Altersvorsorgereformgesetz · geförderte ETF-Vorsorge ab 2027

Altersvorsorgedepot-Rechner

Wie viel legt der Staat drauf – und was wird über die Jahre daraus? Berechne Grund- und Kinderzulage, die Günstigerprüfung und das Endkapital deines geförderten ETF-Depots.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung im Altersvorsorgedepot?
Die Grundzulage beträgt 50 Prozent auf Eigenbeiträge bis 360 Euro und 25 Prozent auf Beiträge von 360 bis 1.800 Euro pro Jahr – maximal 540 Euro. Pro Kind kommen bis zu 300 Euro Kinderzulage hinzu (100 Prozent auf den Eigenbeitrag bis 300 Euro).
Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgereformgesetz wurde im Mai 2026 verabschiedet. Die geförderten Produkte stehen ab dem 1. Januar 2027 zur Verfügung und können in ETFs und Fonds investieren.
Was ist die Günstigerprüfung?
Eigenbeiträge plus Zulagen sind als Sonderausgaben absetzbar. Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Steuervorteil höher ist als die Zulage, und erstattet die Differenz. Besonders bei hohem Grenzsteuersatz lohnt sich das.
Gefördert werden bis 1.800 €/Jahr (150 €/Monat). Mehr ist möglich, aber ohne Zulage.
Kind(er)
Jahre
%

Förderung pro Jahr

Staatliche Förderung jährlich
Grundzulage
Kinderzulage
Summe Zulagen
+ zusätzl. Steuererstattung
= Förderung gesamt / Jahr
Förderquote
Günstiger

ETF-Hochrechnung

Voraussichtliches Endkapital nach 30 Jahren
Eigenbeiträge Zulagen Rendite
Beispielrechnung mit konstanter Rendite und gleichbleibenden Beiträgen – die echte Wertentwicklung schwankt (Kapitalmarktrisiko). Die Steuererstattung ist nicht ins Depot eingerechnet. Kinderzulagen enden, sobald kein Kindergeldanspruch mehr besteht – hier vereinfacht über die ganze Laufzeit angesetzt.

Entwicklung über die Zeit

Eigenbeiträge Zulagen + Rendite Depotwert

Stand: Juli 2026 · Werte und Rechtslage für 2026 geprüft.

Stand der Förderlogik: Altersvorsorgereformgesetz (Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026), Produkte ab 01.01.2027. In der Auszahlungsphase werden die Leistungen nachgelagert besteuert. Keine Anlage- oder Steuerberatung. Ohne Gewähr.

So funktioniert die neue Förderung

Ab dem 1. Januar 2027 ersetzt das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente. Erstmals lässt sich damit staatlich gefördert in ETFs und Fonds sparen – ohne die alte 100-%-Beitragsgarantie, dafür mit höheren Renditechancen und dem Wertschwankungsrisiko.

Grundzulage (bis 540 €)

  • 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr (max. 180 €).
  • 25 % auf weitere Beiträge bis 1.800 € (max. 360 €).
  • Die volle Grundzulage von 540 € gibt es ab 1.800 € Eigenbeitrag (150 €/Monat).

Kinderzulage (300 € pro Kind)

Pro kindergeldberechtigtem Kind gibt es zusätzlich 100 % auf den Eigenbeitrag bis 300 € – die volle Kinderzulage von 300 € ist also schon ab 25 € Eigenbeitrag im Monat erreicht. Bei mehreren Kindern und kleinen Beiträgen entstehen Förderquoten von weit über 100 %.

Günstigerprüfung

Eigenbeiträge plus Zulagen sind als Sonderausgaben absetzbar. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Steuerersparnis größer ist als die Zulage, und erstattet die Differenz. Bei hohem Grenzsteuersatz ist dieser Weg oft der größere Hebel.

Frühstart-Rente (geplant)

Parallel ist die Frühstart-Rente geplant: 10 € pro Monat, die der Staat für jedes Kind von 6 bis 18 in ein Depot einzahlt. Das ist bislang aber nur per Eckpunktepapier beschlossen – das Gesetz soll 2026 folgen. Ein eigener Rechner dafür kommt, sobald die Details rechtsverbindlich sind.

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