Rechne deinen Stundenlohn in ein Monatsgehalt um – und umgekehrt.
Der Stundenlohn zeigt, was eine Arbeitsstunde tatsächlich wert ist – nützlich beim Vergleich von Jobs, bei Teilzeit oder Nebenjobs. Der Rechner wandelt zwischen Monats-, Jahres- und Stundenlohn um.
Aus dem Monatslohn ergibt sich der Stundenlohn über die durchschnittlichen Monatsstunden: Stundenlohn = Monatsbrutto ÷ (Wochenstunden × 4,33). Der Faktor 4,33 ist die durchschnittliche Wochenzahl pro Monat (52 ÷ 12). Umgekehrt lässt sich aus einem Stundenlohn das Monats- oder Jahresgehalt hochrechnen.
Bei 3.000 € Monatsbrutto und einer 40-Stunden-Woche: 3.000 ÷ (40 × 4,33) ≈ 17,32 € pro Stunde. Das ist der Brutto-Stundenlohn; was davon netto übrig bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner.
Zu beachten ist der gesetzliche Mindestlohn (Stand 2026: 13,90 € pro Stunde; 2027: 14,60 €), der jährlich angepasst wird und die Untergrenze bildet. Bei der Berechnung sollte man zwischen bezahlten und tatsächlich geleisteten Stunden unterscheiden – unbezahlte Überstunden senken den effektiven Stundenlohn.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen bzw. fachlichen Vorgaben.
Der Stundenlohn macht sehr unterschiedliche Jobs vergleichbar – etwa eine Vollzeitstelle mit einem Minijob oder zwei Angebote mit verschiedener Wochenarbeitszeit. Entscheidend ist dabei, ob unbezahlte Überstunden anfallen: Wer für 3.000 € offiziell 40, tatsächlich aber 45 Stunden arbeitet, hat einen deutlich niedrigeren realen Stundenlohn. Auch Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit erhöhen den effektiven Stundenverdienst.
Umgekehrt lässt sich aus dem Stundenlohn das Jahresgehalt hochrechnen: Stundenlohn × Wochenstunden × 52. Bei 17,32 € und 40 Stunden ergeben sich rund 36.000 € Jahresbrutto. Für die Umrechnung in Ihren tatsächlichen Auszahlungsbetrag hilft der Brutto-Netto-Rechner, für die Bewertung eines Nebenjobs der Minijob-Rechner.
Der berechnete Wert ist zunächst ein Bruttostundenlohn. Für den Nettostundenlohn ziehen Sie Steuern und Sozialabgaben ab – der Anteil hängt von Steuerklasse und Einkommen ab. Bei einem Zweitjob oder Nebeneinkommen kann der effektive Nettostundenlohn zudem niedriger ausfallen, weil zusätzliche Einkünfte höher besteuert werden.
Für die Umrechnung von Monats- auf Stundenlohn kursieren zwei Faktoren. Verbreitet ist die Division durch 4,33 Wochen pro Monat – das ist eine Näherung, weil ein Jahr 52,18 Wochen hat. Sauberer ist der Umweg über das Quartal: Drei Monate entsprechen exakt 13 Wochen, also gilt Monatsgehalt × 3 ÷ 13 ÷ Wochenstunden. Bei 3.500 Euro und 40 Stunden ergibt die Quartalsmethode 20,19 Euro, die 4,33er-Näherung 20,21 Euro. Der Unterschied ist klein, wird bei Überstundenabrechnungen über ein ganzes Jahr aber sichtbar. Tarifverträge und Arbeitsverträge nennen den maßgeblichen Divisor meist ausdrücklich – im Zweifel gilt die dort vereinbarte Regelung.