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Pendlerpauschale-Rechner

Wie viel bringt der Arbeitsweg in der Steuererklärung? Seit 2026 einheitlich 38 Cent je Kilometer – ab dem ersten.

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Entfernungspauschale / Jahr
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Berechnung—
Entfernungspauschale—
+ weitere Werbungskosten—
Werbungskosten gesamt—
Geschätzte Steuerersparnis—
Über dem Pauschbetrag (1.230 €)
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Pauschale je Arbeitstag
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Stand: Juli 2026 · Entfernungspauschale & Pauschbetrag 2026 geprüft.

So funktioniert die Berechnung

Die Entfernungspauschale beträgt seit dem 1. Januar 2026 einheitlich 0,38 € je Entfernungskilometer – und zwar ab dem ersten Kilometer. Die frühere Staffelung, bei der für die ersten 20 Kilometer nur 0,30 € galten und erst ab dem 21. Kilometer 0,38 €, ist mit dem Steueränderungsgesetz 2025 ersatzlos entfallen. Rechtsgrundlage ist § 9 Abs. 1 Satz 3 EStG.

Gezählt wird nur die einfache Strecke – das ist der hartnäckigste Irrtum bei diesem Thema. Wer 30 km zur Arbeit und 30 km zurück fährt, setzt trotzdem nur 30 km an. Die Rechnung lautet: Entfernungskilometer × 0,38 € × Arbeitstage. Bei 30 km und 220 Arbeitstagen sind das 30 × 0,38 × 220 = 2.508 €. Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung; eine längere darf nur angesetzt werden, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig genutzt wird. Angefangene Kilometer werden abgerundet.

Die Pauschale ist verkehrsmittelunabhängig. Ob du mit dem Auto, dem Fahrrad, dem Motorrad, Bus oder Bahn fährst oder zu Fuß gehst – der Betrag bleibt gleich. Ausgenommen sind lediglich Flüge. Für Radfahrende ist das besonders attraktiv: Sie haben kaum reale Kosten, setzen aber denselben Betrag an. Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt, kann alternativ die tatsächlichen Ticketkosten ansetzen, wenn diese höher sind.

Der Höchstbetrag von 4.500 € gilt nicht für alle: Er greift bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Fahrrad oder Mitfahrgemeinschaft. Wer den eigenen oder einen zur Nutzung überlassenen Pkw verwendet, kann die Pauschale unbegrenzt ansetzen – dann entfällt der Deckel vollständig.

Wichtig für die tatsächliche Ersparnis: Die Entfernungspauschale zählt zu den Werbungskosten und wirkt sich erst aus, wenn sie zusammen mit anderen beruflichen Aufwendungen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigt. Diesen Betrag berücksichtigt das Finanzamt ohnehin automatisch und ohne Belege. Bei 0,38 € je Kilometer und 220 Arbeitstagen ist der Pauschbetrag ab etwa 15 Kilometern einfacher Entfernung überschritten – danach zählt jeder weitere Kilometer.

Die Pauschale mindert nicht die Steuer, sondern das zu versteuernde Einkommen. Die Ersparnis entspricht deshalb dem übersteigenden Betrag multipliziert mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz – bei 30 % Grenzsteuersatz und 2.508 € Pauschale bleiben nach Abzug des Pauschbetrags 1.278 €, was rund 383 € Steuerersparnis bedeutet.

Angesetzt werden dürfen nur Tage, an denen die erste Tätigkeitsstätte tatsächlich aufgesucht wurde. Homeoffice-Tage zählen nicht zur Entfernungspauschale, dafür greift die Homeoffice-Pauschale – beides am selben Tag geht nicht. Wer so wenig verdient, dass keine Einkommensteuer anfällt, kann stattdessen die Mobilitätsprämie beantragen; sie wurde inzwischen dauerhaft entfristet.

Kürzeste Strecke oder verkehrsgünstigere?

