Gehalt & Beruf

Nachtzuschlag-Rechner

Berechne deinen Nachtzuschlag aus Stundenlohn, Zuschlagssatz und Nachtstunden.

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Ergebnis

Nachtzuschlag gesamt
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Zuschlag pro Stunde—
Lohn inkl. Zuschlag—
Nachtarbeitszuschläge sind nach §3b EStG bis 25 % (bzw. 40 % zwischen 0–4 Uhr) des Grundlohns steuer- und sozialabgabenfrei. Der konkrete Satz ergibt sich aus Tarif-/Arbeitsvertrag.

So funktioniert die Berechnung

Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind ein finanzieller Ausgleich für Arbeit zu ungünstigen Zeiten. Das Besondere: Sie sind innerhalb bestimmter Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei. Der Rechner ermittelt die zulässigen Zuschläge und den steuerfreien Anteil.

Die steuerfreien Sätze

Nach § 3b Einkommensteuergesetz gelten – bezogen auf den Grundlohn pro Stunde – folgende steuerfreie Höchstsätze: Nachtarbeit (20 bis 6 Uhr) 25 %, im Kernzeitraum 0 bis 4 Uhr sogar 40 %. Sonntagsarbeit 50 %, Feiertagsarbeit 125 % und an besonderen Tagen wie dem 1. Mai oder Weihnachten bis zu 150 %.

Rechenbeispiel

Bei einem Grundlohn von 20 € pro Stunde und Nachtarbeit von 22 bis 6 Uhr beträgt der steuerfreie Nachtzuschlag 25 % von 20 € = 5 € pro Stunde zusätzlich. Für acht Stunden sind das 40 € steuerfrei obendrauf. Der Rechner oben berücksichtigt Ihren Grundlohn und die Uhrzeit automatisch.

Wichtige Grenzen

Die Steuerfreiheit gilt nur, soweit der Grundlohn 50 € pro Stunde nicht übersteigt; für die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung liegt die Grenze bei 25 € Grundlohn. Höhere tatsächlich gezahlte Zuschläge sind erlaubt, der übersteigende Teil ist aber normal zu versteuern. Wichtig: Ein gesetzlicher Anspruch auf Zuschläge besteht nur für Nachtarbeit; Sonn- und Feiertagszuschläge ergeben sich aus Tarif- oder Arbeitsvertrag. Was vom Bruttolohn insgesamt bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner.

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen bzw. fachlichen Vorgaben.

Zuschläge in der Praxis

Mehrere Zuschläge können sich überlagern: Wer in der Nacht zum Sonntag arbeitet, erhält sowohl den Nacht- als auch den Sonntagszuschlag – beide steuerfreien Anteile werden addiert. Wichtig ist, dass die Zuschläge auf der Gehaltsabrechnung gesondert ausgewiesen sind, damit die Steuerfreiheit nachvollziehbar bleibt. Für die spätere Rente zählt übrigens nur der reguläre Grundlohn, nicht der steuerfreie Zuschlag, da auf ihn keine Sozialbeiträge anfallen. Wer regelmäßig nachts arbeitet, sollte die Zuschläge daher als willkommenes Netto-Plus sehen, aber bei der Altersvorsorge nicht fest einplanen. Tarifverträge regeln oft höhere Sätze als das gesetzliche Minimum – der übersteigende Teil bleibt zwar zuschlagspflichtig, aber nicht mehr steuerfrei.

Wann welcher Satz gilt

Die Steuerfreiheit knüpft an feste Zeitfenster an. Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr ist mit bis zu 25 Prozent begünstigt, zwischen 0 und 4 Uhr steigt der Satz auf 40 Prozent – vorausgesetzt, die Arbeit wurde vor Mitternacht aufgenommen. Sonntagsarbeit ist mit 50 Prozent begünstigt, gesetzliche Feiertage mit 125 Prozent, der 24. Dezember ab 14 Uhr sowie der 25. und 26. Dezember und der 1. Mai mit 150 Prozent. Treffen mehrere Tatbestände zusammen, etwa Nachtarbeit an einem Feiertag, werden die Sätze addiert. Maßgeblich ist stets der Grundlohn je Stunde, der für die Steuerfreiheit auf 50 Euro gedeckelt ist; für die Sozialversicherungsfreiheit liegt die Grenze bereits bei 25 Euro.

Häufige Fragen

Ist der Nachtzuschlag steuerfrei?
Bis zu 25 % des Grundlohns für Nachtarbeit (20–6 Uhr) sind steuerfrei, für 0–4 Uhr bis 40 %.
Bis wann ist der Zuschlag steuerfrei?
Nach §3b EStG bis 25 % des Grundlohns für Nachtarbeit (20–6 Uhr), bis 40 % zwischen 0–4 Uhr.
Gilt das auch ohne Tarifvertrag?
Die Steuerfreiheit gilt generell; ob überhaupt ein Zuschlag gezahlt wird, regelt der Arbeits- oder Tarifvertrag.
Für wen ist dieser Rechner gedacht?
Für alle, die schnell und ohne Fachwissen ein verlässliches Ergebnis brauchen – ob privat, im Beruf oder zur Kontrolle einer eigenen Rechnung.
Wie genau ist das Ergebnis?
Die Berechnung folgt der hinterlegten Formel exakt; abweichen können nur Eingaben, die im Einzelfall zusätzliche Faktoren erfordern.
Wie hoch ist der steuerfreie Nachtzuschlag?
25 % des Grundlohns für Nachtarbeit von 20 bis 6 Uhr, im Zeitraum 0 bis 4 Uhr sogar 40 % – jeweils steuer- und sozialabgabenfrei innerhalb der gesetzlichen Grenzen.
Habe ich Anspruch auf einen Nachtzuschlag?
Für echte Nachtarbeit besteht ein gesetzlicher Anspruch auf einen angemessenen Ausgleich. Sonn- und Feiertagszuschläge ergeben sich dagegen aus Tarif- oder Arbeitsvertrag.
Sind Sonntagszuschläge steuerfrei?
Ja, bis zu 50 % des Grundlohns steuerfrei – vorausgesetzt, der Grundlohn liegt nicht über 50 € pro Stunde.