Wie viel bringt der Arbeitsweg in der Steuererklärung? Seit 2026 einheitlich 38 Cent je Kilometer – ab dem ersten.
Stand: Juli 2026 · Entfernungspauschale & Pauschbetrag 2026 geprüft.
Für den Weg zur Arbeit kannst du pro Entfernungskilometer (nur einfache Strecke, nicht Hin- und Rückweg) und Arbeitstag eine Pauschale als Werbungskosten ansetzen: 38 Cent je Kilometer – seit 2026 einheitlich ab dem ersten Kilometer (bis 2025 galt für die ersten 20 km nur 30 Cent). Das Verkehrsmittel spielt keine Rolle – auch Fahrrad oder zu Fuß zählen.
Das Finanzamt zieht ohnehin automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € ab. Erst wenn deine gesamten Werbungskosten – Pendlerpauschale plus z. B. Arbeitsmittel, Fortbildung, Arbeitszimmer – diese Grenze übersteigen, bringt der übersteigende Teil zusätzliche Ersparnis. Bei 25 km und 220 Tagen ist die Schwelle schnell erreicht.
Werbungskosten mindern nicht die Steuer direkt, sondern das zu versteuernde Einkommen. Die tatsächliche Ersparnis entspricht dem übersteigenden Betrag multipliziert mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz. Wer mehr verdient, spart pro Kilometer mehr.