Familie & Lohnersatz

Kurzarbeitergeld-Rechner (KUG)

Wie viel Kurzarbeitergeld bekommst du – und was bleibt zusammen mit dem reduzierten Gehalt übrig? Gib dein normales Brutto und den Arbeitsausfall ein.

Deine Angaben

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Ergebnis

Kurzarbeitergeld pro Monat
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Reduziertes Netto (Ist)—
+ Kurzarbeitergeld—
= Verfügbar gesamt—
Mit Kurzarbeit verfügbar
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Normales Netto
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Einkommenslücke / Monat—
Leistungssatz
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Anteil vom Netto
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Steuerfrei, aber Progressionsvorbehalt: Das KUG selbst ist steuer- und abgabenfrei, erhöht über § 32b EStG aber deinen Steuersatz auf das übrige Einkommen – eine Steuererklärung ist Pflicht und es kann zu Nachzahlungen kommen.

Stand: Juli 2026 · Werte und Rechtslage für 2026 geprüft.

So funktioniert die Berechnung

Kurzarbeitergeld (Kug) federt den Lohnausfall ab, wenn ein Betrieb wegen eines vorübergehenden, erheblichen Arbeitsausfalls die Arbeitszeit reduziert. Es ist eine Leistung der Agentur für Arbeit und soll Kündigungen vermeiden, indem es einen Teil des ausgefallenen Nettoentgelts ersetzt. Anspruch besteht, wenn betriebliche und persönliche Voraussetzungen erfüllt sind und der Arbeitsausfall der Arbeitsagentur angezeigt wurde.

Die Formel

Das Kurzarbeitergeld ersetzt 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz – mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind sind es 67 Prozent. Die Nettoentgeltdifferenz ist der Unterschied zwischen dem pauschalierten Netto des Soll-Entgelts (was Sie ohne Arbeitsausfall verdient hätten) und dem pauschalierten Netto des tatsächlich gezahlten Ist-Entgelts. Beide Werte sind auf die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt; für die Pauschalierung nutzt die Arbeitsagentur feste Leistungssatz-Tabellen statt des individuellen Nettos.

Rechenbeispiel

Ein Arbeitnehmer ohne Kind hat ein Soll-Netto von 2.000 € und arbeitet wegen Kurzarbeit nur noch die Hälfte, sodass sein Ist-Netto 1.100 € beträgt. Die Nettoentgeltdifferenz liegt bei 900 €. Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 % davon, also 540 €. Zusammen mit dem Ist-Lohn kommt er auf rund 1.640 € netto. Mit Kind wären es 67 % (603 €) und damit rund 1.703 €. Den genauen Wert je nach Ausfallgrad ermittelt der Rechner oben in Sekunden.

Wichtige Faktoren

  • Bezugsdauer: Regulär wird Kurzarbeitergeld bis zu zwölf Monate gezahlt; in Krisenzeiten kann die Höchstdauer per Verordnung verlängert werden.
  • Antrag: Der Arbeitgeber zeigt den Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit an und beantragt das Kug; ausgezahlt wird es über die reguläre Lohnabrechnung.
  • Sozialversicherung: Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen, Sie sind weiter kranken-, pflege- und rentenversichert. Rentenbeiträge werden anteilig auf ein fiktives Entgelt gezahlt, sodass die spätere Rente kaum leidet.
  • Nebeneinkommen: Ein bereits vor der Kurzarbeit ausgeübter Minijob bleibt anrechnungsfrei; ein während der Kurzarbeit neu aufgenommener Job wird in der Regel angerechnet.

Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) und erhöht dadurch den Steuersatz auf Ihr übriges zu versteuerndes Einkommen. Ab 410 € Lohnersatzleistungen im Jahr sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet – hier kann eine Nachzahlung entstehen. Zum Vergleich mit Ihrem regulären Verdienst hilft der Brutto-Netto-Rechner; verwandte Lohnersatzleistungen berechnen Sie mit dem Arbeitslosengeld-Rechner.

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Vorgaben der Agentur für Arbeit.

