Was bleibt von der Rente übrig? Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung und die Steuer je nach Jahr des Rentenbeginns.
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Ergebnis
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Krankenversicherung (KVdR)—
Pflegeversicherung—
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Steuerpflichtiger Anteil
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Abzüge gesamt
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Stand: Juli 2026 · Besteuerungsanteil & KVdR-Sätze 2026 geprüft.
Häufige Fragen
Wie viel Steuer zahlt man auf die Rente?
Steuerpflichtig ist nur der Besteuerungsanteil, der vom Jahr des Rentenbeginns abhängt. Bei Rentenbeginn 2026 sind es 84 Prozent der Bruttorente. Ob tatsächlich Steuer anfällt, hängt davon ab, ob das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt.
Welche Sozialabgaben zahlen Rentner?
Pflichtversicherte Rentner zahlen rund 8,75 Prozent Krankenversicherung (halber Satz plus halber Zusatzbeitrag) sowie die Pflegeversicherung allein: 3,6 Prozent mit Kind, 4,2 Prozent kinderlos.
Näherung: KV = 7,3 % + halber Zusatzbeitrag, PV = 3,6 % (kinderlos 4,2 %), beide auf die Bruttorente. Steuer nach § 32a EStG auf den Besteuerungsanteil (Rentenbeginn 2026: 84 %) abzüglich Pauschbeträgen und absetzbaren KV/PV-Beiträgen; nur diese Rente, keine weiteren Einkünfte. Der Rentenfreibetrag wird im ersten vollen Rentenjahr fixiert. Ohne Gewähr – keine Steuerberatung.
Drei Abzüge von der Bruttorente
Krankenversicherung (KVdR): du zahlst den halben allgemeinen Beitragssatz (7,3 %) plus den halben Zusatzbeitrag – zusammen 2026 rund 8,75 %. Die andere Hälfte trägt die Rentenversicherung.
Pflegeversicherung: trägst du allein – 3,6 % mit Kind, 4,2 % für Kinderlose.
Steuer: nur der Besteuerungsanteil zählt. Bei Rentenbeginn 2026 sind das 84 %; die restlichen 16 % bleiben als Rentenfreibetrag dauerhaft steuerfrei. Der Anteil steigt seit 2023 nur noch um 0,5 Punkte pro Jahrgang.
Warum viele Rentner keine Steuer zahlen
Liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag (2026: 12.348 €), fällt keine Einkommensteuer an. Kleine und mittlere Renten bleiben deshalb oft steuerfrei – die Sozialabgaben werden aber immer fällig.
Achtung Rentenerhöhung
Der steuerfreie Rentenfreibetrag ist ein fester Euro-Betrag, der einmal festgeschrieben wird. Spätere Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig – dadurch rutschen mit den Jahren mehr Rentner in die Steuerpflicht.