Banking & Business

E-Rechnungs-Viewer

XRechnung-XML als lesbare Rechnung anzeigen und die wichtigsten Pflichtfelder prüfen. Alles läuft lokal im Browser – deine Rechnung wird nicht hochgeladen.

XRechnung-Datei hierher ziehen
oder klicken zum Auswählen · .xml (UBL oder CII), auch ZUGFeRD-.pdf (Best-Effort)
… oder XML direkt einfügen

Stand: Juli 2026 · Werte und Rechtslage für 2026 geprüft.

So funktioniert der Viewer

Eine E-Rechnung im Rechtssinn ist keine PDF-Datei. Sie ist ein strukturierter Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931, den Software automatisch auslesen und verarbeiten kann. Genau das ist der Unterschied: Ein PDF ist für Menschen lesbar, aber für Maschinen nur ein Bild von einer Rechnung. Deshalb gilt eine per Mail verschickte PDF-Rechnung seit 2025 nicht mehr als elektronische Rechnung, sondern zählt zu den sonstigen Rechnungen.

In Deutschland haben sich zwei Formate durchgesetzt. XRechnung ist reines XML – eine Textdatei voller Datenfelder, ohne jede Optik. Sie ist der Standard im Geschäftsverkehr mit öffentlichen Auftraggebern. ZUGFeRD ist ein Hybrid: Eine PDF/A-3-Datei, in die derselbe XML-Datensatz eingebettet ist. Man sieht die gewohnte Rechnung und die Software liest gleichzeitig die strukturierten Daten. Beide erfüllen dieselbe Norm.

Dieser Viewer stellt die strukturierten Daten lesbar dar – Rechnungsnummer, Datum, Positionen, Steuersätze, Summen und Zahlungsangaben. Damit lässt sich eine eingegangene XRechnung prüfen, ohne dafür Spezialsoftware zu installieren. Das ist vor allem für kleine Betriebe relevant, bei denen einmal im Monat eine XML-Datei im Postfach landet, mit der niemand etwas anfangen kann.

Zum Zeitplan, weil er häufig verwechselt wird: Empfang und Versand sind getrennt geregelt. Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können – dafür genügt ein E-Mail-Postfach, eine Zustimmung des Empfängers ist nicht mehr nötig. Für den Versand gelten gestaffelte Übergangsfristen: Bis Ende 2026 dürfen Rechnungen weiterhin als Papier oder PDF verschickt werden, für kleinere Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro verlängert sich das bis Ende 2027. Ab 2028 ist die E-Rechnung im inländischen B2B-Geschäft verpflichtend.

Nicht betroffen sind Rechnungen an Privatkunden, Kleinbeträge bis 250 Euro sowie Fahrausweise. Für die Aufbewahrung gilt: Maßgeblich ist der strukturierte Datensatz, nicht die optische Darstellung – die XML-Datei muss im Original archiviert werden, ein Ausdruck genügt nicht.

Deine Datei verlässt dabei dein Gerät nicht: Die Darstellung erfolgt vollständig im Browser, es findet kein Upload auf einen Server statt. Gerade bei Rechnungsdaten mit Kundennamen, Beträgen und Bankverbindungen ist das ein bewusster Unterschied zu Online-Konvertern.

ZUGFeRD, XRechnung und die Pflicht seit 2025

Seit Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können; die Pflicht zum Versand folgt gestaffelt in den Jahren danach. Als konform gelten Formate nach der europäischen Norm EN 16931. Zwei Varianten dominieren: XRechnung ist eine reine XML-Datei ohne visuelle Darstellung und im Behördenverkehr vorgeschrieben, ZUGFeRD ab Version 2.x bettet dieselben strukturierten Daten in eine PDF-Datei ein, sodass Menschen ein gewohntes Rechnungsbild sehen und Software zugleich die maschinenlesbaren Felder auswerten kann. Eine per E-Mail versandte einfache PDF-Rechnung erfüllt die Anforderungen dagegen nicht, weil ihr die strukturierten Daten fehlen.

