Wie viel bringt der Arbeitsweg in der Steuererklärung? Seit 2026 einheitlich 38 Cent je Kilometer – ab dem ersten.
Stand: Juli 2026 · Entfernungspauschale & Pauschbetrag 2026 geprüft.
Die Entfernungspauschale beträgt seit dem 1. Januar 2026 einheitlich 0,38 € je Entfernungskilometer – und zwar ab dem ersten Kilometer. Die frühere Staffelung, bei der für die ersten 20 Kilometer nur 0,30 € galten und erst ab dem 21. Kilometer 0,38 €, ist mit dem Steueränderungsgesetz 2025 ersatzlos entfallen. Rechtsgrundlage ist § 9 Abs. 1 Satz 3 EStG.
Gezählt wird nur die einfache Strecke – das ist der hartnäckigste Irrtum bei diesem Thema. Wer 30 km zur Arbeit und 30 km zurück fährt, setzt trotzdem nur 30 km an. Die Rechnung lautet: Entfernungskilometer × 0,38 € × Arbeitstage. Bei 30 km und 220 Arbeitstagen sind das 30 × 0,38 × 220 = 2.508 €. Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung; eine längere darf nur angesetzt werden, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig genutzt wird. Angefangene Kilometer werden abgerundet.
Die Pauschale ist verkehrsmittelunabhängig. Ob du mit dem Auto, dem Fahrrad, dem Motorrad, Bus oder Bahn fährst oder zu Fuß gehst – der Betrag bleibt gleich. Ausgenommen sind lediglich Flüge. Für Radfahrende ist das besonders attraktiv: Sie haben kaum reale Kosten, setzen aber denselben Betrag an. Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt, kann alternativ die tatsächlichen Ticketkosten ansetzen, wenn diese höher sind.
Der Höchstbetrag von 4.500 € gilt nicht für alle: Er greift bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Fahrrad oder Mitfahrgemeinschaft. Wer den eigenen oder einen zur Nutzung überlassenen Pkw verwendet, kann die Pauschale unbegrenzt ansetzen – dann entfällt der Deckel vollständig.
Wichtig für die tatsächliche Ersparnis: Die Entfernungspauschale zählt zu den Werbungskosten und wirkt sich erst aus, wenn sie zusammen mit anderen beruflichen Aufwendungen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigt. Diesen Betrag berücksichtigt das Finanzamt ohnehin automatisch und ohne Belege. Bei 0,38 € je Kilometer und 220 Arbeitstagen ist der Pauschbetrag ab etwa 15 Kilometern einfacher Entfernung überschritten – danach zählt jeder weitere Kilometer.
Die Pauschale mindert nicht die Steuer, sondern das zu versteuernde Einkommen. Die Ersparnis entspricht deshalb dem übersteigenden Betrag multipliziert mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz – bei 30 % Grenzsteuersatz und 2.508 € Pauschale bleiben nach Abzug des Pauschbetrags 1.278 €, was rund 383 € Steuerersparnis bedeutet.
Angesetzt werden dürfen nur Tage, an denen die erste Tätigkeitsstätte tatsächlich aufgesucht wurde. Homeoffice-Tage zählen nicht zur Entfernungspauschale, dafür greift die Homeoffice-Pauschale – beides am selben Tag geht nicht. Wer so wenig verdient, dass keine Einkommensteuer anfällt, kann stattdessen die Mobilitätsprämie beantragen; sie wurde inzwischen dauerhaft entfristet.
Angesetzt wird grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung, gemessen als volle Kilometer der einfachen Strecke. Eine längere Route ist nur anzuerkennen, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig genutzt wird – etwa weil sie trotz Umweg zuverlässig Zeit spart. Das Finanzamt verlangt dafür meist eine nachvollziehbare Begründung, eine Zeitersparnis von wenigen Minuten genügt in der Regel nicht.
Für den Weg zur Arbeit kannst du pro Entfernungskilometer (nur einfache Strecke, nicht Hin- und Rückweg) und Arbeitstag eine Pauschale als Werbungskosten ansetzen: 38 Cent je Kilometer – seit 2026 einheitlich ab dem ersten Kilometer (bis 2025 galt für die ersten 20 km nur 30 Cent). Das Verkehrsmittel spielt keine Rolle – auch Fahrrad oder zu Fuß zählen.
Das Finanzamt zieht ohnehin automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € ab. Erst wenn deine gesamten Werbungskosten – Pendlerpauschale plus z. B. Arbeitsmittel, Fortbildung, Arbeitszimmer – diese Grenze übersteigen, bringt der übersteigende Teil zusätzliche Ersparnis. Bei 25 km und 220 Tagen ist die Schwelle schnell erreicht.
Werbungskosten mindern nicht die Steuer direkt, sondern das zu versteuernde Einkommen. Die tatsächliche Ersparnis entspricht dem übersteigenden Betrag multipliziert mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz. Wer mehr verdient, spart pro Kilometer mehr.