Zähle die Arbeitstage zwischen zwei Daten – ohne Wochenenden und gesetzliche Feiertage deines Bundeslands.
Arbeitstage sind nicht dasselbe wie Kalendertage und auch nicht dasselbe wie Werktage – diese Unterscheidung entscheidet über Urlaubsansprüche, Lohnabrechnungen und Fristen. Der Rechner zählt die Tage im gewählten Zeitraum und zieht Wochenenden sowie die Feiertage des jeweiligen Bundeslandes ab.
Ein Werktag ist nach deutschem Recht jeder Tag außer Sonn- und Feiertagen – der Samstag zählt also mit. Genau darauf beruht der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen im Bundesurlaubsgesetz, der bei einer Fünftagewoche 20 Arbeitstagen entspricht. Ein Arbeitstag dagegen ist ein Tag, an dem tatsächlich gearbeitet wird, üblicherweise Montag bis Freitag. Kalendertage zählen schlicht alles durch und sind bei Fristen im Zivilrecht der Regelfall. Wer diese Begriffe verwechselt, rechnet bei Kündigungen und Urlaub systematisch falsch.
Ein Jahr hat 365 Tage, davon rund 104 Samstage und Sonntage. Es bleiben 261 potenzielle Arbeitstage. Davon gehen die gesetzlichen Feiertage ab, die auf einen Wochentag fallen – je nach Bundesland und Jahr zwischen etwa sieben und zwölf. Für ein typisches Jahr ergeben sich so 249 bis 254 Arbeitstage. Bei einem Monatsgehalt von 3.500 Euro und 252 Arbeitstagen kostet ein einzelner Fehltag den Arbeitgeber rechnerisch 3.500 × 12 ÷ 252 = 166,67 Euro.
Bundesweit einheitlich sind nur neun Feiertage – Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, der 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, der 3. Oktober und die beiden Weihnachtsfeiertage. Alles Weitere regeln die Länder. Bayern kommt mit Fronleichnam, Allerheiligen und Mariä Himmelfahrt in Teilen auf dreizehn Feiertage, Berlin und die norddeutschen Länder auf zehn oder elf. Für Betriebe mit Standorten in mehreren Ländern bedeutet das unterschiedliche Kapazitäten bei identischer Personalstärke – ein Effekt, der in der Jahresplanung leicht untergeht.
Am häufigsten für die Personalplanung: Kapazität in Personentagen, Auslastungsgrade und Stundenkontingente beruhen auf der Zahl der Arbeitstage im Zeitraum. In der Lohnabrechnung dient sie zur Berechnung anteiliger Gehälter bei unterjährigem Ein- oder Austritt. Projektpläne rechnen ohnehin in Arbeitstagen, weil Aufwände sonst systematisch zu optimistisch wirken. Bei Teilzeit und Kurzarbeit muss zusätzlich die individuelle Wochenarbeitszeit gegengerechnet werden, weil dort nicht jeder Arbeitstag denselben Umfang hat. Und wer Brückentage sucht, findet sie genau dort, wo ein Feiertag auf Dienstag oder Donnerstag fällt – ein Urlaubstag verlängert das Wochenende dann auf vier Tage. Fällt ein Feiertag dagegen auf einen Samstag oder Sonntag, entfällt er ersatzlos: Einen Anspruch auf Nachholung gibt es in Deutschland nicht, weshalb manche Jahre spürbar mehr Arbeitstage haben als andere. Wie viel Urlaub überhaupt zusteht, klärt der Urlaubsanspruch-Rechner; für taggenaue Zeiträume ist der Tage-Zähler das passende Werkzeug und für rechtliche Fristen der Fristenrechner.