Zwei Werkzeuge fürs Rechnungswesen: fällige Verzugszinsen berechnen – und prüfen, ob sich Skonto lohnt.
Stand: 01.07.2026 (Basiszinssatz 1,52 %, Bundesbank) · ändert sich zum 1.1. und 1.7. (Deutsche Bundesbank).
Verzugszinsen betragen bei Verbrauchern 5, bei Geschäften 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Skonto ist ein Abschlag für schnelle Zahlung.
Beispiel: 2 % Skonto auf 1.000 € sparen 20 € bei Zahlung innerhalb der Skontofrist.
Gerät ein Schuldner in Zahlungsverzug, darf der Gläubiger Verzugszinsen verlangen. Deren Höhe orientiert sich am Basiszinssatz, den die Deutsche Bundesbank halbjährlich festlegt: Bei Geschäften mit Verbrauchern kommen 5 Prozentpunkte hinzu, bei reinen Geschäften zwischen Unternehmen 9 Prozentpunkte. Die Zinsen laufen ab Verzugsbeginn taggenau bis zur Zahlung.
Skonto ist ein Preisnachlass für schnelle Zahlung, etwa 2 Prozent bei Zahlung innerhalb von 10 statt 30 Tagen. Rechnet man diesen Rabatt auf ein Jahr hoch, entspricht er einer sehr hohen Verzinsung – oft über 30 Prozent. Wer liquide ist, sollte Skonto daher praktisch immer nutzen; es ist einer der wirksamsten Spartricks im Geschäftsalltag.
Verzug tritt in der Regel ein, wenn eine Zahlung trotz Fälligkeit und – meist – einer Mahnung ausbleibt. Bei Rechnungen an Verbraucher genügt ein deutlicher Hinweis auf die Verzugsfolgen; spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung gerät ein Verbraucher automatisch in Verzug, sofern er darauf hingewiesen wurde. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Verzugszinsen berechnet werden. Der Rechner ermittelt sowohl die Verzugszinsen als auch den möglichen Skontovorteil und macht damit beide Seiten einer Rechnung transparent.
Gerät ein Unternehmen gegenüber einem anderen Unternehmen in Zahlungsverzug, kann der Gläubiger neben den Zinsen eine Pauschale von 40 Euro je Forderung verlangen – unabhängig davon, ob überhaupt Beitreibungskosten entstanden sind. Gegenüber Verbrauchern gilt das nicht. Die Pauschale wird auf einen darüber hinausgehenden Ersatz von Rechtsverfolgungskosten angerechnet, nicht aber auf die Verzugszinsen selbst.
Verzug tritt ohne Mahnung ein, wenn ein kalendermäßig bestimmtes Zahlungsziel verstreicht, und bei Entgeltforderungen spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung; gegenüber Verbrauchern allerdings nur, wenn auf diese Folge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Eine Mahnung ist danach rechtlich nicht mehr nötig, in der Praxis aber üblich, weil sie den Nachweis erleichtert. Für die Beitreibung ist das gerichtliche Mahnverfahren der schnellste Weg: Der Mahnbescheid wird ohne Prüfung der Berechtigung erlassen, hemmt die Verjährung und kostet deutlich weniger als eine Klage. Widerspricht der Schuldner, geht das Verfahren in den normalen Prozess über. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt am Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist – eine Rechnung aus dem Frühjahr 2026 verjährt also erst zum Jahresende 2029.
Gerät ein Kunde in Zahlungsverzug, darfst du Verzugszinsen berechnen: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, wenn ein Verbraucher beteiligt ist, und 9 Prozentpunkte bei reinen Geschäften zwischen Unternehmen. Bei B2B kommt zusätzlich eine Verzugskostenpauschale von 40 € hinzu. Der Basiszinssatz ändert sich zum 1. Januar und 1. Juli – der Vorschlagswert hier ist zu prüfen.
„2 % Skonto bei Zahlung in 10 Tagen, sonst 30 Tage netto" klingt harmlos, entspricht aber einem effektiven Jahreszins von über 36 %. Grund: Du sparst 2 %, indem du nur 20 Tage früher zahlst. Wer Skonto zieht, erzielt fast immer eine bessere Rendite, als das Geld auf dem Konto zu lassen – und oft besser als jeder Kontokorrentkredit.
Beide Werte gehören auf professionelle Rechnungen. Wie eine E-Rechnung aufgebaut ist und welche Pflichtfelder gelten, zeigt dir der E-Rechnungs-Viewer.