IV/IV, III/V oder Faktorverfahren – welche Kombination bringt euch das meiste Netto im Monat? Gebt beide Bruttogehälter ein.
| Kombination | Person 1 | Person 2 | Zusammen |
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Stand: Juli 2026 · Werte und Rechtslage für 2026 geprüft.
Die Lohnsteuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer Ihr Arbeitgeber jeden Monat einbehält. Sie legt nicht die endgültige Steuer fest – die wird erst mit der Einkommensteuererklärung berechnet –, beeinflusst aber unmittelbar Ihr monatliches Nettogehalt. Der Rechner zeigt, wie sich verschiedene Klassen auf den Abzug auswirken.
Ehepaare und eingetragene Lebenspartner haben die Wahl: III/V lohnt sich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient (mehr Netto beim Hauptverdiener, aber oft Nachzahlung). IV/IV passt bei ähnlichem Einkommen. Das Faktorverfahren (IV mit Faktor) verteilt die Last am gerechtesten und vermeidet größere Nachzahlungen.
Die Steuerklasse ändert nur den monatlichen Abzug, nicht die Jahressteuerschuld. Zu viel gezahlte Lohnsteuer erhalten Sie über die Steuererklärung zurück, zu wenig gezahlte wird nachgefordert. Ein Wechsel der Steuerklasse ist beim Finanzamt möglich, in der Regel mehrfach im Jahr. Gesetzlich ist zudem vorgesehen, die Kombination III/V mittelfristig zugunsten des Faktorverfahrens abzuschaffen; der genaue Zeitpunkt kann sich ändern.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Werte.
Neben den Kombinationen IV/IV und III/V können Ehepaare das Faktorverfahren wählen. Beide behalten Steuerklasse IV, das Finanzamt ermittelt aber einen Faktor kleiner als eins, der die voraussichtliche gemeinsame Jahressteuer auf beide Einkommen verteilt. Jeder zahlt dann genau den Anteil, der auf sein Einkommen entfällt – die Nachzahlung am Jahresende entfällt weitgehend, ohne dass ein Partner die hohe Belastung der Klasse V trägt. Der Faktor muss beantragt werden und gilt für zwei Jahre.
Die Steuerklasse ändert die insgesamt geschuldete Jahressteuer nicht – sie verteilt nur die unterjährige Vorauszahlung. Spätestens mit der Steuererklärung gleicht sich alles aus. Entscheidend ist sie dennoch, weil zahlreiche Lohnersatzleistungen am Nettoentgelt anknüpfen: Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld und Kurzarbeitergeld. Wer absehbar eine solche Leistung beziehen wird, sollte die Steuerklasse rechtzeitig prüfen; beim Elterngeld verlangt die Praxis, dass der Wechsel mindestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes wirksam wird. Ein Wechsel ist mehrmals im Jahr möglich und erfolgt über das Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten“ beim Finanzamt oder online über Elster.
Unterm Strich zahlt ihr in jeder Kombination dieselbe Jahressteuer. Die Steuerklasse verschiebt nur, wann und bei wem das Geld landet. Wer monatlich mehr Netto hat, muss am Jahresende eher nachzahlen – und umgekehrt.
Der echte Hebel sind Lohnersatzleistungen: Elterngeld, Arbeitslosengeld, Kranken- und Kurzarbeitergeld bemessen sich am Netto der Steuerklasse. Wer eine solche Leistung erwartet, sollte rechtzeitig (oft Monate vorher) in die Steuerklasse mit dem höheren Netto wechseln – meist III für den beziehenden Partner.