Berechne Stufenanzahl, Steigungshöhe und Auftritt deiner Treppe nach der Schrittmaßregel – inklusive Prüfung nach DIN 18065.
Der Treppenrechner nutzt die Schrittmaßregel nach DIN 18065: Zweimal die Steigungshöhe plus der Auftritt sollen zusammen 63 Zentimeter ergeben – das entspricht der durchschnittlichen Schrittlänge. Der komfortable Bereich liegt zwischen 59 und 65 Zentimetern.
Zuerst wird aus der Geschosshöhe die Anzahl der Steigungen bestimmt, indem durch eine ideale Steigungshöhe von etwa 17,5 Zentimetern geteilt und gerundet wird. Beispiel: 280 cm Geschosshöhe ergeben 16 Steigungen mit je 17,5 cm Höhe und 28 cm Auftritt.
Zwei weitere Regeln prüfen den Komfort: Die Bequemlichkeitsregel (Auftritt minus Steigung ≈ 12 cm) sorgt für angenehmes Gehen, die Sicherheitsregel (Auftritt plus Steigung ≈ 46 cm) verhindert Stolpern. Der Rechner zeigt beide Werte zur Kontrolle.
Die Geschosshöhe misst vom fertigen Fußboden des unteren bis zum fertigen Fußboden des oberen Geschosses. Für Innentreppen in Wohngebäuden gelten die hier genutzten Richtwerte; für öffentliche Gebäude gelten teils strengere Vorgaben. Die Berechnung läuft im Browser.
Eine bequeme und sichere Treppe folgt der Schrittmaßregel: 2 × Steigungshöhe + Auftrittstiefe sollten zwischen 59 und 65 cm liegen (ideal 63 cm). Die Steigungshöhe ist der vertikale Abstand zweier Stufen, der Auftritt die nutzbare Tiefe. Zu steile oder zu flache Treppen wirken unbequem und können gefährlich sein.
Die Zahl der Stufen ergibt sich aus der Geschosshöhe geteilt durch die gewünschte Steigungshöhe. Bei 2,70 m Geschosshöhe und einer Steigung von 18 cm sind das 15 Stufen. Der Auftritt folgt dann aus der Schrittmaßregel: 63 − 2 × 18 = 27 cm. So ergibt sich ein harmonisches, sicheres Verhältnis. Der Rechner oben übernimmt diese Abstimmung und zeigt zugleich die benötigte Lauflänge. Materialmengen für den Unterbau ermitteln Sie mit dem Beton-Rechner.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine bauliche oder statische Fachberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Vorgaben.
Je nach verfügbarem Raum kommen gerade, viertel- oder halbgewendelte Treppen oder Varianten mit Zwischenpodest infrage. Eine gerade Treppe braucht die größte Lauflänge, spart aber Kosten und ist bequem begehbar. Gewendelte Treppen sind platzsparend, erfordern aber sorgfältige Planung der Stufenbreite. Neben Steigung und Auftritt sind auch die nötige Durchgangshöhe und die Lauflänge entscheidend, damit die Treppe später sicher und komfortabel begehbar ist.
Für notwendige Treppen in Wohngebäuden schreiben die Landesbauordnungen meist eine nutzbare Laufbreite von mindestens 80 bis 100 Zentimetern vor, bei mehr als zwei Wohnungen häufig 100. Die Steigung soll 19 Zentimeter nicht überschreiten, der Auftritt 26 nicht unterschreiten. Zusätzlich gilt eine lichte Durchgangshöhe von zwei Metern – der häufigste Planungsfehler bei nachträglich eingebauten Treppen zum Dachgeschoss.