Gehalt & Beruf

Minijob- & Midijob-Rechner

Was bleibt netto? Im Übergangsbereich (603,01–2.000 €) sind deine Sozialbeiträge reduziert – hier siehst du, wie viel.

Deine Angaben

€

Ergebnis

Midijob · Netto pro Monat
—
Bruttolohn—
Sozialabgaben (Arbeitnehmer)—
Lohnsteuer—
= Netto—
Ersparnis ggü. vollem SV-Satz
—
Arbeitgeber zahlt SV auf
—

Stand: Juli 2026 · Faktor F 2026 = 0,6619 · Werte geprüft.

So funktioniert die Berechnung

Minijob und Midijob sind zwei Formen der Beschäftigung mit reduzierten Abgaben – der Unterschied liegt in der Verdiensthöhe und den Sozialbeiträgen. Der Rechner zeigt, was von einem bestimmten Monatsverdienst netto übrig bleibt und welche Beiträge anfallen.

Minijob: die Verdienstgrenze

Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung) liegt vor, wenn der Verdienst die Minijob-Grenze nicht übersteigt – aktuell 603 Euro im Monat (Stand 2026; 2027: 633 Euro). Diese Grenze ist seit Oktober 2022 dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt (das 130-Fache des Mindestlohns geteilt durch drei) und steigt daher mit ihm. Für Beschäftigte ist der Minijob grundsätzlich steuer- und sozialabgabenfrei; der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge. Rentenversicherungspflicht besteht, von ihr kann man sich aber auf Antrag befreien lassen. Neu seit 1. Juli 2026: Eine einmal erklärte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht lässt sich seither auf Antrag beim Arbeitgeber wieder rückgängig machen (Änderung des SGB VI) – eine erneute Befreiung ist danach allerdings nicht mehr möglich.

Midijob: der Übergangsbereich

Verdienste von 603,01 bis 2.000 Euro im Monat fallen in den Übergangsbereich (Midijob). Hier zahlen Arbeitnehmer reduzierte, gleitend ansteigende Sozialbeiträge: An der unteren Grenze sind sie fast beitragsfrei, bei 2.000 Euro erreichen sie den vollen Arbeitnehmeranteil. Anders als beim Minijob besteht dabei voller Sozialversicherungsschutz – inklusive Anspruch auf Arbeitslosengeld und volle Rentenansprüche.

Rechenbeispiel

Bei 1.200 Euro Midijob-Verdienst liegt der Arbeitnehmer-Beitragssatz durch die Gleitzone deutlich unter den regulären rund 20 Prozent, sodass netto spürbar mehr bleibt als bei einer normalen Beschäftigung mit gleichem Brutto – bei vollem Versicherungsschutz. Den genauen Nettobetrag ermittelt der Rechner oben.

Wichtige Faktoren

  • Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet; überschreitet die Summe die Grenze, entsteht Sozialversicherungspflicht.
  • Minijob neben Hauptjob: Ein Minijob bleibt neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung abgabenbegünstigt; jeder weitere wird angerechnet.
  • Rentenvorteil im Midijob: Trotz reduzierter Beiträge werden die vollen Entgeltpunkte für die Rente gutgeschrieben.

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Werte.

Wenn die Grenze einmalig überschritten wird

Ein gelegentliches Überschreiten der Minijob-Grenze beendet das Beschäftigungsverhältnis nicht automatisch. Zulässig ist ein unvorhersehbares Überschreiten in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres, wobei der Verdienst im einzelnen Monat höchstens das Doppelte der Grenze betragen darf. Als unvorhersehbar gilt etwa die Vertretung einer erkrankten Kollegin – nicht dagegen ein von vornherein geplanter Mehreinsatz im Weihnachtsgeschäft. Wird die Grenze planmäßig überschritten, liegt ab diesem Zeitpunkt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor. Weil die Verdienstgrenze an den Mindestlohn gekoppelt ist, verschiebt sie sich mit jeder Mindestlohnerhöhung nach oben; die zulässige Arbeitszeit von rund 43 Wochenstunden im Monat bleibt dabei konstant.

