Gehalt & Beruf

Kündigungsfrist-Rechner

Wann endet das Arbeitsverhältnis? Der Rechner ermittelt die gesetzliche Frist nach § 622 BGB und das frühestmögliche Enddatum ab Zugang der Kündigung.

Ergebnis

Frühestes Ende des Arbeitsverhältnisses
—
Gesetzliche Kündigungsfrist—
Betriebszugehörigkeit bei Zugang—
Verbleibende Tage ab Zugang—
Nächste Fristverlängerung erreicht am—
Berechnet werden die gesetzlichen Fristen des § 622 BGB. Arbeits- oder Tarifverträge können längere Fristen vorsehen – dann gelten diese. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Kündigung, nicht das Datum auf dem Schreiben. Keine Rechtsberatung.

So funktioniert die Berechnung

Die Kündigungsfrist im Arbeitsverhältnis richtet sich nach § 622 BGB. Sie hängt davon ab, wer kündigt, wie lange das Arbeitsverhältnis besteht und ob eine Probezeit vereinbart wurde. Der Rechner ermittelt daraus die Frist und das frühestmögliche Enddatum – gerechnet ab dem Tag, an dem die Kündigung zugeht.

Die drei Regelwerke

In der Probezeit – höchstens sechs Monate – kann beidseitig mit zwei Wochen zu jedem beliebigen Tag gekündigt werden. Danach gilt die Grundfrist: vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Vier Wochen sind dabei nicht dasselbe wie ein Monat – gemeint sind exakt 28 Tage, und erst danach folgt der nächste zulässige Termin. Kündigt der Arbeitgeber, verlängert sich die Frist mit der Dauer der Beschäftigung: nach 2 Jahren auf einen Monat zum Monatsende, nach 5 Jahren auf zwei, nach 8 auf drei, nach 10 auf vier, nach 12 auf fünf, nach 15 auf sechs und nach 20 Jahren auf sieben Monate zum Monatsende.

Rechenbeispiel

Ein Arbeitsverhältnis besteht seit dem 1. April 2019; die Kündigung des Arbeitgebers geht am 24. Juli 2026 zu. Die Betriebszugehörigkeit beträgt gut sieben Jahre, damit greift die Stufe „ab 5 Jahre“ mit zwei Monaten zum Monatsende. Zwei Monate ab dem 24. Juli führen in den September, zum Monatsende endet das Arbeitsverhältnis also am 30. September 2026. Wäre die Kündigung erst nach dem achten Jahrestag zugegangen, wären es drei Monate – Ende wäre dann der 31. Oktober gewesen.

Für Arbeitnehmer gilt die kurze Frist

Die gestaffelten Fristen des § 622 Abs. 2 BGB gelten ausdrücklich nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber. Wer selbst kündigt, bleibt bei vier Wochen zum 15. oder Monatsende – auch nach zwanzig Jahren im Betrieb. Etwas anderes gilt nur, wenn der Arbeits- oder Tarifvertrag längere Fristen vereinbart; diese dürfen für den Arbeitnehmer aber nie länger sein als die des Arbeitgebers. Der Rechner berücksichtigt deshalb die Staffelung nur bei einer Arbeitgeberkündigung.

Worauf es in der Praxis ankommt

Entscheidend ist der Zugang: Die Kündigung wirkt erst, wenn sie im Machtbereich des Empfängers angekommen ist – beim Einwurf in den Briefkasten also mit der nächsten üblichen Leerung, nicht mit dem Datum des Schreibens. Fällt der Fristbeginn ungünstig, verschiebt schon ein Tag das Ende um einen halben oder ganzen Monat. Verpasst der Arbeitgeber die richtige Frist, ist die Kündigung meist nicht unwirksam, sondern wird zum nächsten zulässigen Termin umgedeutet; die Kündigungsschutzklage muss dennoch binnen drei Wochen nach Zugang beim Arbeitsgericht eingehen. Was in der verbleibenden Zeit an Urlaub offen ist, zeigt der Urlaubsanspruch-Rechner; für die Zeit danach helfen der Abfindungsrechner und der Arbeitslosengeld-Rechner.

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Arbeits- und Tarifvertrag sowie die gesetzlichen Regelungen im Einzelfall.

Häufige Fragen

Zählt das Datum auf dem Kündigungsschreiben?
Nein, maßgeblich ist der Zugang beim Empfänger. Bei Einwurf in den Briefkasten gilt die Kündigung mit der nächsten üblichen Leerungszeit als zugegangen, bei persönlicher Übergabe sofort. Das Ausstellungsdatum ist rechtlich unerheblich.
Gelten die längeren Fristen auch für mich als Arbeitnehmer?
Nein. Die Staffelung nach Betriebszugehörigkeit gilt nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber. Arbeitnehmer bleiben bei vier Wochen zum 15. oder Monatsende, sofern der Vertrag nichts Längeres vorsieht.
Was bedeutet „vier Wochen zum 15. oder Monatsende“?
Zwischen Zugang und Ende müssen mindestens 28 Tage liegen, und das Arbeitsverhältnis kann nur am 15. oder am letzten Tag eines Monats enden. Geht die Kündigung am 20. Juni zu, ist der 31. Juli der früheste Termin – der 15. Juli läge zu nah.
Kann die Kündigungsfrist im Vertrag verlängert werden?
Ja, längere Fristen sind zulässig und häufig. Sie dürfen für den Arbeitnehmer aber nicht länger sein als für den Arbeitgeber. Tarifverträge können auch kürzere Fristen vorsehen – dort gehen sie dem Gesetz vor.
Was gilt bei einer fristlosen Kündigung?
Bei einer außerordentlichen Kündigung nach § 626 BGB entfällt die Frist, sie setzt aber einen wichtigen Grund voraus und muss binnen zwei Wochen nach Kenntnis des Grundes erklärt werden. Beim Arbeitslosengeld droht in solchen Fällen eine Sperrzeit.
Wie lange kann ich mich gegen die Kündigung wehren?
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang beim Arbeitsgericht eingehen. Danach gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam – unabhängig davon, ob die Frist korrekt berechnet war.