Schätze deine Netto-Belastung und Ersparnis beim Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung.
Beim Jobrad least der Arbeitgeber ein Fahrrad oder E-Bike und überlässt es der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter zur Nutzung. Die Leasingrate wird über eine Gehaltsumwandlung aus dem Bruttolohn bezahlt – dadurch sinken die Kosten spürbar.
Weil die Rate vom Bruttogehalt abgezogen wird, sinkt das zu versteuernde Einkommen. Sie sparen also Steuern und Sozialabgaben auf den umgewandelten Betrag. Für die private Nutzung wird ein geldwerter Vorteil versteuert, der günstig mit nur 0,25 Prozent des Listenpreises pro Monat angesetzt wird. Unterm Strich ist das Rad dadurch oft 30 bis 40 Prozent günstiger als beim Direktkauf.
Bei einem Rad mit 3.000 € Listenpreis beträgt der monatlich zu versteuernde geldwerte Vorteil nur 0,25 % × 3.000 € = 7,50 €. Die eigentliche Leasingrate mindert das Bruttogehalt, sodass die tatsächliche Nettobelastung deutlich unter der Rate liegt. Den genauen Vorteil für Ihr Gehalt und Rad ermittelt der Rechner oben.
Die Laufzeit beträgt meist 36 Monate; danach kann das Rad oft zu einem günstigen Restwert übernommen werden. Der Vorteil fällt umso größer aus, je höher der persönliche Steuersatz ist. Zu bedenken ist, dass die Gehaltsumwandlung das Bruttogehalt und damit geringfügig auch Ansprüche wie das spätere Arbeitslosen- oder Elterngeld senken kann. Was netto vom Gehalt bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Vorgaben.
Der Vorteil des Dienstrad-Leasings wächst mit dem persönlichen Steuersatz: Wer viel verdient, spart durch die Gehaltsumwandlung anteilig mehr. Auch hochwertige E-Bikes werden dadurch deutlich erschwinglicher. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber das Modell anbietet. Nach Ablauf der meist dreijährigen Laufzeit besteht häufig die Möglichkeit, das Rad zu einem günstigen Restwert zu übernehmen. Zu beachten ist, dass Versicherung und Wartung je nach Vertrag enthalten sein können oder separat anfallen. Wer die Ersparnis realistisch einschätzen möchte, sollte die Leasingrate, den geldwerten Vorteil und die eingesparten Steuern und Abgaben gemeinsam betrachten – genau das übernimmt der Rechner.
Nach üblicherweise 36 Monaten endet der Leasingvertrag, und das Rad muss zurückgegeben oder übernommen werden. Der Restwert liegt kalkulatorisch oft bei zehn Prozent des Bruttolistenpreises – wird das Rad zu diesem Preis übernommen, sieht die Finanzverwaltung darin allerdings einen geldwerten Vorteil, weil der tatsächliche Marktwert höher liegt. Sie setzt ihn pauschal mit 40 Prozent des ursprünglichen Listenpreises an, sodass die Differenz zu versteuern ist. Viele Anbieter lösen das über eine pauschale Versteuerung durch den Händler, die im Übernahmepreis bereits enthalten ist. Vor Vertragsabschluss lohnt der Blick darauf, wer diese Steuer trägt – die Angebote unterscheiden sich hier deutlich.