Berechne, wie sich dein Bruttogehalt und dein Urlaubsanspruch verändern, wenn du deine Wochenstunden reduzierst.
Bei Teilzeit gilt der Grundsatz „pro rata temporis“: Das Entgelt wird im Verhältnis der Arbeitszeit gekürzt, der Stundenlohn selbst bleibt unverändert. Wer von 39 auf 25 Wochenstunden wechselt, arbeitet 64,1 % der bisherigen Zeit und erhält entsprechend 64,1 % des bisherigen Bruttogehalts. Genau diese Quote und den neuen Betrag berechnet der Rechner – zusammen mit dem anteiligen Urlaubsanspruch.
Neues Brutto = Vollzeitbrutto × neue Stunden ÷ bisherige Stunden. Den gleichbleibenden Stundenlohn ermittelt der Rechner nach der verbreiteten Umrechnung Monatsbrutto × 3 ÷ 13 ÷ Wochenstunden, weil ein Quartal (3 Monate) genau 13 Wochen umfasst und so Monate unterschiedlicher Länge ausgeglichen werden. Der Urlaub wird nicht nach Stunden, sondern nach Arbeitstagen umgerechnet: Urlaubstage neu = Urlaubstage bei 5-Tage-Woche × Arbeitstage pro Woche ÷ 5. Wer weiterhin an fünf Tagen arbeitet – nur kürzer –, behält also den vollen Tagesanspruch.
Ausgangslage: 3.800 € brutto bei 39 Wochenstunden, 30 Urlaubstage. Reduktion auf 25 Stunden an 4 Tagen: Die Teilzeitquote beträgt 25 ÷ 39 = 64,1 %, das neue Brutto 3.800 × 25 ÷ 39 = 2.435,90 €. Der Stundenlohn bleibt bei 3.800 × 3 ÷ 13 ÷ 39 = 22,49 €. Der Urlaub sinkt auf 30 × 4 ÷ 5 = 24 Tage – gefühlt bleibt die freie Zeit aber gleich, denn jede Urlaubswoche kostet nur noch vier statt fünf Urlaubstage.
Nach § 8 TzBfG können Beschäftigte eine Verringerung der Arbeitszeit verlangen, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Personen beschäftigt. Der Antrag muss spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn in Textform gestellt werden; ablehnen darf der Arbeitgeber nur aus betrieblichen Gründen. Wer nicht dauerhaft reduzieren will, kann in Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten die Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG nutzen: ein bis fünf Jahre weniger arbeiten mit garantiertem Rückkehrrecht zur alten Stundenzahl.
Der Rechner zeigt bewusst Brutto-Werte, denn das Netto sinkt wegen der Steuerprogression meist unterproportional: Wer 36 % weniger brutto verdient, hat oft nur rund 30 % weniger netto. Den exakten Vergleich liefert der Brutto-Netto-Rechner. Bedenken sollte man außerdem die Rentenversicherung: Beiträge und damit Entgeltpunkte sinken im Verhältnis der Quote – über viele Jahre summiert sich das. Wie sich weniger Stunden auf den Urlaubsanspruch in Sonderfällen (unterjähriger Wechsel) auswirken und was vom neuen Gehalt pro Stunde bleibt, zeigen die verlinkten Rechner im Detail.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind Arbeits- bzw. Tarifvertrag und die aktuellen gesetzlichen Regelungen.