Anzeige, Nachweis und Dauer

Kurzarbeit muss der Betrieb bei der Agentur für Arbeit anzeigen, bevor sie beginnt; maßgeblich ist der Monat, in dem der Arbeitsausfall eintritt. Voraussetzung sind ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall und eine wirksame arbeitsrechtliche Grundlage – also Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder individuelle Zustimmung; ohne sie ist die Anordnung unwirksam. Die reguläre Bezugsdauer beträgt zwölf Monate und kann durch Rechtsverordnung verlängert werden. Der Betrieb zahlt das Kurzarbeitergeld zunächst aus und lässt es sich anschließend erstatten, weshalb es in der Abrechnung als eigener Posten erscheint.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?
Es beträgt 60 % der Nettoentgeltdifferenz zwischen Soll- und Ist-Entgelt, mit mindestens einem Kind 67 %. Grundlage sind pauschalierte Nettobeträge aus den Leistungssatz-Tabellen der Arbeitsagentur, gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze.
Ist Kurzarbeitergeld steuerfrei?
Ja, das Kurzarbeitergeld selbst ist steuer- und sozialabgabenfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) und erhöht den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen. Ab 410 € Lohnersatzleistungen pro Jahr müssen Sie eine Steuererklärung abgeben.
Wie lange wird Kurzarbeitergeld gezahlt?
Die reguläre Höchstbezugsdauer beträgt zwölf Monate. In wirtschaftlichen Krisenzeiten kann der Gesetzgeber die Dauer per Verordnung vorübergehend verlängern.
Wer beantragt das Kurzarbeitergeld?
Der Arbeitgeber. Er zeigt den erheblichen Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit an, beantragt das Kurzarbeitergeld und zahlt es mit der Lohnabrechnung aus. Beschäftigte stellen keinen eigenen Antrag.
Wirkt sich Kurzarbeit auf meine Rente aus?
Kaum. Während der Kurzarbeit werden Rentenbeiträge anteilig auf ein fiktives Entgelt gezahlt, sodass die spätere Rente nur geringfügig beeinflusst wird. Das Arbeitsverhältnis und der Versicherungsschutz bleiben bestehen.
Darf ich während der Kurzarbeit einen Nebenjob annehmen?
Ein Minijob, den Sie schon vor Beginn der Kurzarbeit ausgeübt haben, bleibt anrechnungsfrei. Ein während der Kurzarbeit neu aufgenommener Nebenverdienst wird dagegen in der Regel auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.
Näherung an die amtliche KUG-Tabelle der Bundesagentur für Arbeit: pauschaliertes Netto = Brutto (gedeckelt auf die Bemessungsgrenze 8.450 €) − Lohnsteuer − Soli − 20 % SV-Pauschale. Der tatsächliche Betrag wird nach der amtlichen Tabelle festgesetzt. Ohne Gewähr.

Wie das Kurzarbeitergeld berechnet wird

Das Kurzarbeitergeld (KUG) gleicht einen Teil des Lohnausfalls aus, wenn der Betrieb die Arbeitszeit vorübergehend reduziert. Es beträgt 60 % der Nettoentgeltdifferenz, mit mindestens einem Kind 67 %. Die Differenz ist der Abstand zwischen dem pauschalierten Netto deines normalen Entgelts (Soll) und dem des reduzierten Entgelts (Ist).

Wichtig: Maßgeblich ist nicht dein echtes Netto, sondern ein standardisiertes Netto nach der KUG-Tabelle der Bundesagentur für Arbeit. Beide Entgelte werden bei der Bemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung (2026: 8.450 €) gekappt.

Steuer und Sozialversicherung

Das KUG ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt: In der Steuererklärung erhöht es den Steuersatz auf dein übriges Einkommen. Wer im Jahr Kurzarbeitergeld über 410 € bezogen hat, ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Was zählt zum Soll-Entgelt?

Das Soll-Entgelt ist das Bruttoentgelt, das du ohne Arbeitsausfall regulär verdient hättest – ohne Überstunden und ohne Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Entgelt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bleibt unberücksichtigt. Deshalb kann das errechnete KUG von einer Faustformel „60 % vom Netto" abweichen.

Wie lange wird gezahlt?

In der Regel bis zu 12 Monate; per Verordnung kann der Zeitraum verlängert werden (zuletzt auf bis zu 24 Monate). Den Antrag stellt der Arbeitgeber, nicht der Beschäftigte.

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