Gehalt & Beruf

Steuerklassen-Rechner für Ehepaare

IV/IV, III/V oder Faktorverfahren – welche Kombination bringt euch das meiste Netto im Monat? Gebt beide Bruttogehälter ein.

Eure Angaben

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beide?

Bestes gemeinsames Netto

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Kombination Person 1 Person 2 Zusammen
Wichtig: Die Jahressteuer ist in allen Varianten gleich – über die Steuererklärung wird alles ausgeglichen. Die Steuerklasse ändert nur das monatliche Netto.

Stand: Juli 2026 · Werte und Rechtslage für 2026 geprüft.

So funktioniert die Berechnung

Die Lohnsteuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer Ihr Arbeitgeber jeden Monat einbehält. Sie legt nicht die endgültige Steuer fest – die wird erst mit der Einkommensteuererklärung berechnet –, beeinflusst aber unmittelbar Ihr monatliches Nettogehalt. Der Rechner zeigt, wie sich verschiedene Klassen auf den Abzug auswirken.

Die sechs Steuerklassen

  • Klasse I: Ledige, Geschiedene und Verwitwete ohne Kinder im Haushalt.
  • Klasse II: Alleinerziehende – mit dem steuerlichen Entlastungsbetrag.
  • Klasse III: Verheiratete mit deutlich höherem Einkommen (Partner in V).
  • Klasse IV: Verheiratete mit etwa gleichem Einkommen (beide in IV).
  • Klasse V: Der geringer verdienende Ehepartner in der Kombination III/V.
  • Klasse VI: Für das zweite und jedes weitere Arbeitsverhältnis.

Welche Kombination für Ehepaare?

Ehepaare und eingetragene Lebenspartner haben die Wahl: III/V lohnt sich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient (mehr Netto beim Hauptverdiener, aber oft Nachzahlung). IV/IV passt bei ähnlichem Einkommen. Das Faktorverfahren (IV mit Faktor) verteilt die Last am gerechtesten und vermeidet größere Nachzahlungen.

Wichtig zu wissen

Die Steuerklasse ändert nur den monatlichen Abzug, nicht die Jahressteuerschuld. Zu viel gezahlte Lohnsteuer erhalten Sie über die Steuererklärung zurück, zu wenig gezahlte wird nachgefordert. Ein Wechsel der Steuerklasse ist beim Finanzamt möglich, in der Regel mehrfach im Jahr. Gesetzlich ist zudem vorgesehen, die Kombination III/V mittelfristig zugunsten des Faktorverfahrens abzuschaffen; der genaue Zeitpunkt kann sich ändern.

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Werte.

Das Faktorverfahren als dritte Möglichkeit

Neben den Kombinationen IV/IV und III/V können Ehepaare das Faktorverfahren wählen. Beide behalten Steuerklasse IV, das Finanzamt ermittelt aber einen Faktor kleiner als eins, der die voraussichtliche gemeinsame Jahressteuer auf beide Einkommen verteilt. Jeder zahlt dann genau den Anteil, der auf sein Einkommen entfällt – die Nachzahlung am Jahresende entfällt weitgehend, ohne dass ein Partner die hohe Belastung der Klasse V trägt. Der Faktor muss beantragt werden und gilt für zwei Jahre.

Warum die Wahl mehr beeinflusst als das Netto

Die Steuerklasse ändert die insgesamt geschuldete Jahressteuer nicht – sie verteilt nur die unterjährige Vorauszahlung. Spätestens mit der Steuererklärung gleicht sich alles aus. Entscheidend ist sie dennoch, weil zahlreiche Lohnersatzleistungen am Nettoentgelt anknüpfen: Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld und Kurzarbeitergeld. Wer absehbar eine solche Leistung beziehen wird, sollte die Steuerklasse rechtzeitig prüfen; beim Elterngeld verlangt die Praxis, dass der Wechsel mindestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes wirksam wird. Ein Wechsel ist mehrmals im Jahr möglich und erfolgt über das Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten“ beim Finanzamt oder online über Elster.

