Schätze, ob und wie viel Kinderzuschlag dir zustehen könnte (2026: bis 297 € je Kind). Orientierung – verbindlich rechnet die Familienkasse.
Im Zweifel beantragen: Nur rund ein Drittel der berechtigten Familien stellt einen Antrag – meist aus der Annahme, zu viel zu verdienen. Eine feste Einkommensgrenze gibt es aber nicht. Verbindlich prüft der KiZ-Lotse der Familienkasse.
Der Kinderzuschlag – kurz KiZ – ist eine Leistung der Familienkasse für Eltern, die mit ihrem Einkommen zwar sich selbst versorgen können, aber nicht ihre Kinder. Er wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und soll verhindern, dass eine Familie allein wegen der Kinder in die Grundsicherung (früher Bürgergeld) rutscht. Der Höchstbetrag liegt 2026 unverändert bei 297 Euro je Kind und Monat – zusammen mit dem Kindergeld von 259 Euro sind das bis zu 556 Euro pro Kind.
Der wichtigste Satz zuerst: Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums beantragt nur etwa ein Drittel der berechtigten Haushalte den Zuschlag tatsächlich. Der häufigste Grund ist die Annahme, ohnehin zu viel zu verdienen. Weil es aber keine feste Einkommensgrenze gibt, ist diese Annahme oft falsch – wer hohe Wohnkosten hat oder mehrere Kinder, kann auch bei Einkommen Anspruch haben, die auf den ersten Blick nicht niedrig wirken.
Vier Bedingungen müssen zusammenkommen: Das Kind lebt im Haushalt, ist unter 25 und unverheiratet. Für das Kind wird Kindergeld bezogen. Das Bruttoeinkommen erreicht mindestens 900 Euro bei Paaren beziehungsweise 600 Euro bei Alleinerziehenden – Kindergeld und Wohngeld zählen dabei ausdrücklich nicht mit, ein Minijob allein reicht also nicht. Und der Familienbedarf lässt sich mit Einkommen, Kindergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag decken, ohne dass Grundsicherung nötig wird. Wer bereits Grundsicherung bezieht, bekommt keinen Kinderzuschlag.
Die Berechnung läuft in zwei Schritten. Zunächst wird eine Bemessungsgrenze gebildet: der Grundsicherungsbedarf der Eltern, also ihr Regelbedarf plus ihr Anteil an den Wohnkosten. Liegt das Erwerbseinkommen darüber, mindern 45 Prozent des übersteigenden Betrags den Kinderzuschlag – pro 10 Euro Mehrverdienst sinkt er also um rund 5 Euro. Der Zuschlag schmilzt damit ab, statt an einer Kante wegzubrechen.
Eine Unterscheidung, die häufig übersehen wird und teuer ist: Nur Erwerbseinkommen wird mit 45 Prozent angerechnet. Sonstiges Einkommen der Eltern – etwa Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld – wird dagegen in voller Höhe angerechnet und zehrt den Zuschlag entsprechend schneller auf. Eigenes Einkommen des Kindes, etwa Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder eine Waisenrente, mindert den Kinderzuschlag ebenfalls, aber nur zu 45 Prozent. Das Kindergeld selbst wird nicht angerechnet.
Eine feste Höchsteinkommensgrenze existiert nicht. Die Obergrenze ergibt sich individuell aus dem Punkt, an dem die 45-Prozent-Anrechnung den Höchstbetrag vollständig aufgezehrt hat. Je höher die Wohnkosten und je mehr Kinder im Haushalt leben, desto weiter reicht der Einkommensbereich, in dem noch ein – wenn auch reduzierter – Anspruch besteht. Genau deshalb lohnt sich ein Antrag auch dann, wenn das Einkommen auf den ersten Blick zu hoch erscheint.
Kinderzuschlag und Wohngeld schließen sich nicht aus, sondern ergänzen sich – die Kombination ist häufig günstiger als Grundsicherung und mit weniger Pflichten verbunden. Wer Kinderzuschlag bezieht, hat zudem automatisch Zugang zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe: 195 Euro pro Schuljahr für den Schulbedarf, kostenloses Mittagessen in Kita und Schule, Zuschüsse zu Klassenfahrten und Vereinsbeiträgen. Dazu kommt in vielen Kommunen die Befreiung von den Kita-Gebühren. Diese Nebenleistungen sind oft mehr wert als der Zuschlag selbst.
Beantragt wird der Kinderzuschlag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, auch online. Bewilligt wird er in der Regel für sechs Monate, danach ist ein neuer Antrag nötig. Nachzuweisen sind die Einkommen der letzten sechs Monate vor Antragstellung. Vermögen wird nur oberhalb bestimmter Freibeträge geprüft.
Dieser Rechner bildet die Grundmechanik ab: Höchstbetrag mal Kinderzahl, abzüglich 45 Prozent des Einkommens über der Bemessungsgrenze. Die Bemessungsgrenze musst du selbst eintragen, weil sie vom Regelbedarf, der Kinderzahl, dem Alter der Kinder und den konkreten Wohnkosten abhängt. Nicht abgebildet sind Mehrbedarfe, die volle Anrechnung sonstiger Einkünfte, Vermögensfreibeträge und der erweiterte Zugang bei knapper Unterdeckung. Das Ergebnis ist eine Orientierung über die Größenordnung. Verbindlich rechnet allein der KiZ-Lotse der Familienkasse – und der Antrag lohnt sich im Zweifel auch dann, wenn dieser Rechner knapp null anzeigt.