Steuern & Abgaben

Schenkungssteuer-Rechner

Was bleibt von einer Schenkung? Der Rechner berücksichtigt den Freibetrag, den Steuersatz der jeweiligen Steuerklasse und Vorschenkungen aus den letzten zehn Jahren.

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Ergebnis

Schenkungssteuer
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Persönlicher Freibetrag—
Noch freier Freibetrag nach dieser Schenkung—
Steuerpflichtiger Erwerb—
Steuersatz (Steuerklasse)—
Beim Beschenkten verbleibt—
Vereinfachte Berechnung nach §§ 14, 16 und 19 ErbStG für Geldschenkungen. Sachliche Befreiungen – etwa für das selbstgenutzte Familienheim, Betriebsvermögen oder Hausrat – sowie Nießbrauchsvorbehalte und Versorgungsfreibeträge bleiben unberücksichtigt. Keine Steuerberatung.

So funktioniert die Berechnung

Schenkungs- und Erbschaftsteuer folgen demselben Gesetz und denselben Tarifen. Der entscheidende Unterschied liegt in der Wiederholbarkeit: Freibeträge stehen bei Schenkungen alle zehn Jahre erneut zur Verfügung. Wer früh und in Etappen überträgt, kann dieselbe Summe deshalb erheblich günstiger weitergeben als im Erbfall.

Drei Schritte zur Steuer

Zuerst wird der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG abgezogen: 500.000 € für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, 400.000 € je Kind, 200.000 € je Enkel, 20.000 € für alle übrigen Empfänger. Was übrig bleibt, ist der steuerpflichtige Erwerb. Darauf wird der Steuersatz nach § 19 ErbStG angewendet – er richtet sich nach Steuerklasse und Höhe des Erwerbs und reicht in Klasse I von 7 bis 30 %, in Klasse II von 15 bis 43 % und in Klasse III von 30 bis 50 %. Weil der Satz auf den gesamten Erwerb wirkt, greift beim Überschreiten einer Wertgrenze der Härteausgleich nach § 19 Abs. 3: Der Mehrbetrag an Steuer darf höchstens die Hälfte – bei hohen Sätzen drei Viertel – des Betrags aufzehren, der die Grenze überschreitet.

Rechenbeispiel

Ein Vater schenkt seiner Tochter 250.000 €. Vom Freibetrag von 400.000 € bleibt der Betrag vollständig gedeckt – es fällt keine Steuer an, und 150.000 € des Freibetrags stehen für weitere Schenkungen innerhalb der nächsten zehn Jahre noch zur Verfügung. Schenkt derselbe Vater zwei Jahre später weitere 300.000 €, werden beide Beträge zusammengerechnet: 550.000 € minus 400.000 € ergeben 150.000 € steuerpflichtigen Erwerb, darauf 11 % Steuersatz in Klasse I – rund 16.500 €. Hätte er die zweite Schenkung bis nach Ablauf der zehn Jahre aufgeschoben, wäre auch sie steuerfrei geblieben.

Die Zehnjahresfrist ist der eigentliche Hebel

§ 14 ErbStG rechnet alle Zuwendungen derselben Person innerhalb von zehn Jahren zusammen. Die Frist läuft taggenau ab dem Tag der jeweiligen Schenkung, nicht ab dem Jahreswechsel – wer am 1. März 2026 schenkt, hat den Freibetrag ab dem 2. März 2036 wieder voll. Beide Elternteile haben zudem jeweils eigene Freibeträge: Ein Kind kann von Vater und Mutter zusammen 800.000 € pro Zehnjahreszeitraum steuerfrei erhalten. Wird nur ein Elternteil Eigentümer, hilft manchmal die sogenannte Kettenschenkung über den Ehepartner – sie wird vom Finanzamt allerdings kritisch geprüft, wenn der Zwischenerwerber zur Weitergabe verpflichtet war.

Was dieser Rechner nicht abbildet

Er behandelt Geldschenkungen. Wichtige Sonderregeln bleiben außen vor: Das selbstgenutzte Familienheim kann unter Ehepartnern völlig steuerfrei übertragen werden, für Betriebsvermögen gelten Verschonungsabschläge von 85 oder 100 %, und bei Immobilien mit vorbehaltenem Nießbrauch mindert dessen Kapitalwert die Bemessungsgrundlage erheblich. Auch Unterhaltsleistungen und übliche Gelegenheitsgeschenke sind steuerfrei. Für den Erbfall – mit teils anderen Freibeträgen, etwa 100.000 € für Eltern – nutzt du den Erbschaftssteuer-Rechner; den Verkehrswert einer Immobilie schätzt der Immobilienbewertungs-Rechner.

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Werte und die Beurteilung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Wie oft kann ich den Freibetrag nutzen?
Alle zehn Jahre erneut, gerechnet taggenau ab der jeweiligen Schenkung. Innerhalb dieses Zeitraums werden alle Zuwendungen derselben Person zusammengerechnet (§ 14 ErbStG). Wer früh beginnt, kann denselben Betrag über mehrere Etappen steuerfrei übertragen.
Warum haben Eltern bei Schenkungen nur 20.000 € Freibetrag?
Der erhöhte Freibetrag von 100.000 € gilt für Eltern und Großeltern nur im Erbfall. Bei einer Schenkung fallen sie in Steuerklasse II mit 20.000 € Freibetrag und Sätzen ab 15 %. Das ist einer der wichtigsten Unterschiede zwischen Erbschaft und Schenkung.
Muss ich eine Schenkung dem Finanzamt melden?
Ja. Beschenkter und Schenker sind nach § 30 ErbStG verpflichtet, den Erwerb binnen drei Monaten anzuzeigen – auch dann, wenn wegen des Freibetrags keine Steuer anfällt. Notare und Banken melden bestimmte Vorgänge ohnehin automatisch.
Was ist der Härteausgleich?
Eine Korrektur nach § 19 Abs. 3 ErbStG. Da der höhere Steuersatz stets auf den gesamten Erwerb wirkt, würde ein Euro über der Wertgrenze die Steuer sprunghaft erhöhen. Der Härteausgleich begrenzt diesen Mehrbetrag auf die Hälfte – bei Sätzen über 30 % auf drei Viertel – des überschreitenden Betrags.
Zählt eine Immobilie zum vollen Verkehrswert?
Grundsätzlich ja, bewertet nach dem Bewertungsgesetz. Behält sich der Schenker aber ein Nießbrauchrecht vor, mindert dessen Kapitalwert die Bemessungsgrundlage deutlich – je jünger der Schenker, desto stärker. Für Familienheime unter Ehepartnern gilt eine eigene Befreiung.
Wer schuldet die Steuer – Schenker oder Beschenkter?
Steuerschuldner ist der Beschenkte; der Schenker haftet aber ebenfalls. Übernimmt der Schenker die Steuer freiwillig, gilt dieser Betrag selbst als zusätzliche Schenkung und erhöht die Bemessungsgrundlage entsprechend.

Stand: 24. Juli 2026.