Steuern & Abgaben

Erbschaftssteuer-Rechner

Berechne die Erbschaftssteuer nach Verwandtschaftsgrad – mit persönlichem Freibetrag, Steuersatz und dem Härteausgleich an den Stufengrenzen (Stand 2026).

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Ergebnis

Erbschaftssteuer
—
Netto-Erbe (nach Steuer)—
Steuerklasse—
Persönlicher Freibetrag (§16)—
Steuerpflichtiger Erwerb—
Steuersatz (§19)—
Aufteilung der Erbschaft

Modellrechnung mit Freibetrag (§16), Steuersatz (§19) und Härteausgleich (§19 Abs. 3). Versorgungsfreibetrag (§17), Familienheim-Befreiung (§13), Pflegefreibetrag und Immobilienbewertung sind nicht abgebildet. Keine Rechtsberatung.

So funktioniert die Berechnung

Die Erbschaftssteuer wird nur auf den Teil des Erbes erhoben, der den persönlichen Freibetrag übersteigt. Wie hoch dieser Freibetrag ist und welcher Steuersatz gilt, hängt allein vom Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen ab – geregelt in den Paragrafen 15, 16 und 19 des Erbschaftsteuergesetzes.

Der Rechner ordnet das gewählte Verhältnis der richtigen Steuerklasse und dem passenden Freibetrag zu. Ehepartner haben 500.000 Euro frei, Kinder 400.000 Euro, Enkel 200.000 Euro. Geschwister, Nichten, Neffen und nicht verwandte Erben – etwa unverheiratete Partner – haben nur 20.000 Euro. Vom Wert der Erbschaft wird dieser Freibetrag abgezogen; nur der Rest ist steuerpflichtig.

Auf den steuerpflichtigen Erwerb wird ein progressiver Steuersatz angewendet, der von 7 Prozent bis 50 Prozent reicht. Anders als bei der Einkommensteuer gilt der Satz für den gesamten steuerpflichtigen Betrag, nicht nur für die oberste Stufe. Beispiel: Ein Kind erbt 550.000 Euro, nach Abzug des Freibetrags bleiben 150.000 Euro, darauf 11 Prozent – also 16.500 Euro Steuer.

An den Stufengrenzen greift der Härteausgleich nach Paragraf 19 Absatz 3. Ohne ihn würde ein nur knapp höheres Erbe unverhältnismäßig stärker besteuert. Der Rechner wendet ihn automatisch an und weist darauf hin. Nicht abgebildet sind Sonderfälle wie der Versorgungsfreibetrag, die Familienheim-Befreiung oder die Bewertung von Immobilien – bei konkreten Fällen ist ein Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht zuständig.

Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad

Wie viel Erbschaftssteuer anfällt, hängt entscheidend vom Verwandtschaftsverhältnis ab, denn danach richten sich die Freibeträge: Ehegatten und eingetragene Partner haben 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 € und Geschwister oder Nichten und Neffen 20.000 €. Nur der Wert oberhalb des Freibetrags wird besteuert.

Steuerklassen und Sätze

Zusätzlich bestimmt die Steuerklasse (I bis III) den Steuersatz. Nahe Angehörige der Steuerklasse I zahlen die niedrigsten Sätze ab 7 %, entferntere Erben deutlich höhere ab 15 bis 30 %. Mit steigendem steuerpflichtigen Erwerb wächst der Satz stufenweise. Ein Beispiel: Erbt ein Kind 500.000 €, bleiben nach Abzug des Freibetrags 100.000 € steuerpflichtig, die je nach Stufe besteuert werden. Für Übertragungen zu Lebzeiten gelten dieselben Freibeträge, die sich alle zehn Jahre erneut nutzen lassen – ein wichtiger Gestaltungshebel.

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Vorgaben.

Weitere Freibeträge neben dem persönlichen

Über den persönlichen Freibetrag hinaus gibt es sachliche Befreiungen. Ehepartner und Kinder erhalten einen Versorgungsfreibetrag, der bei Ehegatten 256.000 Euro beträgt und bei Kindern altersabhängig zwischen 10.300 und 52.000 Euro liegt; er wird um den Kapitalwert steuerfreier Hinterbliebenenbezüge gekürzt. Hausrat bleibt in Steuerklasse I bis 41.000 Euro steuerfrei, andere bewegliche Gegenstände bis 12.000 Euro. Das selbstgenutzte Familienheim kann für Ehepartner und Kinder vollständig steuerfrei übergehen, sofern die Erben es zehn Jahre lang selbst bewohnen – bei Kindern zusätzlich begrenzt auf 200 Quadratmeter Wohnfläche.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Erbschaftssteuer?
Er hängt vom Verwandtschaftsgrad ab: Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Geschwister und nicht verwandte Erben je 20.000 €. Nur der Wert über dem Freibetrag ist steuerpflichtig.
Wie wird die Erbschaftssteuer berechnet?
Vom Erbwert wird der persönliche Freibetrag abgezogen. Auf den verbleibenden steuerpflichtigen Erwerb wird ein Steuersatz von 7 bis 50 Prozent angewendet, abhängig von Steuerklasse und Höhe des Erwerbs.
Was ist der Härteausgleich?
Eine Regel nach §19 Abs. 3 ErbStG, die den Steuersprung an den Stufengrenzen abmildert. Ohne ihn würde ein nur knapp höheres Erbe unverhältnismäßig stärker besteuert. Dieser Rechner berücksichtigt ihn.
Zahlen Ehepartner Erbschaftssteuer?
Erst ab einem Erbe über 500.000 Euro. Zusätzlich gibt es einen Versorgungsfreibetrag von bis zu 256.000 Euro (gekürzt um Hinterbliebenenrenten) und die Steuerbefreiung für das selbst genutzte Familienheim – diese Sonderfälle bildet der Rechner nicht ab.
Gilt der Rechner auch für Schenkungen?
Weitgehend ja, denn Schenkungen unterliegen denselben Freibeträgen und Steuersätzen. Ein Unterschied: Bei Schenkungen können die Freibeträge alle zehn Jahre neu genutzt werden. Für verbindliche Auskünfte ist ein Steuerberater zuständig.
Wie viel Erbschaftssteuer zahlt man?
Nur der Wert oberhalb des Freibetrags wird besteuert. Der Satz beginnt für nahe Angehörige bei 7 % und steigt mit dem Erwerb und in ungünstigeren Steuerklassen deutlich an.
Kann man Erbschaftssteuer sparen?
Ja, unter anderem durch Schenkungen zu Lebzeiten: Die Freibeträge lassen sich alle zehn Jahre erneut nutzen, wodurch sich größere Vermögen gestaffelt steuergünstig übertragen lassen.