Steuern & Abgaben

Kirchensteuer-Rechner

Berechne deine Kirchensteuer aus der Einkommensteuer – 8 % (BY, BW) oder 9 % (übrige Länder).

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Ergebnis

Kirchensteuer / Jahr
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Steuersatz—

Bemessungsgrundlage ist die Steuer, nicht das Einkommen: 9 % (8 % in BY/BW) der Einkommensteuer – und als Sonderausgabe voll absetzbar.

Bemessungsgrundlage ist die festgesetzte Einkommen-/Lohnsteuer, nicht das Bruttoeinkommen. Kirchensteuer ist als Sonderausgabe absetzbar (hier nicht berücksichtigt).

So funktioniert die Berechnung

Die Kirchensteuer wird nicht auf das Einkommen erhoben, sondern auf die Einkommensteuer – das ist der Punkt, an dem die meisten Schätzungen danebenliegen. Der Satz beträgt 9 Prozent der Lohn- oder Einkommensteuer, in Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent. Bei 10.000 Euro Einkommensteuer sind das also 900 beziehungsweise 800 Euro, nicht 9 Prozent vom Gehalt.

Beim Lohnsteuerabzug behält der Arbeitgeber sie automatisch ein, sobald in den ELStAM-Daten eine steuererhebende Religionsgemeinschaft eingetragen ist. Bei Kapitalerträgen läuft es über den automatischen Datenabruf der Banken beim Bundeszentralamt für Steuern – wer nicht widerspricht, bei dem führt die Bank die Kirchensteuer direkt mit der Abgeltungsteuer ab.

Ein Effekt mindert die Last spürbar: Gezahlte Kirchensteuer ist in voller Höhe als Sonderausgabe abziehbar. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen und mit ihm die Einkommensteuer – die effektive Belastung liegt je nach Steuersatz merklich unter den nominellen 8 oder 9 Prozent. Bei Kapitalerträgen ist der Abzug bereits in den ermäßigten Satz eingerechnet, ein zusätzlicher Sonderausgabenabzug entfällt dort.

Bei hohen Einkommen greift die Kappung: Viele Landeskirchen begrenzen die Kirchensteuer auf einen Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens, meist 2,75 bis 4 Prozent. In einigen Bundesländern erfolgt sie automatisch, in anderen – etwa Nordrhein-Westfalen, Hessen oder Rheinland-Pfalz – nur auf Antrag beim Kirchensteueramt. Wer nicht fragt, zahlt dort zu viel. Ein weiterer Antrag lohnt bei Abfindungen: Auf außerordentliche Einkünfte erlassen die meisten Kirchen auf Antrag die Hälfte der darauf entfallenden Kirchensteuer.

Beim Austritt endet die Pflicht nicht sofort, sondern je nach Bundesland mit Ablauf des Austrittsmonats oder des Folgemonats – abgerechnet wird monatsgenau, nicht jahresweise. Der Austritt erfolgt beim Standesamt oder Amtsgericht und kostet eine Verwaltungsgebühr. In glaubensverschiedenen Ehen wird nur der Anteil des kirchenangehörigen Partners herangezogen; das besondere Kirchgeld greift, wenn ein Partner keiner Kirche angehört und deutlich mehr verdient.

Der Rechner nutzt die Landessätze. Nicht abgebildet sind Kappung, Kirchgeld, Teilerlass auf Abfindungen und der unterjährige Wechsel. Dies ist keine Steuerberatung.

Kappung und Austritt

Bei sehr hohen Einkommen greift in den meisten Landeskirchen eine Kappung: Die Kirchensteuer wird dann nicht mehr mit acht oder neun Prozent der Einkommensteuer berechnet, sondern auf einen Anteil des zu versteuernden Einkommens begrenzt – üblich sind 2,75 bis 4 Prozent. In einigen Bundesländern geschieht das automatisch, in anderen muss ein Antrag bei der Kirche gestellt werden. Wer austritt, zahlt die Kirchensteuer noch bis zum Ende des Austrittsmonats, in manchen Ländern bis zum Folgemonat; die Erklärung erfolgt beim Standesamt oder Amtsgericht und kostet je nach Bundesland zwischen nichts und rund 60 Euro. Kirchliche Amtshandlungen wie Taufe oder kirchliche Trauung entfallen damit.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kirchensteuer?
9 Prozent der Einkommen- oder Lohnsteuer, in Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent. Sie bemisst sich nach der Steuer, nicht nach dem Einkommen – bei 10.000 Euro Einkommensteuer sind es also 900 oder 800 Euro.
Kann ich Kirchensteuer absetzen?
Ja, in voller Höhe als Sonderausgabe. Dadurch sinkt die Einkommensteuer, und die effektive Belastung liegt unter den nominellen 8 oder 9 Prozent. Bei Kapitalerträgen ist der Abzug bereits im ermäßigten Satz enthalten.
Was ist die Kappung?
Eine Begrenzung der Kirchensteuer auf meist 2,75 bis 4 Prozent des zu versteuernden Einkommens bei hohen Einkommen. In einigen Bundesländern erfolgt sie automatisch, in anderen – etwa NRW, Hessen oder Rheinland-Pfalz – nur auf Antrag.
Zahle ich Kirchensteuer auf die Abfindung?
Ja, aber die meisten Landeskirchen erlassen auf Antrag die Hälfte der auf außerordentliche Einkünfte entfallenden Kirchensteuer. Der Antrag geht ans Kirchensteueramt und lohnt sich fast immer.
Ab wann wirkt ein Kirchenaustritt?
Je nach Bundesland mit Ablauf des Austrittsmonats oder des Folgemonats – abgerechnet wird monatsgenau. Der Austritt erfolgt beim Standesamt oder Amtsgericht gegen eine Verwaltungsgebühr.
Fällt Kirchensteuer auf Kapitalerträge an?
Ja. Die Bank fragt die Zugehörigkeit automatisch beim Bundeszentralamt für Steuern ab und führt die Kirchensteuer zusammen mit der Abgeltungsteuer ab, sofern kein Sperrvermerk vorliegt.

Stand: 23. Juli 2026.