Berechne Ende, Anmeldefrist und den übertragbaren Zeitraum deiner Elternzeit – nach den Regeln des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG).
Die Elternzeit kann in bis zu drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden; bis zu 24 Monate sind zwischen dem 3. und 8. Geburtstag übertragbar. Dieser Rechner bildet einen Abschnitt ab. Keine Rechtsberatung.
Die Elternzeit ist ein unbezahlter Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber und im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz geregelt. Jedes Elternteil hat pro Kind Anspruch auf bis zu 36 Monate, die grundsätzlich bis zum dritten Geburtstag des Kindes genommen werden.
Entscheidend sind die Fristen. Wer Elternzeit vor dem dritten Geburtstag nehmen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber anmelden. Für Elternzeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag gilt eine längere Frist von 13 Wochen. Der Rechner ermittelt aus dem Beginn automatisch das späteste Anmeldedatum.
Ein Anteil von bis zu 24 Monaten lässt sich auf den Zeitraum zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag übertragen. So kann ein Teil der Elternzeit etwa zur Einschulung genommen werden. Insgesamt darf die Elternzeit in bis zu drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden.
Der Rechner zeigt Ende, Anmeldefrist und die verbleibenden Monate für einen Zeitabschnitt und markiert den Zeitraum auf einer Achse von der Geburt bis zum achten Geburtstag. Wie viel Geld du während der Elternzeit bekommst, berechnet der separate Elterngeld-Rechner.
Wichtig ist die Unterscheidung: Die Elternzeit ist die unbezahlte Freistellung von der Arbeit mit Kündigungsschutz. Das Elterngeld ist die finanzielle Leistung, die den Verdienstausfall in dieser Zeit teilweise ersetzt. Beide werden getrennt beantragt – die Höhe der Leistung berechnen Sie mit dem Elterngeldrechner.
Pro Kind besteht Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit. Sie lässt sich flexibel in bis zu drei Zeitabschnitte aufteilen, und bis zu 24 Monate können auf die Zeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes übertragen werden. Beide Elternteile können gleichzeitig oder nacheinander Elternzeit nehmen.
Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden. Ab der Anmeldung – frühestens acht Wochen vor Start – gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Nach der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz.
Während der Elternzeit ist eine Teilzeittätigkeit von bis zu 32 Wochenstunden erlaubt – so lässt sich Betreuung mit einem Teileinkommen und fortlaufendem Elterngeld (ElterngeldPlus) verbinden.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Werte.
Bis zu 24 der insgesamt 36 Monate lassen sich auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes übertragen – etwa für die Einschulung. Für diesen späteren Abschnitt gilt eine längere Anmeldefrist von 13 Wochen statt sieben, und der Arbeitgeber kann ihn aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, was für die ersten drei Jahre nicht möglich ist.