Berechne den voraussichtlichen Geburtstermin nach der Naegele-Regel aus der letzten Periode.
Der voraussichtliche Geburtstermin (errechneter Termin, ET) wird aus dem ersten Tag der letzten Regelblutung bestimmt. Der Rechner nutzt dafür die medizinisch etablierte Naegele-Regel.
Zum ersten Tag der letzten Periode werden ein Jahr und sieben Tage addiert und drei Monate abgezogen. Das entspricht rund 280 Tagen (40 Schwangerschaftswochen) ab dem Zyklusbeginn. Weicht die Zykluslänge von den üblichen 28 Tagen ab, wird die Differenz entsprechend berücksichtigt.
Erster Tag der letzten Periode am 1. März: + 1 Jahr, − 3 Monate, + 7 Tage ergibt den 8. Dezember als voraussichtlichen Termin. Die aktuelle Schwangerschaftswoche (SSW) lässt sich mit dem SSW-Rechner nachvollziehen.
Nur etwa vier Prozent der Kinder kommen genau am errechneten Termin zur Welt – die meisten Geburten liegen in einem Fenster von rund zwei Wochen davor oder danach. Der Termin ist also eine Orientierung. Eine genauere Bestimmung erfolgt per Ultraschall in der ärztlichen oder Hebammen-Betreuung.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche oder geburtshilfliche Betreuung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen bzw. fachlichen Vorgaben.
Die Schwangerschaft wird ab dem ersten Tag der letzten Periode in Schwangerschaftswochen (SSW) gezählt und umfasst rund 40 Wochen. Sie gliedert sich in drei Trimester: das erste bis zur 12. Woche, das zweite bis zur 27. und das dritte bis zur Geburt. Rechnerisch ist eine Frau zum Zeitpunkt des Ausbleibens der Periode bereits in der vierten bis fünften SSW.
An den errechneten Termin knüpfen mehrere Fristen an: der Beginn des Mutterschutzes sechs Wochen vor der Geburt, die Vorsorgeuntersuchungen und der Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Auch das spätere Elterngeld orientiert sich am Geburtsdatum. Die individuelle Betreuung übernehmen Ärztin, Arzt oder Hebamme.
Der errechnete Termin ist ein statistischer Mittelwert, kein Stichtag: Nur etwa vier Prozent der Kinder werden genau an diesem Tag geboren, rund zwei Drittel innerhalb einer Woche davor oder danach. Als termingerecht gilt eine Geburt zwischen der vollendeten 37. und der vollendeten 42. Schwangerschaftswoche. Erstgebärende liegen im Schnitt einige Tage später als Frauen, die bereits geboren haben.
Die Naegele-Regel setzt einen regelmäßigen Zyklus von 28 Tagen mit Eisprung am 14. Tag voraus. Weicht der Zyklus davon ab, verschiebt sich der Termin entsprechend – bei einem 32-Tage-Zyklus um vier Tage nach hinten. Genauer ist die Messung der Scheitel-Steiß-Länge im ersten Trimester: Zwischen der achten und zwölften Woche ist die Größenstreuung zwischen Kindern noch gering, weshalb die Datierung dann auf wenige Tage genau gelingt. Weicht der Ultraschalltermin um mehr als etwa fünf Tage von der Rechnung nach letzter Regel ab, wird in der Regel der Ultraschallwert übernommen und im Mutterpass festgehalten. Das hat praktische Folgen, denn am errechneten Termin hängen der Beginn der Mutterschutzfrist sechs Wochen davor, der Anspruch auf Mutterschaftsgeld und die Bemessung des Elterngeldzeitraums.