Häufige Fragen

Wo liegt die Grenze zwischen Minijob und Midijob?
2026 ist ein Minijob bis 603 Euro monatlich abgabenfrei. Zwischen 603,01 und 2.000 Euro liegt der Midijob-Übergangsbereich mit reduzierten Arbeitnehmerbeiträgen. Ab 2.000,01 Euro gelten die vollen Sozialbeiträge.
Was ist der Faktor F?
Der Faktor F senkt die beitragspflichtige Einnahme im Übergangsbereich. 2026 beträgt er 0,6619. Dadurch zahlen Midijobber einen geringeren Sozialversicherungsanteil, sammeln aber volle Rentenpunkte auf das echte Brutto.
Wo liegt die Minijob-Grenze?
Sie ist an den Mindestlohn gekoppelt und wird regelmäßig angehoben – der Rechner nutzt den aktuellen Wert.
Was ist der Vorteil eines Midijobs?
Reduzierte, gleitend steigende Beiträge bei vollem Sozialversicherungsschutz.
Was ist der Unterschied zwischen Minijob und Midijob?
Ein Minijob liegt bis zur Verdienstgrenze von 603 Euro (Stand 2026) und ist für Arbeitnehmer weitgehend abgabenfrei. Ein Midijob reicht von 603,01 bis 2.000 Euro mit reduzierten, gleitend steigenden Beiträgen und vollem Sozialversicherungsschutz.
Zahle ich als Minijobber Steuern?
In der Regel nicht: Der Minijob wird meist pauschal vom Arbeitgeber versteuert und bleibt für Sie steuerfrei. Alternativ kann er über die Lohnsteuerklasse abgerechnet werden.
Wirkt sich ein Midijob auf meine Rente aus?
Positiv: Im Übergangsbereich zahlen Sie reduzierte Rentenbeiträge, erhalten aber trotzdem die vollen Entgeltpunkte für Ihre spätere Rente gutgeschrieben.
Kann ich die Rentenversicherungs-Befreiung im Minijob rückgängig machen?
Ja, seit dem 1. Juli 2026: Eine erklärte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht können Sie auf Antrag beim Arbeitgeber widerrufen und so wieder Rentenansprüche aufbauen. Eine spätere erneute Befreiung ist dann aber ausgeschlossen.
Näherung nach § 20 Abs. 2a SGB IV: Im Übergangsbereich wird der Arbeitnehmeranteil auf eine reduzierte beitragspflichtige Einnahme berechnet: F·603 + [2000/(2000−603) − 603/(2000−603)·F]·(Brutto−603), mit F = 0,6619. Sozialabgaben rund 20 % Arbeitnehmeranteil; Lohnsteuer nach Steuerklasse auf das volle Brutto. Ohne Gewähr.

Minijob, Midijob – was zählt?

  • Minijob (bis 603 €): für dich praktisch abgabenfrei. Nur die Rentenversicherung ist Pflicht (3,6 % Eigenanteil), von der du dich befreien lassen kannst. Lohnsteuer trägt meist pauschal der Arbeitgeber.
  • Midijob (603,01–2.000 €): voll sozialversichert, aber mit reduziertem Arbeitnehmeranteil. Je näher an 603 €, desto größer der Vorteil; bei 2.000 € zahlst du den vollen Satz.
  • Ab 2.000,01 €: normale Beschäftigung mit vollen Beiträgen.

Volle Rente trotz weniger Beitrag

Der Clou am Midijob: Deine Rentenpunkte werden auf das echte Bruttoentgelt berechnet, obwohl du nur den reduzierten Beitrag zahlst. Die Differenz trägt der Arbeitgeber – für deine spätere Rente entsteht kein Nachteil.

Vorsicht bei Sonderzahlungen

Weihnachts- oder Urlaubsgeld zählen anteilig mit. Ein 13. Gehalt kann die 603-€- oder die 2.000-€-Grenze sprengen und den Status kippen – prüfe das Jahresmittel.

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