittliche Bruttogehalt der letzten zwölf Monate, gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze.
Wie lange wird Arbeitslosengeld gezahlt?
Die Bezugsdauer hängt von Versicherungszeit und Alter ab: in der Regel 6 bis 12 Monate, ab 50 Jahren bis zu 15, ab 55 bis 18 und ab 58 Jahren bis zu 24 Monate.
Wird ALG I aus dem echten Netto berechnet?
Nein. Die Agentur für Arbeit bildet ein pauschaliertes Netto aus dem Brutto abzüglich pauschaler Sozialabgaben (20 Prozent), Lohnsteuer nach Steuerklasse und Soli. Davon werden 60 oder 67 Prozent gezahlt.
Näherung nach §§ 149 ff. SGB III: pauschaliertes Netto = Brutto (gedeckelt 8.450 €) − 20 % SV-Pauschale − Lohnsteuer nach Steuerklasse − Soli; davon 60 % bzw. 67 %. Kirchensteuer und individuelle Freibeträge bleiben – wie bei der Agentur für Arbeit – unberücksichtigt. Die verbindliche Höhe legt die Agentur für Arbeit im Bescheid fest. Ohne Gewähr.

So wird das Arbeitslosengeld berechnet

Das Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung – seine Höhe richtet sich nach deinem früheren Verdienst, nicht nach Bedürftigkeit. Berechnet wird in drei Schritten:

  • Bemessungsentgelt: durchschnittliches Bruttogehalt der letzten 12 abgerechneten Monate, gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze (2026: 8.450 €/Monat).
  • Leistungsentgelt: davon werden pauschal 20 % Sozialversicherung, die Lohnsteuer nach Steuerklasse und der Soli abgezogen. Das ist ein standardisiertes Netto, nicht dein Abrechnungsnetto.
  • Leistungssatz: 60 % des Leistungsentgelts – oder 67 %, wenn du oder dein Partner mindestens ein Kind habt.

Wie lange wird gezahlt?

Die Bezugsdauer hängt von Versicherungszeit und Alter ab: bei 12 Versicherungsmonaten 6 Monate, bei 24 Monaten 12 Monate. Ältere bekommen länger – ab 50 Jahren bis 15, ab 55 bis 18 und ab 58 Jahren bis zu 24 Monate.

Steuerklasse zählt

Maßgeblich ist die Steuerklasse am 1. Januar des Jahres. Da die Lohnsteuer ins pauschalierte Netto einfließt, führt Steuerklasse III zu einem höheren ALG I als Klasse V – ein rechtzeitiger Wechsel (mindestens einige Monate vorher) kann sich lohnen.

Achtung Sperrzeit

Wer selbst kündigt oder einen Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund schließt, riskiert eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen: In dieser Zeit ruht der Anspruch, und die Gesamtbezugsdauer verkürzt sich in der Regel um ein Viertel. Auch verspätete Arbeitslosmeldung kann eine (kürzere) Sperrzeit auslösen. Melde dich daher frühzeitig arbeitsuchend – spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses bzw. innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis.

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