Familie & Lohnersatz

Mutterschaftsgeld-Rechner

Wie viel gibt es während der Schutzfrist? Die Krankenkasse zahlt bis 13 €/Tag, dein Arbeitgeber stockt auf dein Nettoentgelt auf.

Deine Angaben

€

Leistungen in der Schutzfrist

Gesamt für die Schutzfrist
—
Nettoentgelt pro Kalendertag—
Mutterschaftsgeld Krankenkasse (max. 13 €/Tag)—
Arbeitgeberzuschuss pro Tag—
Krankenkasse gesamt
—
Arbeitgeber gesamt
—
Du erhältst weiter (≈ Netto)—
Während der Schutzfrist bleibt dir dein volles Nettoentgelt erhalten: Krankenkasse und Arbeitgeber teilen sich die Zahlung. Beide Leistungen sind steuer- und sozialabgabenfrei (unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt).

Wichtig fürs Elterngeld: Die Schutzfrist nach der Geburt gilt als verbrauchte Elterngeldmonate. Der Zeitraum davor zählt nicht.

Stand: Juli 2026 · Werte und Rechtslage für 2026 geprüft.

So funktioniert die Berechnung

Während der Mutterschutzfrist besteht ein Beschäftigungsverbot – und genau dafür sorgt das Mutterschaftsgeld: Das bisherige Nettoeinkommen soll vollständig erhalten bleiben. Die Schutzfrist umfasst sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und acht Wochen danach. Bei Frühgeburten, Mehrlingen oder wenn beim Kind eine Behinderung festgestellt wird, verlängert sich die Frist nach der Geburt auf zwölf Wochen.

Der Betrag setzt sich aus zwei Quellen zusammen – das erklärt die häufigste Verwirrung. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt höchstens 13 Euro pro Kalendertag (§ 24i SGB V). Weil das bei den meisten deutlich unter dem bisherigen Netto liegt, zahlt der Arbeitgeber die Differenz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Zusammen ergibt beides das durchschnittliche Nettoentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist.

Ein Rechenbeispiel: Bei einem durchschnittlichen Netto von 2.100 Euro entspricht das etwa 70 Euro pro Kalendertag. Davon zahlt die Krankenkasse 13 Euro, der Arbeitgeber die restlichen 57 Euro. Unter dem Strich bleibt das Netto erhalten – anders als bei Krankengeld oder Elterngeld entsteht hier also keine Lücke.

Wer nicht gesetzlich krankenversichert ist, bekommt kein Mutterschaftsgeld von einer Kasse. Privat oder familienversicherte Frauen erhalten stattdessen auf Antrag einen einmaligen Betrag von höchstens 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung; der Arbeitgeberzuschuss bleibt davon unberührt und wird so berechnet, als hätte die Kasse 13 Euro täglich gezahlt.

Mutterschaftsgeld ist steuerfrei, unterliegt aber wie andere Lohnersatzleistungen dem Progressionsvorbehalt und erhöht damit den Steuersatz auf die übrigen Einkünfte des Jahres. Wichtig für die Planung: Der Bezug wird auf das Elterngeld angerechnet – die Monate der Schutzfrist nach der Geburt gelten als verbrauchte Elterngeldmonate. Der Zeitraum davor zählt nicht.

Der Rechner bildet den Standardfall gesetzlich versicherter Arbeitnehmerinnen mit regelmäßigem Entgelt ab. Nicht abgebildet sind Selbstständigkeit, Minijob, Elternzeit im Bemessungszeitraum, Einmalzahlungen oder ein Beschäftigungsverbot außerhalb der Schutzfrist. Verbindlich sind die Auskünfte deiner Krankenkasse und deines Arbeitgebers.

