Berechne deine aktuelle Schwangerschaftswoche (SSW) und den Geburtstermin aus dem Datum der letzten Periode.
Die Schwangerschaftswoche (SSW) gibt an, wie weit eine Schwangerschaft fortgeschritten ist. Gezählt wird ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung – nicht ab der Empfängnis, die etwa zwei Wochen später liegt.
Eine Schwangerschaft dauert rechnerisch 40 Wochen ab dem Zyklusbeginn. Die aktuelle SSW wird als abgeschlossene Wochen plus Tage angegeben, zum Beispiel SSW 12+3 (zwölf volle Wochen und drei Tage). Beim Ausbleiben der Periode befindet sich eine Frau meist bereits in der vierten bis fünften Woche.
Die Schwangerschaft gliedert sich in drei Abschnitte: das erste Trimester bis zur 12. Woche, das zweite bis zur 27. und das dritte bis zur Geburt. Jeder Abschnitt bringt eigene Entwicklungsschritte und Vorsorgetermine mit sich.
Die Schwangerschaftswoche ist die Grundlage für Vorsorgeuntersuchungen, die Einordnung der kindlichen Entwicklung und wichtige Fristen wie den Beginn des Mutterschutzes sechs Wochen vor dem Termin. Den voraussichtlichen Geburtstermin berechnen Sie mit dem Geburtstermin-Rechner. Die genaue Bestimmung des Alters der Schwangerschaft erfolgt zusätzlich per Ultraschall in der ärztlichen oder Hebammen-Betreuung.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche oder geburtshilfliche Betreuung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Vorgaben.
An die Schwangerschaftswoche knüpfen viele Ereignisse an. Die regulären Vorsorgeuntersuchungen finden in festgelegten Abständen statt, ebenso die drei großen Ultraschall-Screenings. Ab der 24. Woche werden die Vorsorgetermine in der Regel häufiger. Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Termin und endet acht Wochen nach der Geburt – bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen. Auch der Anspruch auf Mutterschaftsgeld und die Fristen für die Anmeldung von Elternzeit orientieren sich am Geburtstermin. Die SSW hilft werdenden Eltern also nicht nur, die Entwicklung des Kindes zu verfolgen, sondern auch, organisatorische und rechtliche Schritte rechtzeitig zu planen.
Die Schwangerschaftswochen werden ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung gezählt, nicht ab der Befruchtung. Das wirkt zunächst widersinnig, hat aber einen praktischen Grund: Der Zeitpunkt der Regelblutung ist bekannt, der der Empfängnis meist nicht. In der Konsequenz ist eine Frau rechnerisch bereits in der dritten Woche schwanger, wenn die Befruchtung gerade erst stattgefunden hat. Die Angabe „10+3“ bedeutet zehn vollendete Wochen und drei Tage, also der vierte Tag der elften Woche – eine Schreibweise, die in Mutterpass und Ultraschallbefunden durchgängig verwendet wird.
An der Schwangerschaftswoche hängen konkrete Termine. Die drei Basis-Ultraschalluntersuchungen sind für die Zeiträume 9 bis 12, 19 bis 22 und 29 bis 32 Wochen vorgesehen. Der Test auf Schwangerschaftsdiabetes erfolgt zwischen der 24. und 28. Woche. Ab der 24. Woche gilt ein Kind bei einer Geburt als lebensfähig, was die medizinische Versorgung grundlegend verändert. Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Termin und endet regulär acht Wochen nach der Geburt, bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen. Auch der Zeitpunkt, ab dem der Arbeitgeber informiert sein sollte, orientiert sich an dieser Zählung.