Häufige Fragen

Was ist eine E-Rechnung?
Ein strukturierter Datensatz nach der Norm EN 16931, den Software automatisch verarbeiten kann. Eine PDF-Rechnung erfüllt diese Anforderung nicht und gilt seit 2025 als sonstige Rechnung.
Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?
XRechnung ist reines XML ohne Optik und Standard bei öffentlichen Auftraggebern. ZUGFeRD ist ein Hybrid aus PDF/A-3 mit eingebettetem XML – für Menschen sichtbar und für Software lesbar. Beide erfüllen die EN 16931.
Ab wann ist die E-Rechnung Pflicht?
Der Empfang ist seit dem 1. Januar 2025 für inländische Unternehmen im B2B-Bereich verpflichtend. Beim Versand gelten Übergangsfristen: bis Ende 2026 allgemein, bis Ende 2027 für Unternehmen mit bis zu 800.000 Euro Vorjahresumsatz. Ab 2028 gilt die Pflicht vollständig.
Reicht ein PDF per E-Mail noch aus?
Für den Versand während der Übergangsfristen ja, im Rechtssinn ist es aber keine E-Rechnung. Für den Empfang muss dein Unternehmen bereits jetzt strukturierte Rechnungen entgegennehmen können – ein E-Mail-Postfach genügt dafür.
Für wen gilt die Pflicht nicht?
Für Rechnungen an Privatkunden, für Kleinbeträge bis 250 Euro und für Fahrausweise. Auch grenzüberschreitende Umsätze sind von der inländischen B2B-Pflicht nicht erfasst.
Wie muss ich eine E-Rechnung aufbewahren?
Im strukturierten Original, also als XML-Datei. Maßgeblich ist der Datensatz, nicht die optische Darstellung – ein Ausdruck oder eine reine Bilddatei genügt für die Archivierung nicht.
Werden meine Rechnungsdaten hochgeladen?
Nein. Die Datei wird ausschließlich lokal in deinem Browser gelesen und dargestellt. Es findet kein Upload auf einen Server statt, und es werden keine Daten gespeichert.
Die Verarbeitung erfolgt vollständig lokal in deinem Browser; es werden keine Daten übertragen oder gespeichert. Der Pflichtfeld-Check ersetzt keine vollständige Validierung. Ohne Gewähr.

Warum brauche ich einen Viewer?

Eine XRechnung ist eine reine XML-Datei – maschinenlesbar, aber für Menschen kaum entzifferbar. Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können; der Versand wird ab 2027 (über 800.000 € Umsatz) bzw. 2028 (alle) verpflichtend. Wer eine XRechnung erhält, braucht eine Möglichkeit, sie zu lesen – genau das macht dieser Viewer.

XRechnung, ZUGFeRD, EN 16931 – kurz erklärt

  • EN 16931 ist die europäische Norm, die das Datenmodell (rund 60 Felder, ein Teil davon Pflicht) definiert.
  • XRechnung ist die deutsche Ausprägung (CIUS) dieser Norm – eine reine XML-Datei in einer von zwei Syntaxen: UBL oder CII.
  • ZUGFeRD/Factur-X ist ein Hybrid: eine PDF/A-3-Datei mit eingebettetem CII-XML. Die PDF ist lesbar, das XML maschinenlesbar – rechtlich zählt das XML.
  • Für Rechnungen an Behörden (B2G) ist zusätzlich die Leitweg-ID (Feld BT-10) Pflicht.

Zentrale Pflichtfelder nach EN 16931

Häufige Fehlerquellen sind fehlende Pflichtangaben. Der Schnellcheck prüft u. a. Rechnungsnummer (BT-1), Rechnungsdatum (BT-2), Währung (BT-5), Verkäufer- und Käufername (BT-27/BT-44), Steuerbeträge und den Zahlbetrag. Für die vollständige Prüfung gegen alle Geschäftsregeln ist der offizielle KoSIT-Validator maßgeblich.

Mehr im Portal