Immobilie & Miete

Nebenkosten- & Heizkostenrechner

Nebenkosten, Heizkosten (§7 HeizkostenV) und CO₂-Aufteilung prüfen – inkl. Kürzungsrecht-Hinweis.

Betriebskosten (kalt)
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m²
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Heizung
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%
kWh
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CO₂ & Abgleich
€/t
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Ergebnis

Ergebnis der Abrechnung
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Betriebskosten (Fläche)—
Heizung – Verbrauch—
Heizung – Grundkosten—
CO₂ – Gutschrift Vermieter—
Summe deiner Nebenkosten—

Zwei harte Fristen: Der Vermieter hat 12 Monate zum Abrechnen, du 12 Monate für Einwendungen. Verspätet darf er keine Nachzahlung mehr fordern.

So funktioniert die Berechnung

Die Betriebskostenabrechnung ist das häufigste Streitthema zwischen Mietern und Vermietern – und ein großer Teil der Abrechnungen ist fehlerhaft. Der Grund: Umlagefähig ist nur, was in § 2 der Betriebskostenverordnung ausdrücklich genannt ist, und was der Mietvertrag auch tatsächlich vereinbart hat. Fehlt eine Umlagevereinbarung im Vertrag, schuldet der Mieter gar keine Nebenkosten.

Diese Posten sind nie umlagefähig, tauchen aber regelmäßig auf: Verwaltungskosten, Instandhaltung und Reparaturen, Kosten für Leerstand, Bankgebühren, Rechtsverfolgungskosten sowie die Rücklagen der Eigentümergemeinschaft. Eine Reparatur ist keine Betriebskostenposition – nur der laufende Betrieb zählt. Wartung dagegen ist umlagefähig, Instandsetzung nicht; genau an dieser Grenze verstecken sich viele überhöhte Abrechnungen.

Zwei Fristen sind hart und lohnen die Prüfung. Der Vermieter muss die Abrechnung binnen zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen – danach kann er keine Nachzahlung mehr verlangen, ein Guthaben muss er aber weiterhin auszahlen. Umgekehrt hast du zwölf Monate ab Zugang Zeit, Einwendungen zu erheben. Dazwischen liegt dein Recht auf Belegeinsicht: Du darfst die Originalrechnungen sehen, und zwar bevor du zahlst.

Der Verteilerschlüssel muss dem Mietvertrag entsprechen; ohne Vereinbarung gilt die Wohnfläche. Heizung und Warmwasser sind eine Ausnahme – die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass 50 bis 70 Prozent verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Fehlt die Verbrauchserfassung ganz, darfst du 15 Prozent kürzen. Seit 2022 gilt zudem die Pflicht zu monatlichen Verbrauchsinformationen bei fernablesbaren Zählern.

Ein Punkt, der bares Geld bringt: Für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in der Abrechnung – Hausmeister, Gartenpflege, Treppenhausreinigung, Schornsteinfeger – kannst du als Mieter 20 Prozent der Arbeitskosten von deiner Steuer abziehen. Der Vermieter muss die entsprechenden Beträge auf Verlangen ausweisen.

Der Rechner verteilt Gesamtkosten nach Fläche oder Personen. Nicht abgebildet sind die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung, Mieterwechsel im Abrechnungszeitraum und gewerbliche Einheiten. Dies ist keine Rechtsberatung – bei Zweifeln prüft der Mieterverein die Abrechnung.

Welche Kosten umlagefähig sind

Nicht alle Ausgaben eines Vermieters dürfen auf die Mieter umgelegt werden. Die Betriebskostenverordnung legt fest, welche Posten umlagefähig sind – dazu zählen etwa Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Hausreinigung, Gartenpflege und der Hausmeister. Verwaltungskosten und Instandhaltungsrücklagen gehören dagegen nicht dazu und trägt der Vermieter selbst.

Verteilerschlüssel und Abrechnung

Die Gesamtkosten werden nach einem Verteilerschlüssel auf die Mietparteien aufgeteilt – meist nach Wohnfläche, bei Heizung und Warmwasser überwiegend nach Verbrauch. Mieter zahlen monatliche Vorauszahlungen; einmal jährlich erfolgt die Abrechnung. Ergibt sich ein höherer tatsächlicher Verbrauch, kommt es zur Nachzahlung, sonst zur Rückerstattung. Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen. Wer eine Mieterhöhung prüfen möchte, nutzt ergänzend den passenden Rechner in der Kategorie Immobilie.

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Vorgaben.

Häufige Fragen

Welche Nebenkosten sind umlagefähig?
Nur die in § 2 Betriebskostenverordnung genannten und im Mietvertrag vereinbarten Posten. Ohne Umlagevereinbarung im Vertrag schuldest du gar keine Nebenkosten.
Welche Kosten darf der Vermieter nicht umlegen?
Verwaltungskosten, Instandhaltung und Reparaturen, Leerstandskosten, Bankgebühren, Rechtsverfolgungskosten und Instandhaltungsrücklagen. Wartung ist umlagefähig, Instandsetzung nicht.
Bis wann muss die Abrechnung kommen?
Binnen zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums. Danach kann der Vermieter keine Nachzahlung mehr fordern – ein Guthaben muss er dir trotzdem auszahlen.
Wie lange kann ich widersprechen?
Zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung. Vorher hast du das Recht auf Belegeinsicht: Du darfst die Originalrechnungen sehen, bevor du zahlst.
Was gilt bei den Heizkosten?
Die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass 50 bis 70 Prozent verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Fehlt die Verbrauchserfassung ganz, darfst du 15 Prozent kürzen.
Kann ich Nebenkosten von der Steuer absetzen?
Ja, 20 Prozent der Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen – etwa Hausmeister, Gartenpflege oder Schornsteinfeger. Der Vermieter muss die Beträge auf Verlangen ausweisen.
Nach welchem Schlüssel werden Nebenkosten verteilt?
Meist nach Wohnfläche, bei Heizung und Warmwasser überwiegend nach dem individuellen Verbrauch. Der vereinbarte Verteilerschlüssel steht im Mietvertrag.
Wann muss die Nebenkostenabrechnung vorliegen?
Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Danach kann der Vermieter Nachforderungen in der Regel nicht mehr geltend machen.