Krankenkasse und Arbeitgeber teilen sich die Leistung

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt höchstens 13 Euro pro Kalendertag. Alles, was darüber hinaus zum durchschnittlichen Nettoentgelt fehlt, trägt der Arbeitgeber als Zuschuss – er wird ihm über das U2-Umlageverfahren vollständig erstattet, kostet ihn also im Ergebnis nichts. Wer privat versichert, geringfügig beschäftigt oder familienversichert ist, erhält kein Kassen-Mutterschaftsgeld, sondern eine einmalige Zahlung von höchstens 210 Euro über die Mutterschaftsgeldstelle des Bundesamts für Soziale Sicherung; der Arbeitgeberzuschuss bleibt davon unberührt. Beantragt wird die Leistung mit der ärztlichen Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin, die frühestens sieben Wochen vor diesem Termin ausgestellt werden darf. Verschiebt sich die Geburt, bleibt der errechnete Termin für den Beginn der Schutzfrist maßgeblich.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?
Zusammen mit dem Arbeitgeberzuschuss entspricht es dem durchschnittlichen Nettoentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor der Schutzfrist. Die Krankenkasse zahlt davon höchstens 13 Euro pro Kalendertag, den Rest übernimmt der Arbeitgeber.
Wie lange dauert die Mutterschutzfrist?
Sechs Wochen vor dem errechneten Termin und acht Wochen danach. Bei Frühgeburten, Mehrlingen oder einer festgestellten Behinderung des Kindes verlängert sie sich nach der Geburt auf zwölf Wochen.
Warum zahlt die Krankenkasse nur 13 Euro am Tag?
Weil § 24i SGB V diesen Höchstbetrag festlegt. Die Differenz zum bisherigen Netto trägt der Arbeitgeber als Zuschuss – das Nettoeinkommen bleibt dadurch in der Schutzfrist erhalten.
Was gilt für privat Versicherte?
Sie erhalten kein Mutterschaftsgeld von einer gesetzlichen Kasse, auf Antrag aber einmalig bis zu 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Der Arbeitgeberzuschuss wird trotzdem gezahlt und so berechnet, als hätte eine Kasse 13 Euro täglich geleistet.
Wird Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet?
Ja. Die Monate der Schutzfrist nach der Geburt gelten als verbrauchte Elterngeldmonate. Der Zeitraum vor der Geburt wird nicht angerechnet.
Muss ich Mutterschaftsgeld versteuern?
Es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und erhöht so den Steuersatz auf die übrigen Einkünfte. Ab 410 Euro Lohnersatzleistungen im Jahr wird die Steuererklärung Pflicht.
Näherung nach §§ 19–20 MuSchG und § 24i SGB V: Kassenanteil höchstens 13 €/Kalendertag, Arbeitgeberzuschuss = durchschnittliches Netto/Tag − 13 € (nur wenn Netto/Tag > 13 €). Das kalendertägliche Netto wird aus dem Monatswert / 30 geschätzt. Für privat oder familienversicherte Frauen gelten Sonderregeln. Ohne Gewähr.

Wer zahlt was?

Während der Mutterschutzfrist – regulär 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt – bekommst du kein Gehalt, aber Ersatzleistungen, die zusammen dein bisheriges Nettoentgelt abdecken:

  • Krankenkasse: gesetzlich Versicherte mit eigenem Anspruch erhalten höchstens 13 € pro Kalendertag (also bis zu ca. 390 €/Monat).
  • Arbeitgeber: zahlt den Differenzbetrag zwischen deinem durchschnittlichen Nettoentgelt und den 13 € der Kasse. So bleibt dein Netto in Summe erhalten.

Anrechnung aufs Elterngeld

Das Mutterschaftsgeld für die Zeit nach der Geburt wird voll auf das Elterngeld angerechnet – die betroffenen Lebensmonate gelten als verbrauchte Elterngeld-Monate der Mutter. Plane das im Elterngeldrechner ein. Der Arbeitgeberzuschuss mindert das Elterngeld dagegen nicht.

Wichtig zur Steuer

Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss sind steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt: Sie erhöhen den Steuersatz auf dein übriges Einkommen und können zu einer Steuernachzahlung führen. Anschließend geht es meist nahtlos ins Elterngeld über.

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