Was zahlt die Krankenkasse ab der 7. Woche? 70 % vom Brutto, höchstens 90 % vom Netto – abzüglich Sozialabgaben. Gib dein Monatsbrutto ein.
Stand: Juli 2026 · Werte und Rechtslage für 2026 geprüft.
Das gesetzliche Krankengeld beträgt 70 % des Bruttoarbeitsentgelts, darf aber 90 % des Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen. Es gilt immer der niedrigere der beiden Werte – bei den meisten Beschäftigten greift die 90-%-Netto-Grenze. Das zugrunde liegende Brutto wird höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung berücksichtigt (2026: 5.812,50 €/Monat bzw. 193,75 €/Tag). Daraus folgt das Höchstkrankengeld von 135,63 € pro Tag.
Vom Brutto-Krankengeld gehen noch die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab (zusammen rund 12,4 %, kinderlos rund 13,0 %). In der Krankenversicherung selbst sind Krankengeldbezieher beitragsfrei.
Die ersten sechs Wochen (42 Tage) zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter (Entgeltfortzahlung). Ab dem 43. Tag zahlt die Krankenkasse Krankengeld – für dieselbe Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, die sechs Wochen Entgeltfortzahlung eingerechnet.