Berechne die aufgelaufenen Zinsen deiner Mietkaution über die Mietdauer.
Die Kaution gehört dir: Der Vermieter muss sie getrennt anlegen – die Zinsen stehen dir zu, und ohne Nachweis eines separaten Kontos darfst du die Zahlung verweigern.
Die Mietkaution gehört rechtlich weiterhin dir – der Vermieter verwahrt sie nur treuhänderisch. Daraus folgen drei Pflichten, die in der Praxis häufig ignoriert werden, und ein Zinsanspruch, den kaum ein Mieter geltend macht.
Erstens die Anlagepflicht nach § 551 BGB: Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen, zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz. Die Erträge stehen dir zu und erhöhen die Kaution. Zweitens die Höchstgrenze: maximal drei Nettokaltmieten, also ohne Nebenkosten. Drittens dein Recht auf Ratenzahlung – du darfst in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste zu Mietbeginn. Eine Klausel, die alles sofort verlangt, ist unwirksam.
Der Insolvenzschutz ist der eigentliche Zweck der Trennungspflicht: Wird die Kaution getrennt angelegt, fällt sie bei einer Insolvenz des Vermieters nicht in die Masse. Vermischt er sie mit seinem Vermögen, verlierst du diesen Schutz – und hast ein Zurückbehaltungsrecht: Du darfst die Kautionszahlung verweigern, bis er ein separates Konto nachweist.
Bei der Rückzahlung gibt es keine feste Frist im Gesetz. Der Vermieter darf eine angemessene Prüfzeit beanspruchen; die Rechtsprechung akzeptiert meist drei bis sechs Monate. Einen Teilbetrag darf er darüber hinaus einbehalten, wenn eine Betriebskostenabrechnung noch aussteht – aber nur in der zu erwartenden Höhe, nicht die gesamte Kaution. Für Ansprüche aus dem Mietverhältnis gilt eine kurze Verjährung von sechs Monaten nach Rückgabe.
Die Zinsen sind bei den heutigen Sparzinsen meist überschaubar, aber sie gehören dir – über mehrere Jahre summiert sich auch das. Steuerlich sind sie Kapitalerträge und fallen unter den Sparerpauschbetrag. Alternativen wie Kautionsbürgschaften oder Kautionsversicherungen ersparen die Liquidität, kosten aber laufend Gebühren und bauen kein Guthaben auf – rechnerisch sind sie fast immer die teurere Variante.
Der Rechner schätzt die Verzinsung bei konstantem Zinssatz. Tatsächlich schwanken die Sparzinsen über die Jahre; für eine exakte Abrechnung muss der Vermieter die tatsächlichen Erträge nachweisen.
Die Mietkaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen und kann in drei Monatsraten gezahlt werden. Der Vermieter muss sie getrennt von seinem eigenen Vermögen und verzinst anlegen – üblicherweise auf einem Mietkautionskonto zum üblichen Sparzins.
Die während der Mietzeit angefallenen Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Kaution. Nach dem Auszug wird die Kaution samt Zinsen zurückgezahlt, sobald feststeht, dass keine offenen Forderungen (etwa aus der Nebenkostenabrechnung oder für Schäden) mehr bestehen. Der Vermieter darf dafür eine angemessene Prüffrist beanspruchen. Der Rechner zeigt, wie viel Zinsen sich über die Mietdauer ansammeln.