Prüfe, ob eine Mieterhöhung die Kappungsgrenze (15 % bzw. 20 % in 3 Jahren) einhält.
Zur ortsüblichen Vergleichsmiete darf die Miete binnen 3 Jahren um höchstens 20 % (in angespannten Märkten 15 %) steigen – die Kappungsgrenze.
Beispiel: 800 € → höchstens 960 € (bzw. 920 €).
Der Rechner liefert das Ergebnis sofort und nachvollziehbar – ideal zum schnellen Überschlagen ebenso wie zur genauen Kontrolle. Alle Angaben dienen der Orientierung und ersetzen im Einzelfall keine fachliche Beratung.