Berechne deine Netto-Arbeitszeit aus Kommen, Gehen und Pause – auch über Mitternacht.
Der Arbeitszeitrechner ermittelt aus Beginn, Ende und Pausen die tatsächliche Netto-Arbeitszeit. Das ist nützlich für die Zeiterfassung, die Kontrolle von Überstunden und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
Netto-Arbeitszeit = Anwesenheitszeit − Pausen. Die Anwesenheit ist die Spanne zwischen Kommen und Gehen; davon werden die Pausen abgezogen. Das Ergebnis lässt sich in Stunden und Minuten oder in Dezimalstunden ausgeben (etwa 8:30 Stunden = 8,5 Stunden).
Das Arbeitszeitgesetz schreibt Mindestpausen vor: bei mehr als 6 Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten. Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten, ausnahmsweise 10 Stunden, wenn im Durchschnitt von sechs Monaten 8 Stunden eingehalten werden. Zwischen zwei Arbeitstagen ist eine Ruhezeit von 11 Stunden vorgeschrieben.
Von 8:00 bis 17:00 Uhr sind neun Stunden Anwesenheit. Nach Abzug von 45 Minuten Pause bleiben 8 Stunden 15 Minuten Netto-Arbeitszeit. Wer seinen Stundenlohn daraus ableiten möchte, nutzt den Stundenlohn-Rechner.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen bzw. fachlichen Vorgaben.
Viele Betriebe führen ein Arbeitszeitkonto, auf dem Mehr- und Minderstunden gesammelt und später ausgeglichen werden. Bei Gleitzeit können Beschäftigte Beginn und Ende in einem Rahmen selbst bestimmen, solange die Kernarbeitszeit und die Gesamtstunden stimmen. Überstunden müssen nicht automatisch bezahlt werden – ob und wie sie vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden, richtet sich nach Arbeits- oder Tarifvertrag. Zu beachten ist außerdem: Nach der Rechtsprechung sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Eine saubere Zeiterfassung schützt daher beide Seiten – sie belegt geleistete Stunden und stellt die Einhaltung der gesetzlichen Höchstgrenzen und Ruhezeiten sicher.
Eine verlässliche Zeiterfassung ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch im eigenen Interesse: Sie schafft Klarheit über geleistete Stunden, erleichtert den Ausgleich von Überstunden und dient im Streitfall als Nachweis. Ob per App, Stempeluhr oder Tabelle – wichtig ist, dass Beginn, Ende und Pausen vollständig und zeitnah festgehalten werden. Wer seine Zeiten selbst mitschreibt, sollte dieselben Werte wie der Arbeitgeber verwenden, um Differenzen zu vermeiden. Der Arbeitszeitrechner unterstützt dabei, indem er aus den Eckdaten schnell die korrekte Netto-Arbeitszeit ermittelt und so eine saubere, nachvollziehbare Grundlage für die Dokumentation liefert.
Neben Höchstarbeitszeit und Pausen regelt das Arbeitszeitgesetz die Ruhezeit: Nach Arbeitsende müssen mindestens elf zusammenhängende Stunden ohne Arbeit liegen. In Krankenhäusern, Gaststätten und der Landwirtschaft darf sie auf zehn Stunden verkürzt werden, wenn ein Ausgleich erfolgt. Wer abends um 22 Uhr Feierabend macht, darf regulär also frühestens um 9 Uhr wieder beginnen – ein Punkt, der bei kurzfristigen Dienstplanänderungen häufig übersehen wird.