Berechne dein TVöD-VKA-Gehalt 2026 nach Entgeltgruppe und Stufe – mit Teilzeit-Umrechnung.
Der TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) regelt das Entgelt der Beschäftigten bei Bund und Kommunen. Ihr Gehalt ergibt sich aus zwei Faktoren: der Entgeltgruppe und der Erfahrungsstufe. Der Rechner ordnet beide der aktuellen Tabelle zu.
Die Entgeltgruppe (E1 bis E15) richtet sich nach der Tätigkeit und der geforderten Qualifikation – von einfachen Tätigkeiten bis zu Aufgaben mit Hochschulabschluss. Innerhalb jeder Gruppe gibt es sechs Erfahrungsstufen, die man mit zunehmender Berufserfahrung durchläuft. Der Tabellenwert aus Entgeltgruppe × Stufe ergibt das monatliche Grundentgelt.
Eine Fachkraft in Entgeltgruppe E9a, Stufe 3, findet ihr Bruttogehalt an der Kreuzung dieser beiden Werte in der aktuellen TVöD-Tabelle. Mit jedem Stufenaufstieg steigt das Entgelt, ohne dass sich die Tätigkeit ändern muss. Die konkreten Beträge entnehmen Sie dem Rechner oben, da die Tabelle nach jeder Tarifrunde angepasst wird.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Tarif- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Werte.
Zum Monatsentgelt kommt die Jahressonderzahlung hinzu – ein tariflich festgelegter Prozentsatz eines Monatsentgelts, der mit steigender Entgeltgruppe sinkt und meist im November ausgezahlt wird. Der Stufenaufstieg innerhalb einer Entgeltgruppe erfolgt automatisch nach festen Laufzeiten: von Stufe 1 nach 2 bereits nach einem Jahr, danach in längeren Abständen bis zur Endstufe 6. Ein Wechsel in eine höhere Entgeltgruppe (Höhergruppierung) ist dagegen an eine höherwertige Tätigkeit gebunden. Hinzu kommen je nach Bereich Zulagen, etwa im Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD SuE) oder in der Pflege.
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst gilt für den Bund und die Kommunen, vertreten durch die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände. Beide Bereiche haben eigene Entgelttabellen, die sich in einzelnen Stufen unterscheiden – wer beim Bund arbeitet, findet seine Werte nicht in der VKA-Tabelle. Hinzu kommen Sonderformen mit abweichenden Regelungen: TVöD-P für die Pflege, TVöD-S für Sparkassen, TVöD-B für Betreuungseinrichtungen sowie der Sozial- und Erziehungsdienst mit eigener Entgeltordnung. Die regelmäßige Wochenarbeitszeit variiert je nach Bereich und Region zwischen 38,5 und 40 Stunden, was den rechnerischen Stundenlohn bei identischer Entgeltgruppe spürbar verschiebt. Für die Länder gilt stattdessen der TV-L.
Stand: 23. Juli 2026.