Familie & Lohnersatz

Arbeitslosengeld-Rechner (ALG 1)

Wie viel Arbeitslosengeld bekommst du – und wie lange? Gib dein durchschnittliches Bruttogehalt der letzten 12 Monate ein.

Deine Angaben

€
J.
Mon.

Ergebnis

Arbeitslosengeld I pro Monat
—
Bemessungsentgelt (brutto)—
Pauschaliertes Netto (Leistungsentgelt)—
Leistungssatz—
= ALG I / Monat—
ALG I / Tag—
ALG I
—
Bisheriges Netto
—
Einkommenslücke / Monat—
Bezugsdauer
—
Anteil vom Netto
—
Höchstsatz: Das Bemessungsentgelt ist auf die Beitragsbemessungsgrenze (2026: 8.450 €/Monat) gedeckelt – mehr ALG I gibt es auch bei höherem Gehalt nicht. Steuerklasse III bringt mehr als V.

Nicht vergessen: Das ALG I ist steuerfrei, erhöht über den Progressionsvorbehalt aber den Steuersatz auf deine übrigen Einkünfte. Ab 410 € Lohnersatzleistungen im Jahr ist eine Steuererklärung Pflicht.

Stand: Juli 2026 · Werte und Rechtslage für 2026 geprüft.

So funktioniert die Berechnung

Das Arbeitslosengeld I – oft auch ALG 1 geschrieben – ist keine Sozialleistung, sondern eine Versicherungsleistung: Du hast sie über deine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung erworben. Anspruch besteht, wenn du in den letzten 30 Monaten mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt warst (Anwartschaftszeit nach § 142 SGB III), dich arbeitslos gemeldet hast und der Vermittlung zur Verfügung stehst.

Der häufigste Irrtum: Das ALG wird weder aus deinem letzten Brutto noch aus deinem tatsächlichen Netto berechnet, sondern aus einem pauschalierten Nettoentgelt – dem Leistungsentgelt nach § 153 SGB III. Deshalb weicht das Ergebnis oft von der Faustregel „60 Prozent vom Netto“ ab.

Die Rechnung läuft in vier Schritten. Zuerst wird aus dem beitragspflichtigen Bruttoentgelt der letzten zwölf abgerechneten Monate ein tägliches Bemessungsentgelt gebildet: Jahresbrutto geteilt durch 365. Dieses Entgelt ist auf die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt, die 2026 bundesweit einheitlich bei 8.450 Euro monatlich liegt – wer mehr verdient, bekommt deshalb nicht mehr ALG. Dann werden pauschal 20 Prozent Sozialversicherung, die Lohnsteuer nach Steuerklasse und der Solidaritätszuschlag abgezogen; das Ergebnis ist das Leistungsentgelt. Davon werden 60 Prozent gezahlt, mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Der Tagessatz wird schließlich mit 30 multipliziert – unabhängig davon, ob der Monat 28 oder 31 Tage hat.

Ein Hebel, den viele zu spät entdecken: Maßgeblich ist die Steuerklasse, die am 1. Januar des Jahres eingetragen war, in dem der Anspruch entsteht. Weil die Lohnsteuer das pauschalierte Netto mindert, führt eine günstigere Klasse zu mehr Arbeitslosengeld – bei Verheirateten kann der Unterschied zwischen Klasse V und III mehrere hundert Euro im Monat ausmachen. Ein Wechsel kurz vor der Kündigung wirkt allerdings nicht mehr; er muss rechtzeitig beim Finanzamt eingetragen und in den ELStAM-Daten wirksam sein.

Die Bezugsdauer hängt von Versicherungszeit und Alter ab. Grundsätzlich entspricht sie der Hälfte der Versicherungsmonate, mindestens sechs und für unter 50-Jährige höchstens zwölf Monate. Ab 50 steigt sie auf bis zu 15 Monate, ab 55 auf bis zu 18 und ab 58 auf bis zu 24 Monate (§ 147 SGB III).

Zwei Punkte kosten regelmäßig Geld. Erstens die Sperrzeit: Wer selbst kündigt oder einen Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund unterschreibt, bekommt in der Regel zwölf Wochen kein Arbeitslosengeld – und die Gesamtanspruchsdauer verkürzt sich zusätzlich. Zweitens der Progressionsvorbehalt: Das ALG selbst ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf deine übrigen Einkünfte des Jahres. Wer mehr als 410 Euro Lohnersatzleistungen bezogen hat, muss eine Steuererklärung abgeben – hier droht die Nachzahlung, mit der niemand rechnet.

Nebenverdienst ist möglich: Bis zu 165 Euro im Monat bleiben anrechnungsfrei, und die Tätigkeit darf 15 Wochenstunden nicht erreichen, sonst giltst du nicht mehr als arbeitslos. Wer die Anwartschaft nicht über ein reguläres Entgelt erfüllt, wird nach § 152 SGB III fiktiv eingestuft – meist deutlich niedriger. Wichtig ist außerdem die frühzeitige Arbeitsuchendmeldung spätestens drei Monate vor Ende der Beschäftigung (§ 38 SGB III).

