Steuern & Abgaben

Mehrwertsteuer-Rechner (7 % / 19 %)

Rechne Netto in Brutto (und zurück) mit 19 % oder 7 % Mehrwertsteuer.

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Ergebnis

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Netto & Steueranteil
MwSt-Betrag—

Häufigster Fehler: Vom Brutto zum Netto wird geteilt (÷ 1,19), nicht 19 % abgezogen – sonst ist das Ergebnis über 3 % zu niedrig.

So funktioniert die Berechnung

Die Mehrwertsteuer – im Gesetz Umsatzsteuer – beträgt in Deutschland 19 Prozent im Regelfall und 7 Prozent für ermäßigte Umsätze. Der ermäßigte Satz gilt unter anderem für Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitungen, den Personennahverkehr, Übernachtungen und seit 2026 dauerhaft auch für Speisen in der Gastronomie. Getränke bleiben davon ausgenommen und werden weiterhin mit 19 Prozent besteuert.

Der häufigste Rechenfehler liegt beim Rückwärtsrechnen. Vom Netto zum Brutto wird mit 1,19 multipliziert. Vom Brutto zum Netto darf man aber nicht 19 Prozent abziehen – das ergibt einen zu niedrigen Wert. Richtig ist die Division durch 1,19. Beispiel: 119 Euro brutto sind 100 Euro netto und 19 Euro Steuer. Zieht man stattdessen 19 Prozent von 119 ab, landet man bei 96,39 Euro – ein Fehler von über drei Prozent. Der enthaltene Steueranteil lässt sich auch direkt bestimmen: Bei 19 Prozent sind es 15,97 Prozent des Bruttobetrags, bei 7 Prozent genau 6,54 Prozent.

Für Unternehmen ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten: Die vereinnahmte Steuer wird ans Finanzamt abgeführt, die auf Eingangsrechnungen gezahlte Vorsteuer darf davon abgezogen werden. Wirtschaftlich belastet die Steuer damit nur den Endverbraucher. Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist eine formal korrekte Rechnung mit allen Pflichtangaben – fehlt eine, versagt das Finanzamt den Abzug.

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit von der Umsatzsteuer, wenn der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 Euro bleibt. Der Preis dafür: kein Vorsteuerabzug. Wer hohe Anfangsinvestitionen hat, fährt mit der Regelbesteuerung oft besser. Auf Rechnungen darf dann keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden – wer es versehentlich tut, schuldet sie trotzdem.

Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro genügen vereinfachte Angaben: Der Steuerbetrag muss nicht gesondert ausgewiesen werden, der Steuersatz aber schon. Der Rechner bildet die beiden deutschen Sätze ab. Nicht abgebildet sind Reverse-Charge, innergemeinschaftliche Lieferungen, Differenzbesteuerung und ausländische Steuersätze. Dies ist keine Steuerberatung.

Regelsatz, ermäßigter Satz und Sonderfälle

In Deutschland gelten zwei Mehrwertsteuersätze: der Regelsatz von 19 % für die meisten Waren und Dienstleistungen sowie der ermäßigte Satz von 7 %, etwa für Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitungen und den öffentlichen Nahverkehr. Manche Leistungen sind ganz steuerbefreit, zum Beispiel Mieten, ärztliche Behandlungen oder Bankdienstleistungen.

Vorsteuer und Kleinunternehmer

Unternehmen führen die eingenommene Mehrwertsteuer ans Finanzamt ab, dürfen aber die selbst gezahlte Vorsteuer gegenrechnen – so wirkt die Steuer letztlich nur beim Endverbraucher. Kleinunternehmer können auf den Ausweis der Mehrwertsteuer verzichten, wenn ihr Umsatz unter der gesetzlichen Grenze liegt; sie dürfen dann allerdings auch keine Vorsteuer abziehen.

Häufige Fragen

Wie rechne ich die Mehrwertsteuer heraus?
Durch Division, nicht durch Abzug: Brutto geteilt durch 1,19 ergibt das Netto. 119 Euro brutto sind also 100 Euro netto. Wer stattdessen 19 Prozent abzieht, landet fälschlich bei 96,39 Euro.
Wie viel Prozent des Bruttobetrags sind Steuer?
Bei 19 Prozent sind 15,97 Prozent des Bruttobetrags Steuer, bei 7 Prozent genau 6,54 Prozent. Der Unterschied zum Steuersatz entsteht, weil sich dieser auf das Netto bezieht.
Wann gelten 7 Prozent?
Unter anderem für Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitungen, den Personennahverkehr, Übernachtungen und seit 2026 dauerhaft für Speisen in der Gastronomie. Getränke bleiben bei 19 Prozent.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Eine Befreiung von der Umsatzsteuer nach § 19 UStG bei Vorjahresumsatz bis 25.000 Euro und voraussichtlich unter 100.000 Euro im laufenden Jahr. Dafür entfällt der Vorsteuerabzug – bei hohen Investitionen ist die Regelbesteuerung oft günstiger.
Was ist der Unterschied zwischen Mehrwert- und Umsatzsteuer?
Keiner in der Sache. „Umsatzsteuer“ ist der gesetzliche Begriff, „Mehrwertsteuer“ die umgangssprachliche Bezeichnung. Auf Rechnungen sind beide Formulierungen zulässig.
Was ist die Vorsteuer?
Die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen selbst auf Eingangsrechnungen zahlt. Sie darf mit der vereinnahmten Umsatzsteuer verrechnet werden – Voraussetzung ist eine formal korrekte Rechnung mit allen Pflichtangaben.
Wann gelten 7 % statt 19 % Mehrwertsteuer?
Der ermäßigte Satz von 7 % gilt unter anderem für Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitungen, Blumen und den öffentlichen Nahverkehr. Für die meisten anderen Leistungen gelten 19 %.