Angesetzt wird grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung, gemessen als volle Kilometer der einfachen Strecke. Eine längere Route ist nur anzuerkennen, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig genutzt wird – etwa weil sie trotz Umweg zuverlässig Zeit spart. Das Finanzamt verlangt dafür meist eine nachvollziehbare Begründung, eine Zeitersparnis von wenigen Minuten genügt in der Regel nicht.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
Seit dem 1. Januar 2026 einheitlich 38 Cent je Entfernungskilometer und Arbeitstag – bereits ab dem ersten Kilometer. Die frühere Staffelung mit 30 Cent für die ersten 20 Kilometer ist durch das Steueränderungsgesetz 2025 entfallen.
Zählt der Hin- und Rückweg?
Nein, nur die einfache Strecke. Wer 30 Kilometer hin und 30 zurück fährt, setzt trotzdem nur 30 Kilometer an. Das ist der häufigste Irrtum bei der Entfernungspauschale.
Welche Strecke darf ich ansetzen?
Grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung. Eine längere Strecke ist nur zulässig, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig genutzt wird. Angefangene Kilometer werden abgerundet.
Gilt die Pauschale auch für Fahrrad oder Bahn?
Ja, sie ist verkehrsmittelunabhängig – nur Flüge sind ausgenommen. Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt, kann alternativ die tatsächlichen Ticketkosten ansetzen, falls diese höher sind.
Was hat es mit dem Höchstbetrag von 4.500 € auf sich?
Er gilt bei öffentlichen Verkehrsmitteln, Fahrrad oder Mitfahrgemeinschaft. Bei Nutzung des eigenen Pkw entfällt die Begrenzung – dann ist die Pauschale unbegrenzt ansetzbar.
Ab wann lohnt sich die Pendlerpauschale?
Sobald die Werbungskosten insgesamt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen. Bei 220 Arbeitstagen ist das ab etwa 15 Kilometern einfacher Entfernung der Fall.
Kann ich Homeoffice-Tage ansetzen?
Nicht bei der Entfernungspauschale – dafür gibt es die Homeoffice-Pauschale. Beides am selben Tag ist ausgeschlossen. Angesetzt werden nur Tage, an denen die erste Tätigkeitsstätte tatsächlich aufgesucht wurde.
Was ist, wenn ich keine Steuern zahle?
Dann greift die Mobilitätsprämie: Wer so wenig verdient, dass keine Einkommensteuer anfällt, kann sie beantragen. Sie wurde inzwischen dauerhaft entfristet.
Näherung nach § 9 EStG: 0,38 € je Entfernungskilometer (einfache Strecke) ab dem ersten Kilometer, je Arbeitstag (Steueränderungsgesetz 2025, gültig ab 1.1.2026). Nur der Teil der gesamten Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) wirkt zusätzlich. Ohne eigenen Pkw ist die Pauschale auf 4.500 €/Jahr begrenzt. Die Ersparnis ist mit dem angegebenen Grenzsteuersatz geschätzt. Ohne Gewähr – keine Steuerberatung.

So funktioniert die Entfernungspauschale

Für den Weg zur Arbeit kannst du pro Entfernungskilometer (nur einfache Strecke, nicht Hin- und Rückweg) und Arbeitstag eine Pauschale als Werbungskosten ansetzen: 38 Cent je Kilometer – seit 2026 einheitlich ab dem ersten Kilometer (bis 2025 galt für die ersten 20 km nur 30 Cent). Das Verkehrsmittel spielt keine Rolle – auch Fahrrad oder zu Fuß zählen.

Der Pauschbetrag als Schwelle

Das Finanzamt zieht ohnehin automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € ab. Erst wenn deine gesamten Werbungskosten – Pendlerpauschale plus z. B. Arbeitsmittel, Fortbildung, Arbeitszimmer – diese Grenze übersteigen, bringt der übersteigende Teil zusätzliche Ersparnis. Bei 25 km und 220 Tagen ist die Schwelle schnell erreicht.

Steuerersparnis richtig verstehen

Werbungskosten mindern nicht die Steuer direkt, sondern das zu versteuernde Einkommen. Die tatsächliche Ersparnis entspricht dem übersteigenden Betrag multipliziert mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz. Wer mehr verdient, spart pro Kilometer mehr.

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