Wie viel Elterngeld steht dir zu? Gib dein durchschnittliches Einkommen vor der Geburt ein – der Rechner berücksichtigt Ersatzrate, Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag.
Einkommensgrenze: Für Geburten seit dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch ab 175.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen – vollständig, nicht anteilig.
Stand: Juli 2026 · Werte und Rechtslage für 2026 geprüft.
Das Elterngeld ersetzt einen Teil des Einkommens, das nach der Geburt wegfällt. Grundlage ist das durchschnittliche Nettoeinkommen der zwölf Monate vor der Geburt – bei Müttern vor Beginn des Mutterschutzes. Es ist keine Sozialhilfe, sondern eine Familienleistung, die unabhängig davon gezahlt wird, ob vorher gearbeitet wurde.
Die Ersatzrate ist nicht fix, sondern gleitend: Sie beträgt 67 Prozent bei einem Nettoeinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro. Darunter steigt sie stufenlos auf bis zu 100 Prozent – Geringverdienende sollen möglichst wenig verlieren. Über 1.200 Euro sinkt sie schrittweise auf 65 Prozent. Der Betrag liegt immer zwischen 300 Euro Mindest- und 1.800 Euro Höchstbetrag.
Zwei Zuschläge kommen hinzu. Der Geschwisterbonus erhöht das Elterngeld um 10 Prozent, mindestens aber um 75 Euro, wenn ein weiteres Kind unter drei Jahren oder zwei unter sechs im Haushalt leben. Der Mehrlingszuschlag beträgt 300 Euro für jedes weitere Kind einer Mehrlingsgeburt – bei Zwillingen also einmal 300 Euro zusätzlich.
Die Einkommensgrenze ist der häufigste Stolperstein: Für Geburten seit dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch vollständig, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen 175.000 Euro übersteigt – für Paare wie für Alleinerziehende gleichermaßen. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen aus dem Steuerbescheid, nicht das Brutto. Wird die Grenze überschritten, gibt es kein anteiliges Elterngeld, sondern gar keines.
Basiselterngeld wird für bis zu 14 Monate gezahlt, die sich beide Elternteile teilen; ein Elternteil kann höchstens 12 Monate beziehen, die verbleibenden zwei sind die Partnermonate. ElterngeldPlus halbiert den Monatsbetrag, verdoppelt aber den Bezugszeitraum – ein Basismonat wird zu zwei Plus-Monaten. Das lohnt sich besonders bei Teilzeitarbeit, weil hinzuverdientes Einkommen das Elterngeld dann weniger stark mindert.
Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und erhöht so den Steuersatz auf die übrigen Einkünfte – ab 410 Euro wird die Steuererklärung Pflicht. Ein Hebel, der frühzeitig geprüft werden sollte: Weil die Berechnung am Netto ansetzt, kann ein rechtzeitiger Steuerklassenwechsel das Elterngeld erhöhen. Er muss allerdings lange vor dem Bemessungszeitraum erfolgen.
Der Rechner bildet den Standardfall abhängiger Beschäftigung ab. Nicht berücksichtigt sind Selbstständigkeit, Einkommen während des Bezugs, der Partnerschaftsbonus sowie Sonderfälle wie Frühgeburten. Wie lange die Elternzeit dauert und bis wann sie angemeldet werden muss, zeigt der separate Elternzeit-Rechner.
Drei Varianten lassen sich kombinieren. Basiselterngeld gibt es für maximal 14 Monate, wenn beide Elternteile mindestens zwei Monate nehmen. ElterngeldPlus halbiert den monatlichen Betrag, verdoppelt aber die Bezugsdauer – für Eltern, die früh in Teilzeit zurückkehren, ist es fast immer die günstigere Wahl, weil das Teilzeiteinkommen sonst den Anspruch mindert. Der Partnerschaftsbonus gewährt zusätzliche Monate, wenn beide gleichzeitig in reduziertem Umfang arbeiten. Ein Monat Basiselterngeld entspricht dabei zwei Monaten ElterngeldPlus; die Kombination muss im Antrag festgelegt werden und lässt sich später nur eingeschränkt ändern.
Das Basiselterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens: 65 bis 67 % des Nettoeinkommens vor der Geburt, mindestens 300 €, höchstens 1.800 € im Monat. Maßgeblich ist das durchschnittliche Einkommen der 12 Kalendermonate vor dem Monat der Geburt (bzw. vor dem Mutterschutz).
Geschwisterbonus: +10 % (mindestens 75 €), wenn ein Geschwisterkind unter 3 Jahren oder zwei unter 6 Jahren im Haushalt leben. Mehrlingszuschlag: +300 € für jedes weitere Mehrlingskind (beim ElterngeldPlus jeweils die Hälfte).
Für Geburten seit dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen 175.000 € übersteigt – für Paare wie für Alleinerziehende.
Das Elterngeld bemisst sich am Netto vor der Geburt – und das hängt von der Steuerklasse ab. Ein Wechsel in die günstigere Klasse (oft III für den beziehenden Elternteil) wirkt sich nur aus, wenn er rechtzeitig erfolgt: Maßgeblich ist die Steuerklasse, die in den meisten Monaten des Bemessungszeitraums galt – der Wechsel sollte also spätestens rund 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes beantragt werden. Mehr dazu im Steuerklassen-Vergleich.
Basiselterngeld ist höher (bis 1.800 €), wird aber maximal 14 Monate gezahlt. ElterngeldPlus ist halb so hoch (bis 900 €), kann dafür doppelt so lange bezogen werden – besonders sinnvoll, wenn du während des Bezugs in Teilzeit arbeitest.