Familie & Lohnersatz

Elterngeldrechner

Wie viel Elterngeld steht dir zu? Gib dein durchschnittliches Einkommen vor der Geburt ein – der Rechner berücksichtigt Ersatzrate, Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag.

Deine Angaben

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Ergebnis

Basiselterngeld pro Monat
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Basiselterngeld
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ElterngeldPlus
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Bemessungs-Netto—
Ersatzrate—
Grundbetrag—
+ Geschwisterbonus—
+ Mehrlingszuschlag—
= Basiselterngeld—
Bezugsdauer: Basiselterngeld bis 12 Monate (14 mit Partnermonaten). ElterngeldPlus ist halb so hoch, kann aber doppelt so lange bezogen werden – ideal bei Teilzeit.

Einkommensgrenze: Für Geburten seit dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch ab 175.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen – vollständig, nicht anteilig.

Stand: Juli 2026 · Werte und Rechtslage für 2026 geprüft.

So funktioniert die Berechnung

Das Elterngeld ersetzt einen Teil des Einkommens, das nach der Geburt wegfällt. Grundlage ist das durchschnittliche Nettoeinkommen der zwölf Monate vor der Geburt – bei Müttern vor Beginn des Mutterschutzes. Es ist keine Sozialhilfe, sondern eine Familienleistung, die unabhängig davon gezahlt wird, ob vorher gearbeitet wurde.

Die Ersatzrate ist nicht fix, sondern gleitend: Sie beträgt 67 Prozent bei einem Nettoeinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro. Darunter steigt sie stufenlos auf bis zu 100 Prozent – Geringverdienende sollen möglichst wenig verlieren. Über 1.200 Euro sinkt sie schrittweise auf 65 Prozent. Der Betrag liegt immer zwischen 300 Euro Mindest- und 1.800 Euro Höchstbetrag.

Zwei Zuschläge kommen hinzu. Der Geschwisterbonus erhöht das Elterngeld um 10 Prozent, mindestens aber um 75 Euro, wenn ein weiteres Kind unter drei Jahren oder zwei unter sechs im Haushalt leben. Der Mehrlingszuschlag beträgt 300 Euro für jedes weitere Kind einer Mehrlingsgeburt – bei Zwillingen also einmal 300 Euro zusätzlich.

Die Einkommensgrenze ist der häufigste Stolperstein: Für Geburten seit dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch vollständig, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen 175.000 Euro übersteigt – für Paare wie für Alleinerziehende gleichermaßen. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen aus dem Steuerbescheid, nicht das Brutto. Wird die Grenze überschritten, gibt es kein anteiliges Elterngeld, sondern gar keines.

Basiselterngeld wird für bis zu 14 Monate gezahlt, die sich beide Elternteile teilen; ein Elternteil kann höchstens 12 Monate beziehen, die verbleibenden zwei sind die Partnermonate. ElterngeldPlus halbiert den Monatsbetrag, verdoppelt aber den Bezugszeitraum – ein Basismonat wird zu zwei Plus-Monaten. Das lohnt sich besonders bei Teilzeitarbeit, weil hinzuverdientes Einkommen das Elterngeld dann weniger stark mindert.

Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und erhöht so den Steuersatz auf die übrigen Einkünfte – ab 410 Euro wird die Steuererklärung Pflicht. Ein Hebel, der frühzeitig geprüft werden sollte: Weil die Berechnung am Netto ansetzt, kann ein rechtzeitiger Steuerklassenwechsel das Elterngeld erhöhen. Er muss allerdings lange vor dem Bemessungszeitraum erfolgen.

Der Rechner bildet den Standardfall abhängiger Beschäftigung ab. Nicht berücksichtigt sind Selbstständigkeit, Einkommen während des Bezugs, der Partnerschaftsbonus sowie Sonderfälle wie Frühgeburten. Wie lange die Elternzeit dauert und bis wann sie angemeldet werden muss, zeigt der separate Elternzeit-Rechner.

Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

Drei Varianten lassen sich kombinieren. Basiselterngeld gibt es für maximal 14 Monate, wenn beide Elternteile mindestens zwei Monate nehmen. ElterngeldPlus halbiert den monatlichen Betrag, verdoppelt aber die Bezugsdauer – für Eltern, die früh in Teilzeit zurückkehren, ist es fast immer die günstigere Wahl, weil das Teilzeiteinkommen sonst den Anspruch mindert. Der Partnerschaftsbonus gewährt zusätzliche Monate, wenn beide gleichzeitig in reduziertem Umfang arbeiten. Ein Monat Basiselterngeld entspricht dabei zwei Monaten ElterngeldPlus; die Kombination muss im Antrag festgelegt werden und lässt sich später nur eingeschränkt ändern.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Elterngeld?
Zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich. Die Ersatzrate liegt bei 67 Prozent des Nettoeinkommens zwischen 1.000 und 1.200 Euro, steigt darunter auf bis zu 100 Prozent und sinkt darüber schrittweise auf 65 Prozent.
Ab welchem Einkommen entfällt das Elterngeld?
Für Geburten seit dem 1. April 2025 ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 175.000 Euro – für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen. Dann entfällt der Anspruch vollständig, nicht nur anteilig.
Was ist der Geschwisterbonus?
Ein Zuschlag von 10 Prozent, mindestens 75 Euro, wenn ein weiteres Kind unter drei Jahren oder zwei Kinder unter sechs Jahren im Haushalt leben.
Was ist ElterngeldPlus?
Der halbe Monatsbetrag bei doppeltem Bezugszeitraum – aus einem Basismonat werden zwei Plus-Monate. Sinnvoll vor allem bei Teilzeit, weil Hinzuverdienst das Elterngeld dann weniger stark mindert.
Wie lange wird Elterngeld gezahlt?
Basiselterngeld bis zu 14 Monate für beide Elternteile zusammen; ein Elternteil kann höchstens 12 Monate beziehen. ElterngeldPlus verdoppelt den Zeitraum bei halbem Betrag.
Muss ich Elterngeld versteuern?
Es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und erhöht den Steuersatz auf die übrigen Einkünfte. Ab 410 Euro Lohnersatzleistungen wird die Steuererklärung Pflicht.
Lohnt sich ein Steuerklassenwechsel?
Er kann das Elterngeld erhöhen, weil die Berechnung am Nettoeinkommen ansetzt. Der Wechsel muss aber rechtzeitig vor dem Bemessungszeitraum von zwölf Monaten erfolgen – kurzfristig wirkt er nicht mehr.
Näherung nach BEEG. Das „Elterngeld-Netto" wird amtlich aus dem Brutto mit pauschalen Abzügen ermittelt und entspricht nur näherungsweise dem Netto der Gehaltsabrechnung. Ohne Berücksichtigung von Teilzeit während des Bezugs und Sonderfällen. Maßgeblich ist der Bescheid der Elterngeldstelle. Ohne Gewähr.

Wie sich das Elterngeld berechnet

Das Basiselterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens: 65 bis 67 % des Nettoeinkommens vor der Geburt, mindestens 300 €, höchstens 1.800 € im Monat. Maßgeblich ist das durchschnittliche Einkommen der 12 Kalendermonate vor dem Monat der Geburt (bzw. vor dem Mutterschutz).

Die Ersatzrate

  • Netto 1.000–1.200 €: 67 %.
  • Über 1.200 €: sinkt um 0,1 Prozentpunkte je 2 € Mehreinkommen, bis auf 65 % (ab 1.240 €).
  • Unter 1.000 €: steigt um 0,1 Prozentpunkte je 2 € weniger – bis zu 100 % (Geringverdiener-Komponente).

Zuschläge

Geschwisterbonus: +10 % (mindestens 75 €), wenn ein Geschwisterkind unter 3 Jahren oder zwei unter 6 Jahren im Haushalt leben. Mehrlingszuschlag: +300 € für jedes weitere Mehrlingskind (beim ElterngeldPlus jeweils die Hälfte).

Einkommensgrenze

Für Geburten seit dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen 175.000 € übersteigt – für Paare wie für Alleinerziehende.

Steuerklasse rechtzeitig prüfen

Das Elterngeld bemisst sich am Netto vor der Geburt – und das hängt von der Steuerklasse ab. Ein Wechsel in die günstigere Klasse (oft III für den beziehenden Elternteil) wirkt sich nur aus, wenn er rechtzeitig erfolgt: Maßgeblich ist die Steuerklasse, die in den meisten Monaten des Bemessungszeitraums galt – der Wechsel sollte also spätestens rund 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes beantragt werden. Mehr dazu im Steuerklassen-Vergleich.

Basiselterngeld oder ElterngeldPlus?

Basiselterngeld ist höher (bis 1.800 €), wird aber maximal 14 Monate gezahlt. ElterngeldPlus ist halb so hoch (bis 900 €), kann dafür doppelt so lange bezogen werden – besonders sinnvoll, wenn du während des Bezugs in Teilzeit arbeitest.

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