XRechnung · EN 16931 · Pflicht seit 2025 (Empfang)

E-Rechnungs-Viewer

XRechnung-XML als lesbare Rechnung anzeigen und die wichtigsten Pflichtfelder prüfen. Alles läuft lokal im Browser – deine Rechnung wird nicht hochgeladen.

XRechnung-Datei hierher ziehen
oder klicken zum Auswählen · .xml (UBL oder CII), auch ZUGFeRD-.pdf (Best-Effort)
… oder XML direkt einfügen

Stand: Juli 2026 · Werte und Rechtslage für 2026 geprüft.

Häufige Fragen

Wie kann ich eine XRechnung lesen?
Eine XRechnung ist eine reine XML-Datei und ohne Hilfsmittel kaum lesbar. Ein Viewer wandelt die strukturierten Daten in eine menschenlesbare Rechnungsansicht um – mit Verkäufer, Käufer, Positionen und Beträgen.
Ist der Viewer datenschutzkonform?
Ja. Die XML-Datei wird ausschließlich lokal im Browser verarbeitet. Es findet keine Übertragung an einen Server statt.
Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?
XRechnung ist eine reine XML-Datei (UBL oder CII). ZUGFeRD ist eine hybride PDF/A-3-Datei mit eingebettetem CII-XML – die PDF ist lesbar, das XML maschinenlesbar.
Die Verarbeitung erfolgt vollständig lokal in deinem Browser; es werden keine Daten übertragen oder gespeichert. Der Pflichtfeld-Check ersetzt keine vollständige Validierung. Ohne Gewähr.

Warum brauche ich einen Viewer?

Eine XRechnung ist eine reine XML-Datei – maschinenlesbar, aber für Menschen kaum entzifferbar. Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können; der Versand wird ab 2027 (über 800.000 € Umsatz) bzw. 2028 (alle) verpflichtend. Wer eine XRechnung erhält, braucht eine Möglichkeit, sie zu lesen – genau das macht dieser Viewer.

XRechnung, ZUGFeRD, EN 16931 – kurz erklärt

  • EN 16931 ist die europäische Norm, die das Datenmodell (rund 60 Felder, ein Teil davon Pflicht) definiert.
  • XRechnung ist die deutsche Ausprägung (CIUS) dieser Norm – eine reine XML-Datei in einer von zwei Syntaxen: UBL oder CII.
  • ZUGFeRD/Factur-X ist ein Hybrid: eine PDF/A-3-Datei mit eingebettetem CII-XML. Die PDF ist lesbar, das XML maschinenlesbar – rechtlich zählt das XML.
  • Für Rechnungen an Behörden (B2G) ist zusätzlich die Leitweg-ID (Feld BT-10) Pflicht.

Zentrale Pflichtfelder nach EN 16931

Häufige Fehlerquellen sind fehlende Pflichtangaben. Der Schnellcheck prüft u. a. Rechnungsnummer (BT-1), Rechnungsdatum (BT-2), Währung (BT-5), Verkäufer- und Käufername (BT-27/BT-44), Steuerbeträge und den Zahlbetrag. Für die vollständige Prüfung gegen alle Geschäftsregeln ist der offizielle KoSIT-Validator maßgeblich.

Mehr im Portal