Immobilie & Miete

Mietkaution-Zinsrechner

Berechne die aufgelaufenen Zinsen deiner Mietkaution über die Mietdauer.

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Aufgelaufene Zinsen
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Kaution inkl. Zinsen—

Die Kaution gehört dir: Der Vermieter muss sie getrennt anlegen – die Zinsen stehen dir zu, und ohne Nachweis eines separaten Kontos darfst du die Zahlung verweigern.

Nach §551 BGB muss die Kaution verzinslich (zum üblichen Sparzinssatz) angelegt werden; die Zinsen stehen dem Mieter zu. Der tatsächliche Sparzins schwankt – hier frei wählbar.

So funktioniert die Berechnung

Die Mietkaution gehört rechtlich weiterhin dir – der Vermieter verwahrt sie nur treuhänderisch. Daraus folgen drei Pflichten, die in der Praxis häufig ignoriert werden, und ein Zinsanspruch, den kaum ein Mieter geltend macht.

Erstens die Anlagepflicht nach § 551 BGB: Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen, zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz. Die Erträge stehen dir zu und erhöhen die Kaution. Zweitens die Höchstgrenze: maximal drei Nettokaltmieten, also ohne Nebenkosten. Drittens dein Recht auf Ratenzahlung – du darfst in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste zu Mietbeginn. Eine Klausel, die alles sofort verlangt, ist unwirksam.

Der Insolvenzschutz ist der eigentliche Zweck der Trennungspflicht: Wird die Kaution getrennt angelegt, fällt sie bei einer Insolvenz des Vermieters nicht in die Masse. Vermischt er sie mit seinem Vermögen, verlierst du diesen Schutz – und hast ein Zurückbehaltungsrecht: Du darfst die Kautionszahlung verweigern, bis er ein separates Konto nachweist.

Bei der Rückzahlung gibt es keine feste Frist im Gesetz. Der Vermieter darf eine angemessene Prüfzeit beanspruchen; die Rechtsprechung akzeptiert meist drei bis sechs Monate. Einen Teilbetrag darf er darüber hinaus einbehalten, wenn eine Betriebskostenabrechnung noch aussteht – aber nur in der zu erwartenden Höhe, nicht die gesamte Kaution. Für Ansprüche aus dem Mietverhältnis gilt eine kurze Verjährung von sechs Monaten nach Rückgabe.

Die Zinsen sind bei den heutigen Sparzinsen meist überschaubar, aber sie gehören dir – über mehrere Jahre summiert sich auch das. Steuerlich sind sie Kapitalerträge und fallen unter den Sparerpauschbetrag. Alternativen wie Kautionsbürgschaften oder Kautionsversicherungen ersparen die Liquidität, kosten aber laufend Gebühren und bauen kein Guthaben auf – rechnerisch sind sie fast immer die teurere Variante.

Der Rechner schätzt die Verzinsung bei konstantem Zinssatz. Tatsächlich schwanken die Sparzinsen über die Jahre; für eine exakte Abrechnung muss der Vermieter die tatsächlichen Erträge nachweisen.

Regeln zur Mietkaution

Die Mietkaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen und kann in drei Monatsraten gezahlt werden. Der Vermieter muss sie getrennt von seinem eigenen Vermögen und verzinst anlegen – üblicherweise auf einem Mietkautionskonto zum üblichen Sparzins.

Wem die Zinsen zustehen

Die während der Mietzeit angefallenen Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Kaution. Nach dem Auszug wird die Kaution samt Zinsen zurückgezahlt, sobald feststeht, dass keine offenen Forderungen (etwa aus der Nebenkostenabrechnung oder für Schäden) mehr bestehen. Der Vermieter darf dafür eine angemessene Prüffrist beanspruchen. Der Rechner zeigt, wie viel Zinsen sich über die Mietdauer ansammeln.

Häufige Fragen

Muss der Vermieter die Kaution verzinsen?
Ja. Nach § 551 BGB muss er sie getrennt von seinem Vermögen zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist anlegen. Die Zinsen stehen dir zu und erhöhen die Kaution.
Wie hoch darf die Kaution sein?
Höchstens drei Nettokaltmieten – ohne Nebenkosten. Höhere Vereinbarungen sind insoweit unwirksam, der übersteigende Teil ist zurückzuzahlen.
Kann ich die Kaution in Raten zahlen?
Ja, in drei gleichen Monatsraten; die erste ist zu Mietbeginn fällig. Eine Klausel, die die volle Summe sofort verlangt, ist unwirksam.
Was passiert bei Insolvenz des Vermieters?
Bei getrennter Anlage fällt die Kaution nicht in die Insolvenzmasse. Weist der Vermieter kein separates Konto nach, darfst du die Zahlung der Kaution verweigern.
Wann bekomme ich die Kaution zurück?
Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Die Rechtsprechung billigt dem Vermieter meist drei bis sechs Monate Prüfzeit zu. Für eine offene Betriebskostenabrechnung darf er nur einen angemessenen Teilbetrag einbehalten.
Lohnt sich eine Kautionsbürgschaft?
Sie schont die Liquidität, kostet aber laufend Gebühren und baut kein Guthaben auf. Rechnerisch ist sie über mehrere Jahre fast immer teurer als die klassische Barkaution.
Bekomme ich Zinsen auf meine Mietkaution?
Ja. Der Vermieter muss die Kaution verzinst anlegen; die Zinsen stehen Ihnen zu und werden mit der Kaution zurückgezahlt.
Wie hoch darf die Mietkaution sein?
Höchstens drei Nettokaltmieten. Sie darf in drei Monatsraten gezahlt werden und muss vom Vermieter getrennt und verzinst angelegt werden.