XRechnung-XML als lesbare Rechnung anzeigen und die wichtigsten Pflichtfelder prüfen. Alles läuft lokal im Browser – deine Rechnung wird nicht hochgeladen.
| Pos. | Bezeichnung | Menge | Einzelpreis | Betrag |
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Stand: Juli 2026 · Werte und Rechtslage für 2026 geprüft.
Eine E-Rechnung im Rechtssinn ist keine PDF-Datei. Sie ist ein strukturierter Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931, den Software automatisch auslesen und verarbeiten kann. Genau das ist der Unterschied: Ein PDF ist für Menschen lesbar, aber für Maschinen nur ein Bild von einer Rechnung. Deshalb gilt eine per Mail verschickte PDF-Rechnung seit 2025 nicht mehr als elektronische Rechnung, sondern zählt zu den sonstigen Rechnungen.
In Deutschland haben sich zwei Formate durchgesetzt. XRechnung ist reines XML – eine Textdatei voller Datenfelder, ohne jede Optik. Sie ist der Standard im Geschäftsverkehr mit öffentlichen Auftraggebern. ZUGFeRD ist ein Hybrid: Eine PDF/A-3-Datei, in die derselbe XML-Datensatz eingebettet ist. Man sieht die gewohnte Rechnung und die Software liest gleichzeitig die strukturierten Daten. Beide erfüllen dieselbe Norm.
Dieser Viewer stellt die strukturierten Daten lesbar dar – Rechnungsnummer, Datum, Positionen, Steuersätze, Summen und Zahlungsangaben. Damit lässt sich eine eingegangene XRechnung prüfen, ohne dafür Spezialsoftware zu installieren. Das ist vor allem für kleine Betriebe relevant, bei denen einmal im Monat eine XML-Datei im Postfach landet, mit der niemand etwas anfangen kann.
Zum Zeitplan, weil er häufig verwechselt wird: Empfang und Versand sind getrennt geregelt. Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können – dafür genügt ein E-Mail-Postfach, eine Zustimmung des Empfängers ist nicht mehr nötig. Für den Versand gelten gestaffelte Übergangsfristen: Bis Ende 2026 dürfen Rechnungen weiterhin als Papier oder PDF verschickt werden, für kleinere Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro verlängert sich das bis Ende 2027. Ab 2028 ist die E-Rechnung im inländischen B2B-Geschäft verpflichtend.
Nicht betroffen sind Rechnungen an Privatkunden, Kleinbeträge bis 250 Euro sowie Fahrausweise. Für die Aufbewahrung gilt: Maßgeblich ist der strukturierte Datensatz, nicht die optische Darstellung – die XML-Datei muss im Original archiviert werden, ein Ausdruck genügt nicht.
Deine Datei verlässt dabei dein Gerät nicht: Die Darstellung erfolgt vollständig im Browser, es findet kein Upload auf einen Server statt. Gerade bei Rechnungsdaten mit Kundennamen, Beträgen und Bankverbindungen ist das ein bewusster Unterschied zu Online-Konvertern.
Seit Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können; die Pflicht zum Versand folgt gestaffelt in den Jahren danach. Als konform gelten Formate nach der europäischen Norm EN 16931. Zwei Varianten dominieren: XRechnung ist eine reine XML-Datei ohne visuelle Darstellung und im Behördenverkehr vorgeschrieben, ZUGFeRD ab Version 2.x bettet dieselben strukturierten Daten in eine PDF-Datei ein, sodass Menschen ein gewohntes Rechnungsbild sehen und Software zugleich die maschinenlesbaren Felder auswerten kann. Eine per E-Mail versandte einfache PDF-Rechnung erfüllt die Anforderungen dagegen nicht, weil ihr die strukturierten Daten fehlen.
Eine XRechnung ist eine reine XML-Datei – maschinenlesbar, aber für Menschen kaum entzifferbar. Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können; der Versand wird ab 2027 (über 800.000 € Umsatz) bzw. 2028 (alle) verpflichtend. Wer eine XRechnung erhält, braucht eine Möglichkeit, sie zu lesen – genau das macht dieser Viewer.
Häufige Fehlerquellen sind fehlende Pflichtangaben. Der Schnellcheck prüft u. a. Rechnungsnummer (BT-1), Rechnungsdatum (BT-2), Währung (BT-5), Verkäufer- und Käufername (BT-27/BT-44), Steuerbeträge und den Zahlbetrag. Für die vollständige Prüfung gegen alle Geschäftsregeln ist der offizielle KoSIT-Validator maßgeblich.