Was bleibt netto? Im Übergangsbereich (603,01–2.000 €) sind deine Sozialbeiträge reduziert – hier siehst du, wie viel.
Stand: Juli 2026 · Faktor F 2026 = 0,6619 · Werte geprüft.
Minijob und Midijob sind zwei Formen der Beschäftigung mit reduzierten Abgaben – der Unterschied liegt in der Verdiensthöhe und den Sozialbeiträgen. Der Rechner zeigt, was von einem bestimmten Monatsverdienst netto übrig bleibt und welche Beiträge anfallen.
Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung) liegt vor, wenn der Verdienst die Minijob-Grenze nicht übersteigt – aktuell 603 Euro im Monat (Stand 2026; 2027: 633 Euro). Diese Grenze ist seit Oktober 2022 dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt (das 130-Fache des Mindestlohns geteilt durch drei) und steigt daher mit ihm. Für Beschäftigte ist der Minijob grundsätzlich steuer- und sozialabgabenfrei; der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge. Rentenversicherungspflicht besteht, von ihr kann man sich aber auf Antrag befreien lassen. Neu seit 1. Juli 2026: Eine einmal erklärte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht lässt sich seither auf Antrag beim Arbeitgeber wieder rückgängig machen (Änderung des SGB VI) – eine erneute Befreiung ist danach allerdings nicht mehr möglich.
Verdienste von 603,01 bis 2.000 Euro im Monat fallen in den Übergangsbereich (Midijob). Hier zahlen Arbeitnehmer reduzierte, gleitend ansteigende Sozialbeiträge: An der unteren Grenze sind sie fast beitragsfrei, bei 2.000 Euro erreichen sie den vollen Arbeitnehmeranteil. Anders als beim Minijob besteht dabei voller Sozialversicherungsschutz – inklusive Anspruch auf Arbeitslosengeld und volle Rentenansprüche.
Bei 1.200 Euro Midijob-Verdienst liegt der Arbeitnehmer-Beitragssatz durch die Gleitzone deutlich unter den regulären rund 20 Prozent, sodass netto spürbar mehr bleibt als bei einer normalen Beschäftigung mit gleichem Brutto – bei vollem Versicherungsschutz. Den genauen Nettobetrag ermittelt der Rechner oben.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Werte.
Ein gelegentliches Überschreiten der Minijob-Grenze beendet das Beschäftigungsverhältnis nicht automatisch. Zulässig ist ein unvorhersehbares Überschreiten in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres, wobei der Verdienst im einzelnen Monat höchstens das Doppelte der Grenze betragen darf. Als unvorhersehbar gilt etwa die Vertretung einer erkrankten Kollegin – nicht dagegen ein von vornherein geplanter Mehreinsatz im Weihnachtsgeschäft. Wird die Grenze planmäßig überschritten, liegt ab diesem Zeitpunkt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor. Weil die Verdienstgrenze an den Mindestlohn gekoppelt ist, verschiebt sie sich mit jeder Mindestlohnerhöhung nach oben; die zulässige Arbeitszeit von rund 43 Wochenstunden im Monat bleibt dabei konstant.
Der Clou am Midijob: Deine Rentenpunkte werden auf das echte Bruttoentgelt berechnet, obwohl du nur den reduzierten Beitrag zahlst. Die Differenz trägt der Arbeitgeber – für deine spätere Rente entsteht kein Nachteil.
Weihnachts- oder Urlaubsgeld zählen anteilig mit. Ein 13. Gehalt kann die 603-€- oder die 2.000-€-Grenze sprengen und den Status kippen – prüfe das Jahresmittel.