BEEG · Basiselterngeld & ElterngeldPlus · 2026

Elterngeldrechner

Wie viel Elterngeld steht dir zu? Gib dein durchschnittliches Einkommen vor der Geburt ein – der Rechner berücksichtigt Ersatzrate, Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag.

Deine Angaben

Ergebnis

Basiselterngeld pro Monat
Basiselterngeld
ElterngeldPlus
Bemessungs-Netto
Ersatzrate
Grundbetrag
+ Geschwisterbonus
+ Mehrlingszuschlag
= Basiselterngeld
Bezugsdauer: Basiselterngeld bis 12 Monate (14 mit Partnermonaten). ElterngeldPlus ist halb so hoch, kann aber doppelt so lange bezogen werden – ideal bei Teilzeit.

Stand: Juli 2026 · Werte und Rechtslage für 2026 geprüft.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Elterngeld?
Das Basiselterngeld beträgt 65 bis 67 Prozent des Nettoeinkommens vor der Geburt, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat. Bei niedrigem Einkommen steigt die Ersatzrate auf bis zu 100 Prozent.
Was ist die Einkommensgrenze beim Elterngeld?
Für Geburten seit dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen über 175.000 Euro liegt – sowohl für Paare als auch für Alleinerziehende.
Was ist der Geschwisterbonus?
Lebt ein Geschwisterkind unter 3 Jahren oder leben zwei unter 6 Jahren im Haushalt, erhöht sich das Elterngeld um 10 Prozent, mindestens um 75 Euro beim Basiselterngeld.
Näherung nach BEEG. Das „Elterngeld-Netto" wird amtlich aus dem Brutto mit pauschalen Abzügen ermittelt und entspricht nur näherungsweise dem Netto der Gehaltsabrechnung. Ohne Berücksichtigung von Teilzeit während des Bezugs und Sonderfällen. Maßgeblich ist der Bescheid der Elterngeldstelle. Ohne Gewähr.

Wie sich das Elterngeld berechnet

Das Basiselterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens: 65 bis 67 % des Nettoeinkommens vor der Geburt, mindestens 300 €, höchstens 1.800 € im Monat. Maßgeblich ist das durchschnittliche Einkommen der 12 Kalendermonate vor dem Monat der Geburt (bzw. vor dem Mutterschutz).

Die Ersatzrate

  • Netto 1.000–1.200 €: 67 %.
  • Über 1.200 €: sinkt um 0,1 Prozentpunkte je 2 € Mehreinkommen, bis auf 65 % (ab 1.240 €).
  • Unter 1.000 €: steigt um 0,1 Prozentpunkte je 2 € weniger – bis zu 100 % (Geringverdiener-Komponente).

Zuschläge

Geschwisterbonus: +10 % (mindestens 75 €), wenn ein Geschwisterkind unter 3 Jahren oder zwei unter 6 Jahren im Haushalt leben. Mehrlingszuschlag: +300 € für jedes weitere Mehrlingskind (beim ElterngeldPlus jeweils die Hälfte).

Einkommensgrenze

Für Geburten seit dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen 175.000 € übersteigt – für Paare wie für Alleinerziehende.

Steuerklasse rechtzeitig prüfen

Das Elterngeld bemisst sich am Netto vor der Geburt – und das hängt von der Steuerklasse ab. Ein Wechsel in die günstigere Klasse (oft III für den beziehenden Elternteil) wirkt sich nur aus, wenn er rechtzeitig erfolgt: Maßgeblich ist die Steuerklasse, die in den meisten Monaten des Bemessungszeitraums galt – der Wechsel sollte also spätestens rund 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes beantragt werden. Mehr dazu im Steuerklassen-Vergleich.

Basiselterngeld oder ElterngeldPlus?

Basiselterngeld ist höher (bis 1.800 €), wird aber maximal 14 Monate gezahlt. ElterngeldPlus ist halb so hoch (bis 900 €), kann dafür doppelt so lange bezogen werden – besonders sinnvoll, wenn du während des Bezugs in Teilzeit arbeitest.

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