Berechne dein Arztgehalt 2026 nach TV-Ärzte TdL (Universitätskliniken) – Ä1 bis Ä4 mit Stufen.
Das Gehalt angestellter Ärztinnen und Ärzte an Kliniken richtet sich nach einem eigenen Tarifvertrag für Ärzte. Es ergibt sich aus der Entgeltgruppe (der ärztlichen Position) und der Stufe (der Berufserfahrung).
Der Tarif unterscheidet vier ärztliche Ebenen: Ä1 für Assistenzärzte in der Weiterbildung, Ä2 für Fachärzte, Ä3 für Oberärzte und Ä4 für leitende Oberärzte. Innerhalb der Gruppen steigt das Entgelt mit der ärztlichen Tätigkeitsdauer über mehrere Stufen an.
Das Tabellenentgelt ist nur der Grundbaustein. Hinzu kommen häufig erhebliche Beträge für Bereitschaftsdienste, Rufbereitschaft, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie eine Jahressonderzahlung. Gerade die Dienste machen bei Klinikärzten oft einen großen Teil des Gesamteinkommens aus.
Je nach Träger gelten unterschiedliche Tarifverträge: einer für kommunale Krankenhäuser, ein weiterer für die Universitätskliniken der Länder; private Klinikkonzerne verhandeln teils eigene Verträge. Die konkreten Tabellenwerte werden in Tarifrunden regelmäßig angehoben und unterscheiden sich zwischen den Trägern. Den aktuellen Betrag für Ihre Gruppe und Stufe liefert der Rechner oben. Wie viel davon netto bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner; für andere öffentliche Bereiche gelten der TVöD und der TV-L.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Tarif- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Vorgaben.
Ein prägender Teil des Arztberufs an Kliniken sind die Dienste. Bereitschaftsdienst wird je nach Belastungsstufe und tariflichen Regelungen vergütet und kann das Monatseinkommen erheblich erhöhen. Gleichzeitig ist die tatsächliche Arbeitszeit oft hoch, weshalb Arbeitszeiterfassung und die Einhaltung von Ruhezeiten wichtige Themen sind. Für die Altersvorsorge sind viele Ärztinnen und Ärzte zudem in einem berufsständischen Versorgungswerk statt in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert. Wer ein Stellenangebot vergleicht, sollte daher nicht nur das Tabellenentgelt betrachten, sondern auch die zu erwartenden Dienste, Zulagen und die betriebliche Altersversorgung einbeziehen – erst daraus ergibt sich das realistische Gesamteinkommen.
Bereitschaftsdienst gilt arbeitszeitrechtlich vollständig als Arbeitszeit, wird aber nach eigenen Regeln vergütet: Die Zeit wird abhängig von der durchschnittlichen Inanspruchnahme in Stufen bewertet und mit einem entsprechenden Prozentsatz als faktische Arbeitszeit angerechnet. Über eine Opt-out-Vereinbarung kann die wöchentliche Höchstarbeitszeit im Rahmen tariflicher Regelungen ausgeweitet werden; sie setzt die schriftliche Zustimmung voraus und ist widerruflich. Rufbereitschaft, bei der der Aufenthaltsort frei wählbar ist, zählt dagegen nur mit der tatsächlichen Inanspruchnahme.
Für Ärztinnen und Ärzte existieren mehrere Tarifwerke nebeneinander, und die Zuordnung richtet sich nach dem Träger der Klinik. An Universitätskliniken der Länder gilt der zwischen dem Marburger Bund und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder geschlossene Vertrag, an kommunalen Krankenhäusern ein eigener Vertrag mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, und private Klinikkonzerne schließen jeweils eigene Haustarifverträge. Die Entgelttabellen unterscheiden sich in den Grundgehältern ebenso wie bei Zusatzleistungen und Stufenlaufzeiten. Wer Angebote verschiedener Häuser vergleicht, sollte deshalb neben dem Grundgehalt auf die Bewertung des Bereitschaftsdienstes, die Zahl der Dienste pro Monat und die Regelungen zur Weiterbildung achten – bei ähnlichem Tabellenwert entsteht daraus der eigentliche Einkommensunterschied.
Stand: 23. Juli 2026.