Was zahlt die Krankenkasse ab der 7. Woche? 70 % vom Brutto, höchstens 90 % vom Netto – abzüglich Sozialabgaben. Gib dein Monatsbrutto ein.
Achtung Steuer: Krankengeld ist steuerfrei, erhöht über den Progressionsvorbehalt aber den Steuersatz auf übrige Einkünfte. Ab 410 € im Jahr ist die Steuererklärung Pflicht.
Stand: Juli 2026 · Werte und Rechtslage für 2026 geprüft.
Krankengeld zahlt die gesetzliche Krankenkasse, wenn die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers endet – im Regelfall ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Die ersten sechs Wochen trägt der Arbeitgeber mit dem vollen Lohn.
Zwei Grenzen wirken gleichzeitig, und genau das führt zur Verwirrung: Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoentgelts, darf aber höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts erreichen. Maßgeblich ist der niedrigere der beiden Werte – in der Praxis fast immer die 90-Prozent-Linie. Ein Beispiel: Bei 4.000 Euro brutto und 2.700 Euro netto ergäben 70 Prozent vom Brutto 2.800 Euro, 90 Prozent vom Netto aber nur 2.430 Euro. Es gelten die 2.430 Euro.
Dazu kommt eine dritte Grenze: Berücksichtigt wird Einkommen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung, 2026 sind das 5.812,50 Euro monatlich beziehungsweise 193,75 Euro kalendertäglich. Daraus folgt das Höchstkrankengeld von 135,63 Euro brutto pro Tag – mehr gibt es auch bei deutlich höherem Gehalt nicht. Gutverdiener trifft die Lücke zum bisherigen Netto deshalb besonders hart.
Und dann kommt der Abzug, mit dem kaum jemand rechnet: Vom Bruttokrankengeld gehen die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab – zusammen rund 12,4 Prozent. Beiträge zur Krankenversicherung fallen dagegen nicht an, und den Arbeitgeberanteil übernimmt die Kasse. Vom Höchstbetrag bleiben dadurch netto etwa 118 Euro pro Tag, also rund 3.560 Euro im Monat. Der Rechner weist diese Abzüge deshalb einzeln aus. Gezahlt wird kalendertäglich, mit 30 Tagen je Monat – unabhängig von der tatsächlichen Monatslänge.
Die Bezugsdauer beträgt 78 Wochen für dieselbe Krankheit innerhalb von drei Jahren. Die sechs Wochen Entgeltfortzahlung sind darin enthalten, die Kasse zahlt also längstens 72 Wochen. Tritt dieselbe Erkrankung nach mindestens sechs Monaten Arbeitsfähigkeit erneut auf, beginnt eine neue Frist; bei einer anderen Krankheit läuft ohnehin ein eigener Anspruch. Nach der Aussteuerung greifen die Nahtlosigkeitsregelung über das Arbeitslosengeld (§ 145 SGB III), eine medizinische Reha oder die Erwerbsminderungsrente.
Zwei Punkte, die regelmäßig überraschen: Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt – es erhöht den Steuersatz auf die übrigen Einkünfte des Jahres und macht die Steuererklärung ab 410 Euro zur Pflicht. Und der Bezug von Krankengeld begründet keinen besonderen Kündigungsschutz; eine Kündigung während der Arbeitsunfähigkeit ist rechtlich möglich.
Der Rechner bildet den Standardfall gesetzlich Versicherter mit regelmäßigem Entgelt ab. Nicht abgebildet sind das tagesgenaue Regelentgelt der Kasse, Einmalzahlungen, Mehrfachbeschäftigung, Privatversicherte, die stufenweise Wiedereingliederung und die Dynamisierung nach einem Jahr. Verbindlich ist das Schreiben deiner Krankenkasse.
Ausführlich im Ratgeber: Krankengeld berechnen – Höhe, Dauer und Netto.
Das gesetzliche Krankengeld beträgt 70 % des Bruttoarbeitsentgelts, darf aber 90 % des Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen. Es gilt immer der niedrigere der beiden Werte – bei den meisten Beschäftigten greift die 90-%-Netto-Grenze. Das zugrunde liegende Brutto wird höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung berücksichtigt (2026: 5.812,50 €/Monat bzw. 193,75 €/Tag). Daraus folgt das Höchstkrankengeld von 135,63 € pro Tag.
Vom Brutto-Krankengeld gehen noch die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab (zusammen rund 12,4 %, kinderlos rund 13,0 %). In der Krankenversicherung selbst sind Krankengeldbezieher beitragsfrei.
Die ersten sechs Wochen (42 Tage) zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter (Entgeltfortzahlung). Ab dem 43. Tag zahlt die Krankenkasse Krankengeld – für dieselbe Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, die sechs Wochen Entgeltfortzahlung eingerechnet.