Gehalt & Beruf

Urlaubsanspruch-Rechner

Berechne deinen anteiligen Urlaubsanspruch bei Teilzeit oder unterjährigem Eintritt.

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Ergebnis

Urlaubsanspruch
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aufgerundet (Tage)—
Gesetzlicher Mindesturlaub: 24 Werktage (6-Tage-Woche) bzw. 20 Arbeitstage (5-Tage-Woche). Tarif-/Arbeitsvertrag kann mehr vorsehen. Rundungsregel nach §5 BUrlG (halbe Tage aufrunden) ggf. beachten.

So funktioniert die Berechnung

Wie viele Urlaubstage Ihnen zustehen, richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und Ihrem Arbeitsvertrag. Der Rechner ermittelt Ihren Anspruch – auch anteilig bei Teilzeit oder unterjährigem Ein- und Austritt.

Der gesetzliche Mindesturlaub

Das Gesetz garantiert 24 Werktage bezahlten Urlaub pro Jahr – bezogen auf eine Sechs-Tage-Woche. Umgerechnet auf die übliche Fünf-Tage-Woche sind das 20 Arbeitstage. Viele Tarif- und Arbeitsverträge gewähren mehr, häufig 25 bis 30 Tage.

Die Formel bei Teilzeit

Der Anspruch wird an die Zahl der wöchentlichen Arbeitstage angepasst:

Urlaubstage = Urlaub bei Vollzeit × (eigene Arbeitstage pro Woche ÷ Arbeitstage Vollzeit)

Rechenbeispiel

Wer bei 30 Urlaubstagen (Fünf-Tage-Woche) auf eine Vier-Tage-Woche wechselt, hat Anspruch auf 30 × (4 ÷ 5) = 24 Urlaubstage. Wichtig: Es ändert sich nur die Zahl der Tage, nicht die Zahl der freien Wochen. Bei unterjährigem Eintritt gibt es für jeden vollen Beschäftigungsmonat ein Zwölftel des Jahresanspruchs.

Wichtige Faktoren

  • Wartezeit: Der volle Anspruch entsteht erstmals nach sechs Monaten Beschäftigung.
  • Übertragung: Resturlaub verfällt grundsätzlich zum Jahresende, kann aber bei betrieblichen oder persönlichen Gründen bis zum 31. März übertragen werden.
  • Verfall nur mit Hinweis: Nach der Rechtsprechung verfällt Urlaub nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig darauf hingewiesen hat.
  • Krankheit im Urlaub: Ärztlich bescheinigte Krankheitstage zählen nicht als Urlaub.

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Werte.

Sonderfälle und Zusatzurlaub

Über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus gibt es besondere Ansprüche: Schwerbehinderte Menschen erhalten fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr (anteilig bei Teilzeit). Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz höhere Mindestansprüche, gestaffelt nach Alter. Viele Tarifverträge sehen außerdem bezahlten Sonderurlaub für Ereignisse wie Umzug, Hochzeit oder Todesfälle in der Familie vor. Nicht zum Erholungsurlaub zählen Krankheitstage sowie gesetzliche Feiertage, die auf einen Arbeitstag fallen.

Verfall, Übertragung und die Hinweispflicht

Urlaub verfällt grundsätzlich am Jahresende, eine Übertragung ins Folgejahr ist nur bei dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen zulässig und endet dann am 31. März. Diese Regel hat der Europäische Gerichtshof allerdings entscheidend eingeschränkt: Der Anspruch erlischt nur, wenn der Arbeitgeber die Beschäftigten zuvor konkret aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen, und klar auf den drohenden Verfall hingewiesen hat. Unterbleibt dieser Hinweis, sammelt sich der Urlaub über Jahre an und verjährt erst nach drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem die Hinweispflicht erfüllt wurde.

Krankheit, Kündigung und Abgeltung

Erkrankt jemand während des Urlaubs, werden die durch Attest nachgewiesenen Tage nicht auf den Urlaub angerechnet. Bei langer Arbeitsunfähigkeit verfällt der Urlaub abweichend erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres. Endet das Arbeitsverhältnis, gilt eine feste Stichtagsregel: Bei Ausscheiden in der ersten Jahreshälfte besteht nur ein Zwölftelanspruch je vollem Beschäftigungsmonat, bei Ausscheiden ab dem 1. Juli der volle Jahresurlaub, sofern die Wartezeit von sechs Monaten erfüllt ist. Nicht genommener Urlaub ist dann in Geld abzugelten – berechnet nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten dreizehn Wochen.

Häufige Fragen

Wie wird Teilzeit berücksichtigt?
Der Anspruch wird auf die Zahl der wöchentlichen Arbeitstage umgerechnet (bezogen auf eine 5-Tage-Woche).
Wie viel Urlaub steht mir zu?
Mindestens 20 Tage bei 5-Tage-Woche; viele Verträge und Tarife gewähren mehr.
Gilt der Anspruch auch in Teilzeit?
Ja, er richtet sich nach den Wochenarbeitstagen, nicht nach den Stunden.
Für wen ist dieser Rechner gedacht?
Für alle, die schnell und ohne Fachwissen ein verlässliches Ergebnis brauchen – ob privat, im Beruf oder zur Kontrolle einer eigenen Rechnung.
Wie genau ist das Ergebnis?
Die Berechnung folgt der hinterlegten Formel exakt; abweichen können nur Eingaben, die im Einzelfall zusätzliche Faktoren erfordern.
Wie viele Urlaubstage stehen mir gesetzlich zu?
Mindestens 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche, umgerechnet 20 Arbeitstage bei einer Fünf-Tage-Woche. Tarif- oder Arbeitsverträge sehen oft mehr vor.
Wie berechne ich meinen Urlaub bei Teilzeit?
Multiplizieren Sie den Vollzeit-Urlaub mit dem Verhältnis Ihrer Wochenarbeitstage zur Vollzeit. Bei 30 Tagen und einer Vier-Tage-Woche sind es 30 × 4/5 = 24 Tage.
Verfällt nicht genommener Urlaub?
Grundsätzlich zum Jahresende, mit Übertragung bis 31. März. Nach der Rechtsprechung verfällt er aber nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig auf den drohenden Verfall hingewiesen hat.
Was passiert mit Resturlaub bei Kündigung?
Nicht genommener Urlaub muss gewährt oder – wenn das nicht mehr möglich ist – finanziell abgegolten werden (Urlaubsabgeltung).
Bekomme ich als schwerbehinderter Mensch mehr Urlaub?
Ja, schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr, bei Teilzeit anteilig.
Zählen Feiertage als Urlaubstage?
Nein. Gesetzliche Feiertage, die auf einen Arbeitstag fallen, werden nicht vom Urlaubskonto abgezogen.