Berechne die jährliche Kfz-Steuer für Pkw nach Hubraum und CO₂-Ausstoß (Erstzulassung ab 2021).
Die Kfz-Steuer für Pkw setzt sich aus zwei Teilen zusammen: einem Anteil für den Hubraum und einem Anteil für den CO2-Ausstoß. Der Rechner kombiniert beide anhand Ihrer Fahrzeugdaten.
Der Hubraum-Anteil beträgt je angefangene 100 cm³ bei Benzinern 2,00 € und bei Dieseln 9,50 €. Der CO2-Anteil ist gestaffelt: Bis zu einem Freibetrag von 95 g/km fällt nichts an, darüber steigt der Satz stufenweise von 2 € bis 4 € je Gramm – je höher der Ausstoß, desto teurer die Stufe.
Ein Benziner mit 1.600 cm³ und 110 g/km CO2: Hubraum 16 × 2 € = 32 €; CO2 (110 − 95 = 15 g über dem Freibetrag) × 2 € = 30 €. Macht rund 62 € Kfz-Steuer pro Jahr. Den exakten Wert für Ihr Fahrzeug liefert der Rechner oben.
Für ältere Fahrzeuge (Erstzulassung vor Juli 2009) gelten abweichende, rein hubraumbasierte Regeln. Reine Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung bis Ende 2030 sind für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, längstens bis Ende 2035 (Verlängerung Ende 2025 beschlossen). Oldtimer mit H-Kennzeichen zahlen eine pauschale Steuer. Die genauen Sätze und Fristen können sich durch Gesetzesänderungen verschieben.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen bzw. fachlichen Vorgaben.
Neben Pkw gelten für andere Fahrzeuge eigene Regeln: Motorräder werden allein nach Hubraum besteuert, Wohnmobile nach zulässigem Gesamtgewicht und Schadstoffklasse. Oldtimer mit H-Kennzeichen zahlen einen pauschalen Jahresbetrag, unabhängig von Hubraum und Emissionen. Wer ein sauberes, hubraumkleines Fahrzeug wählt, senkt beide Steueranteile zugleich.
Die Kfz-Steuer wird vom Hauptzollamt erhoben und jährlich im Voraus per Lastschrift eingezogen – die Zulassung ist nur mit erteiltem SEPA-Mandat möglich. Bei unterjähriger Ab- oder Anmeldung wird der Betrag taggenau anteilig berechnet. Für die laufenden Fahrzeugkosten insgesamt hilft ergänzend der Spritkosten-Rechner.
Für Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind und sich in weitgehend originalem Zustand befinden, gibt es das H-Kennzeichen mit einem festen Jahresbetrag von 191,73 Euro für Pkw – unabhängig von Hubraum und Schadstoffklasse. Bei großvolumigen Motoren ist das oft nur ein Bruchteil der regulären Steuer, setzt aber ein Gutachten nach § 23 StVZO voraus. Wer sein Fahrzeug nur zeitweise nutzt, kann ein Saisonkennzeichen wählen: Die Steuer fällt dann nur für die eingetragenen Monate an, allerdings mindestens für zwei und höchstens für elf. Das rote 07er-Kennzeichen für Oldtimerfahrten unterliegt einer eigenen Pauschale und ist an strenge Auflagen zur Nutzung gebunden.
Stand: 23. Juli 2026.