Dieser Rechner nutzt eine vereinfachte Lohnsteuerberechnung und weicht deshalb leicht von den amtlichen Leistungssätzen der Bundesagentur ab, besonders bei Einkommen nahe der Beitragsbemessungsgrenze. Kirchensteuer und eingetragene Freibeträge bleiben außen vor – bei der Pauschalierung der Agentur allerdings ebenfalls. Das Ergebnis ist eine Orientierung; verbindlich ist allein der Bescheid der Agentur für Arbeit.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld I?
60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts, mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Grundlage ist das durchschnittliche beitragspflichtige Bruttogehalt der letzten zwölf Monate, gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 Euro monatlich (2026).
Wie berechne ich mein ALG 1?
Ausgangspunkt ist das durchschnittliche Bruttogehalt der letzten zwölf Monate, geteilt durch 365. Davon zieht die Agentur für Arbeit pauschal 20 Prozent Sozialversicherung, die Lohnsteuer nach Steuerklasse und den Soli ab. Vom Ergebnis – dem Leistungsentgelt – werden 60 beziehungsweise 67 Prozent gezahlt, der Tagessatz mal 30 ergibt den Monatsbetrag.
Wird ALG 1 aus dem echten Netto berechnet?
Nein. Maßgeblich ist ein pauschaliertes Nettoentgelt nach § 153 SGB III. Kirchensteuer, Freibeträge und vermögenswirksame Leistungen spielen keine Rolle. Deshalb kann das ALG von der Faustregel „60 Prozent vom Netto“ abweichen.
Wie lange wird Arbeitslosengeld gezahlt?
In der Regel die Hälfte der Versicherungsmonate, mindestens sechs und unter 50 Jahren höchstens zwölf Monate. Ab 50 sind bis zu 15, ab 55 bis zu 18 und ab 58 bis zu 24 Monate möglich (§ 147 SGB III).
Erhöht eine günstigere Steuerklasse mein ALG 1?
Ja, indirekt. Die Steuerklasse mindert über die Lohnsteuer das pauschalierte Netto. Maßgeblich ist die Klasse, die am 1. Januar des Anspruchsjahres eingetragen war – ein Wechsel kurz vor der Arbeitslosigkeit wirkt nicht mehr.
Hängt das ALG 1 vom Bundesland ab?
Nein. Das Arbeitslosengeld I ist eine Bundesleistung und wird überall nach denselben Regeln berechnet. Seit 2025 gilt auch die Beitragsbemessungsgrenze bundesweit einheitlich; die frühere Unterscheidung zwischen Ost und West ist entfallen.
Wann droht eine Sperrzeit?
Vor allem bei Eigenkündigung oder einem Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund: Dann ruht der Anspruch in der Regel zwölf Wochen, und die Gesamtanspruchsdauer verkürzt sich zusätzlich (§ 159 SGB III).
Muss ich ALG 1 versteuern?
Das Arbeitslosengeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf deine übrigen Einkünfte. Ab 410 Euro Lohnersatzleistungen im Jahr wird eine Steuererklärung Pflicht – daraus kann eine Nachzahlung entstehen.
Darf ich neben dem ALG 1 arbeiten?
Ja, in Grenzen. Bis zu 165 Euro netto im Monat bleiben anrechnungsfrei, darüber wird angerechnet. Die Tätigkeit darf außerdem 15 Wochenstunden nicht erreichen, sonst entfällt die Arbeitslosigkeit.
Näherung nach §§ 149 ff. SGB III: pauschaliertes Netto = Brutto (gedeckelt 8.450 €) − 20 % SV-Pauschale − Lohnsteuer nach Steuerklasse − Soli; davon 60 % bzw. 67 %. Kirchensteuer und individuelle Freibeträge bleiben – wie bei der Agentur für Arbeit – unberücksichtigt. Die verbindliche Höhe legt die Agentur für Arbeit im Bescheid fest. Ohne Gewähr.

So wird das Arbeitslosengeld berechnet

Das Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung – seine Höhe richtet sich nach deinem früheren Verdienst, nicht nach Bedürftigkeit. Berechnet wird in drei Schritten:

  • Bemessungsentgelt: durchschnittliches Bruttogehalt der letzten 12 abgerechneten Monate, gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze (2026: 8.450 €/Monat).
  • Leistungsentgelt: davon werden pauschal 20 % Sozialversicherung, die Lohnsteuer nach Steuerklasse und der Soli abgezogen. Das ist ein standardisiertes Netto, nicht dein Abrechnungsnetto.
  • Leistungssatz: 60 % des Leistungsentgelts – oder 67 %, wenn du oder dein Partner mindestens ein Kind habt.

Wie lange wird gezahlt?

Die Bezugsdauer hängt von Versicherungszeit und Alter ab: bei 12 Versicherungsmonaten 6 Monate, bei 24 Monaten 12 Monate. Ältere bekommen länger – ab 50 Jahren bis 15, ab 55 bis 18 und ab 58 Jahren bis zu 24 Monate.

Steuerklasse zählt

Maßgeblich ist die Steuerklasse am 1. Januar des Jahres. Da die Lohnsteuer ins pauschalierte Netto einfließt, führt Steuerklasse III zu einem höheren ALG I als Klasse V – ein rechtzeitiger Wechsel (mindestens einige Monate vorher) kann sich lohnen.

Achtung Sperrzeit

Wer selbst kündigt oder einen Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund schließt, riskiert eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen: In dieser Zeit ruht der Anspruch, und die Gesamtbezugsdauer verkürzt sich in der Regel um ein Viertel. Auch verspätete Arbeitslosmeldung kann eine (kürzere) Sperrzeit auslösen. Melde dich daher frühzeitig arbeitsuchend – spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses bzw. innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis.

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