Wie viel Kurzarbeitergeld bekommst du – und was bleibt zusammen mit dem reduzierten Gehalt übrig? Gib dein normales Brutto und den Arbeitsausfall ein.
Stand: Juli 2026 · Werte und Rechtslage für 2026 geprüft.
Das Kurzarbeitergeld (KUG) gleicht einen Teil des Lohnausfalls aus, wenn der Betrieb die Arbeitszeit vorübergehend reduziert. Es beträgt 60 % der Nettoentgeltdifferenz, mit mindestens einem Kind 67 %. Die Differenz ist der Abstand zwischen dem pauschalierten Netto deines normalen Entgelts (Soll) und dem des reduzierten Entgelts (Ist).
Wichtig: Maßgeblich ist nicht dein echtes Netto, sondern ein standardisiertes Netto nach der KUG-Tabelle der Bundesagentur für Arbeit. Beide Entgelte werden bei der Bemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung (2026: 8.450 €) gekappt.
Das KUG ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt: In der Steuererklärung erhöht es den Steuersatz auf dein übriges Einkommen. Wer im Jahr Kurzarbeitergeld über 410 € bezogen hat, ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Das Soll-Entgelt ist das Bruttoentgelt, das du ohne Arbeitsausfall regulär verdient hättest – ohne Überstunden und ohne Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Entgelt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bleibt unberücksichtigt. Deshalb kann das errechnete KUG von einer Faustformel „60 % vom Netto" abweichen.
In der Regel bis zu 12 Monate; per Verordnung kann der Zeitraum verlängert werden (zuletzt auf bis zu 24 Monate). Den Antrag stellt der Arbeitgeber, nicht der Beschäftigte.