Mutterschutz · § 19 f. MuSchG · 2026

Mutterschaftsgeld-Rechner

Wie viel gibt es während der Schutzfrist? Die Krankenkasse zahlt bis 13 €/Tag, dein Arbeitgeber stockt auf dein Nettoentgelt auf.

Deine Angaben

Leistungen in der Schutzfrist

Gesamt für die Schutzfrist
Nettoentgelt pro Kalendertag
Mutterschaftsgeld Krankenkasse (max. 13 €/Tag)
Arbeitgeberzuschuss pro Tag
Krankenkasse gesamt
Arbeitgeber gesamt
Du erhältst weiter (≈ Netto)
Während der Schutzfrist bleibt dir dein volles Nettoentgelt erhalten: Krankenkasse und Arbeitgeber teilen sich die Zahlung. Beide Leistungen sind steuer- und sozialabgabenfrei (unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt).

Stand: Juli 2026 · Werte und Rechtslage für 2026 geprüft.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse?
Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerinnen erhalten von der Krankenkasse höchstens 13 Euro pro Kalendertag. Ist das durchschnittliche Nettoentgelt höher, zahlt der Arbeitgeber die Differenz als Zuschuss.
Wie berechnet sich der Arbeitgeberzuschuss?
Maßgeblich ist das durchschnittliche kalendertägliche Nettoentgelt der letzten drei abgerechneten Monate. Der Arbeitgeber zahlt die Differenz zwischen diesem Nettoentgelt und den 13 Euro der Kasse.
Näherung nach §§ 19–20 MuSchG und § 24i SGB V: Kassenanteil höchstens 13 €/Kalendertag, Arbeitgeberzuschuss = durchschnittliches Netto/Tag − 13 € (nur wenn Netto/Tag > 13 €). Das kalendertägliche Netto wird aus dem Monatswert / 30 geschätzt. Für privat oder familienversicherte Frauen gelten Sonderregeln. Ohne Gewähr.

Wer zahlt was?

Während der Mutterschutzfrist – regulär 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt – bekommst du kein Gehalt, aber Ersatzleistungen, die zusammen dein bisheriges Nettoentgelt abdecken:

  • Krankenkasse: gesetzlich Versicherte mit eigenem Anspruch erhalten höchstens 13 € pro Kalendertag (also bis zu ca. 390 €/Monat).
  • Arbeitgeber: zahlt den Differenzbetrag zwischen deinem durchschnittlichen Nettoentgelt und den 13 € der Kasse. So bleibt dein Netto in Summe erhalten.

Anrechnung aufs Elterngeld

Das Mutterschaftsgeld für die Zeit nach der Geburt wird voll auf das Elterngeld angerechnet – die betroffenen Lebensmonate gelten als verbrauchte Elterngeld-Monate der Mutter. Plane das im Elterngeldrechner ein. Der Arbeitgeberzuschuss mindert das Elterngeld dagegen nicht.

Wichtig zur Steuer

Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss sind steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt: Sie erhöhen den Steuersatz auf dein übriges Einkommen und können zu einer Steuernachzahlung führen. Anschließend geht es meist nahtlos ins Elterngeld über.

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