Übergangsbereich · § 20 SGB IV · 2026

Minijob- & Midijob-Rechner

Was bleibt netto? Im Übergangsbereich (603,01–2.000 €) sind deine Sozialbeiträge reduziert – hier siehst du, wie viel.

Deine Angaben

Ergebnis

Midijob · Netto pro Monat
Bruttolohn
Sozialabgaben (Arbeitnehmer)
Lohnsteuer
= Netto
Ersparnis ggü. vollem SV-Satz
Arbeitgeber zahlt SV auf

Stand: Juli 2026 · Faktor F 2026 = 0,6619 · Werte geprüft.

Häufige Fragen

Wo liegt die Grenze zwischen Minijob und Midijob?
2026 ist ein Minijob bis 603 Euro monatlich abgabenfrei. Zwischen 603,01 und 2.000 Euro liegt der Midijob-Übergangsbereich mit reduzierten Arbeitnehmerbeiträgen. Ab 2.000,01 Euro gelten die vollen Sozialbeiträge.
Was ist der Faktor F?
Der Faktor F senkt die beitragspflichtige Einnahme im Übergangsbereich. 2026 beträgt er 0,6619. Dadurch zahlen Midijobber einen geringeren Sozialversicherungsanteil, sammeln aber volle Rentenpunkte auf das echte Brutto.
Näherung nach § 20 Abs. 2a SGB IV: Im Übergangsbereich wird der Arbeitnehmeranteil auf eine reduzierte beitragspflichtige Einnahme berechnet: F·603 + [2000/(2000−603) − 603/(2000−603)·F]·(Brutto−603), mit F = 0,6619. Sozialabgaben rund 20 % Arbeitnehmeranteil; Lohnsteuer nach Steuerklasse auf das volle Brutto. Ohne Gewähr.

Minijob, Midijob – was zählt?

  • Minijob (bis 603 €): für dich praktisch abgabenfrei. Nur die Rentenversicherung ist Pflicht (3,6 % Eigenanteil), von der du dich befreien lassen kannst. Lohnsteuer trägt meist pauschal der Arbeitgeber.
  • Midijob (603,01–2.000 €): voll sozialversichert, aber mit reduziertem Arbeitnehmeranteil. Je näher an 603 €, desto größer der Vorteil; bei 2.000 € zahlst du den vollen Satz.
  • Ab 2.000,01 €: normale Beschäftigung mit vollen Beiträgen.

Volle Rente trotz weniger Beitrag

Der Clou am Midijob: Deine Rentenpunkte werden auf das echte Bruttoentgelt berechnet, obwohl du nur den reduzierten Beitrag zahlst. Die Differenz trägt der Arbeitgeber – für deine spätere Rente entsteht kein Nachteil.

Vorsicht bei Sonderzahlungen

Weihnachts- oder Urlaubsgeld zählen anteilig mit. Ein 13. Gehalt kann die 603-€- oder die 2.000-€-Grenze sprengen und den Status kippen – prüfe das Jahresmittel.

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