Häufige Fragen

Welche Steuerklassen-Kombination ist die beste?
III/V bringt das höchste gemeinsame Monats-Netto, führt aber oft zu einer Nachzahlung. Das Faktorverfahren verteilt fair und vermeidet Überraschungen. IV/IV ist am einfachsten, überzahlt aber monatlich und bringt meist eine Erstattung.
Spare ich mit der richtigen Steuerklasse Steuern?
Nein. Die Jahressteuer ist über die Steuererklärung in allen Kombinationen identisch. Die Steuerklasse ändert nur, wie viel Netto unterjährig ausgezahlt wird – und beeinflusst Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld.
Welche Steuerklasse ist die beste?
Die, die zu eurem Gehaltsverhältnis passt – bei ähnlichem Einkommen IV/IV, bei großem Unterschied III/V.
Ändert sich die Gesamtsteuer?
Nein, nur die monatliche Aufteilung; die Jahressteuer bleibt gleich.
Welche Steuerklasse habe ich?
Ledige ohne Kinder haben Klasse I, Alleinerziehende Klasse II. Verheiratete wählen zwischen III/V, IV/IV oder IV mit Faktor. Ein zweites Arbeitsverhältnis läuft in Klasse VI.
Welche Steuerklassenkombination ist für Ehepaare am besten?
Bei sehr unterschiedlichem Einkommen bringt III/V dem Hauptverdiener mehr Netto, führt aber oft zu einer Nachzahlung. Bei ähnlichem Verdienst ist IV/IV sinnvoll; das Faktorverfahren verteilt die Steuer am gerechtesten.
Ändert die Steuerklasse meine tatsächliche Steuer?
Nein. Sie steuert nur den monatlichen Lohnsteuerabzug. Die endgültige Steuer wird mit der Einkommensteuererklärung ermittelt – Differenzen werden erstattet oder nachgefordert.
Kann ich die Steuerklasse wechseln?
Ja, ein Wechsel ist beim Finanzamt möglich und in der Regel mehrfach pro Jahr erlaubt – etwa nach Heirat, Elternzeit oder bei geändertem Einkommen.
Näherung nach § 32a EStG und Vorsorgepauschale 2026. Das Faktorverfahren wird vereinfacht über das voraussichtliche Splitting-Ergebnis geschätzt; das Finanzamt ermittelt den Faktor aus euren konkreten Daten. Ohne Gewähr – keine Steuerberatung.

Die drei Kombinationen im Überblick

  • IV / IV: Standard für Paare mit ähnlichem Einkommen. Jeder zahlt wie in Steuerklasse I auf sein eigenes Gehalt. Der Splitting-Vorteil wird unterjährig nicht berücksichtigt – ihr überzahlt leicht und bekommt meist eine Erstattung.
  • III / V: Der Höherverdienende nimmt III (sehr niedrige Steuer), der andere V (hohe Steuer). Das bringt das höchste gemeinsame Monats-Netto, ist aber ungleich verteilt und führt häufig zu einer Nachzahlung. Eine Steuererklärung ist Pflicht.
  • IV / IV mit Faktor: Jeder bleibt in IV, die Lohnsteuer wird aber mit einem Faktor (kleiner 1) gesenkt, der den Splitting-Vorteil abbildet. Ergebnis: faire Verteilung und kaum Nachzahlung oder Erstattung.

Spart die Steuerklasse Steuern? Nein.

Unterm Strich zahlt ihr in jeder Kombination dieselbe Jahressteuer. Die Steuerklasse verschiebt nur, wann und bei wem das Geld landet. Wer monatlich mehr Netto hat, muss am Jahresende eher nachzahlen – und umgekehrt.

Wann die Wahl wirklich zählt: Lohnersatzleistungen

Der echte Hebel sind Lohnersatzleistungen: Elterngeld, Arbeitslosengeld, Kranken- und Kurzarbeitergeld bemessen sich am Netto der Steuerklasse. Wer eine solche Leistung erwartet, sollte rechtzeitig (oft Monate vorher) in die Steuerklasse mit dem höheren Netto wechseln – meist III für den beziehenden Partner.

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