Ratgeber · Familie & Lohnersatz

Krankengeld berechnen: Höhe, Dauer und Netto

Wie hoch ist das Krankengeld, wie lange wird es gezahlt und was bleibt netto? Die 70-Prozent-Regel, Abzüge und Steuer verständlich erklärt.

Wer länger krank ist, erhält nach Ende der Lohnfortzahlung Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Wie hoch es ausfällt und wie lange es gezahlt wird, lässt sich mit wenigen Angaben bestimmen. Dieser Ratgeber erklärt die Berechnung, die Abzüge und die steuerlichen Besonderheiten.

Ab wann gibt es Krankengeld?

In den ersten sechs Wochen einer Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter (Entgeltfortzahlung). Erst danach – ab dem 43. Tag – springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein. Voraussetzung ist eine durchgehend ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Erkrankung.

Wie hoch ist das Krankengeld?

Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoverdienstes, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoverdienstes. Maßgeblich ist das regelmäßige Arbeitsentgelt vor der Erkrankung. Zusätzlich gilt eine Obergrenze: Das beitragspflichtige Einkommen ist durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt, woraus sich ein kalendertäglicher Höchstbetrag ergibt. Wer mehr verdient, erhält also nicht proportional mehr Krankengeld.

Ein vereinfachtes Beispiel: Bei 3.000 € brutto und rund 2.050 € netto im Monat sind 70 % vom Brutto = 2.100 €, aber 90 % vom Netto = rund 1.845 €. Es gilt der niedrigere Wert – hier also die 90-Prozent-Grenze. Den genauen Betrag ermittelt der Krankengeld-Rechner.

Welche Abzüge gehen vom Krankengeld ab?

Vom errechneten Brutto-Krankengeld gehen noch die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Beiträge zur Krankenversicherung selbst fallen aus dem Krankengeld nicht an. Unterm Strich liegt das ausgezahlte Krankengeld daher etwa 12 bis 13 Prozent unter dem rechnerischen Bruttobetrag. Zum Vergleich mit Ihrem regulären Einkommen hilft der Brutto-Netto-Rechner.

Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Für dieselbe Erkrankung zahlt die Krankenkasse maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Die sechs Wochen Entgeltfortzahlung werden dabei angerechnet, sodass effektiv rund 72 Wochen reines Krankengeld verbleiben. Kommt eine neue, unabhängige Erkrankung hinzu, verlängert das den Anspruch nicht, solange die ursprüngliche Krankheit fortbesteht.

Wird Krankengeld versteuert?

Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das heißt: Der Betrag erhöht den persönlichen Steuersatz, der auf Ihr übriges zu versteuerndes Einkommen angewendet wird. In der Steuererklärung kann das zu einer Nachzahlung führen – wer im selben Jahr auch reguläres Gehalt bezogen hat, sollte damit rechnen. Ab 410 € Lohnersatzleistungen im Jahr besteht zudem Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung.

Der kalendertägliche Höchstbetrag

Weil das Krankengeld an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung gekoppelt ist, gibt es einen jährlich angepassten Höchstbetrag pro Kalendertag. Verdienste oberhalb dieser Grenze wirken sich nicht mehr erhöhend aus. Wer also ein Gehalt deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze bezieht, erhält gemessen an seinem Nettoeinkommen anteilig weniger Krankengeld. Da Krankengeld kalendertäglich – also für sieben Tage pro Woche – gezahlt wird, unterscheidet sich der Monatsbetrag je nach Länge des Monats leicht.

Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (Kinderkrankengeld)

Erkrankt ein Kind unter zwölf Jahren und muss betreut werden, zahlt die Krankenkasse gesetzlich versicherten Eltern Kinderkrankengeld. Der Anspruch ist auf eine bestimmte Anzahl von Arbeitstagen je Kind und Elternteil pro Jahr begrenzt, für Alleinerziehende gilt die doppelte Zahl. Die genauen Tages-Kontingente wurden zuletzt mehrfach angepasst – prüfen Sie daher die aktuellen Werte Ihrer Krankenkasse. Die Höhe entspricht im Grundsatz der Berechnung des regulären Krankengeldes.

Krankengeld für freiwillig Versicherte und Selbstständige

Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige haben nur dann Anspruch auf Krankengeld, wenn sie einen entsprechenden Tarif mit Krankengeldanspruch gewählt oder eine Wahlerklärung abgegeben haben. Ohne diese Vorsorge besteht kein gesetzlicher Anspruch – hier springt allenfalls eine private Krankentagegeldversicherung ein. Angestellte, die freiwillig gesetzlich versichert sind, haben dagegen wie Pflichtversicherte Anspruch ab dem 43. Tag.

Krankengeld, Urlaub und lückenlose Krankschreibung

Während des Krankengeldbezugs baut sich der gesetzliche Urlaubsanspruch weiter auf – er verfällt bei langer Krankheit allerdings spätestens 15 Monate nach Ende des jeweiligen Urlaubsjahres. Wichtig für den lückenlosen Bezug: Die ärztliche Folgebescheinigung sollte spätestens am nächsten Werktag nach Ablauf der vorherigen Krankschreibung ausgestellt werden. Entsteht eine Lücke, kann der Anspruch auf Krankengeld unterbrochen werden und im schlimmsten Fall sogar der Versicherungsschutz mit Krankengeldanspruch gefährdet sein. Ein kurzer Blick auf das Enddatum der aktuellen Bescheinigung lohnt sich daher immer.

Was passiert nach der Aussteuerung?

Läuft der Anspruch nach 78 Wochen aus („Aussteuerung“), kommen je nach Situation Arbeitslosengeld oder eine Erwerbsminderungsrente in Betracht. Wer wieder arbeitsfähig ist, meldet sich arbeitslos; einen ersten Überblick über die Höhe gibt der Arbeitslosengeld-Rechner. Bei fortbestehender Erkrankung prüft die Rentenversicherung im Rahmen der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, damit keine Versorgungslücke entsteht.

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Häufige Fragen

Wie berechnet sich das Krankengeld genau?
Es beträgt 70 % des Bruttoentgelts, höchstens 90 % des Nettoentgelts, begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze. Vom Ergebnis werden noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen.
Wie lange bekomme ich Krankengeld?
Für dieselbe Erkrankung maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, abzüglich der sechs Wochen Entgeltfortzahlung – also rund 72 Wochen reines Krankengeld.
Muss ich Krankengeld versteuern?
Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und erhöht dadurch den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen. Ab 410 € Lohnersatzleistungen pro Jahr müssen Sie eine Steuererklärung abgeben.
Wie viel Prozent vom Netto ist Krankengeld?
Höchstens 90 % des Nettoentgelts – und zugleich nicht mehr als 70 % des Bruttoentgelts. Es gilt jeweils der niedrigere Wert. Nach Abzug der Sozialbeiträge bleibt etwas weniger übrig.
Was passiert nach 78 Wochen Krankengeld?
Der Anspruch endet (Aussteuerung). Je nach Situation folgen Arbeitslosengeld oder eine Erwerbsminderungsrente. Bei Arbeitsfähigkeit ist eine Arbeitslosmeldung nötig.

Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Werte.