Bau & Handwerk

Treppen-Rechner

Berechne Stufenanzahl, Steigungshöhe und Auftritt deiner Treppe nach der Schrittmaßregel – inklusive Prüfung nach DIN 18065.

cm
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Ergebnis

saH2·s + a= 63 cm
Anzahl Steigungen
—
Steigungshöhe—
Auftritt—
Schrittmaß (2×S + A)—
Lauflänge—

So funktioniert die Berechnung

Der Treppenrechner nutzt die Schrittmaßregel nach DIN 18065: Zweimal die Steigungshöhe plus der Auftritt sollen zusammen 63 Zentimeter ergeben – das entspricht der durchschnittlichen Schrittlänge. Der komfortable Bereich liegt zwischen 59 und 65 Zentimetern.

Zuerst wird aus der Geschosshöhe die Anzahl der Steigungen bestimmt, indem durch eine ideale Steigungshöhe von etwa 17,5 Zentimetern geteilt und gerundet wird. Beispiel: 280 cm Geschosshöhe ergeben 16 Steigungen mit je 17,5 cm Höhe und 28 cm Auftritt.

Zwei weitere Regeln prüfen den Komfort: Die Bequemlichkeitsregel (Auftritt minus Steigung ≈ 12 cm) sorgt für angenehmes Gehen, die Sicherheitsregel (Auftritt plus Steigung ≈ 46 cm) verhindert Stolpern. Der Rechner zeigt beide Werte zur Kontrolle.

Die Geschosshöhe misst vom fertigen Fußboden des unteren bis zum fertigen Fußboden des oberen Geschosses. Für Innentreppen in Wohngebäuden gelten die hier genutzten Richtwerte; für öffentliche Gebäude gelten teils strengere Vorgaben. Die Berechnung läuft im Browser.

Das Steigungsverhältnis

Eine bequeme und sichere Treppe folgt der Schrittmaßregel: 2 × Steigungshöhe + Auftrittstiefe sollten zwischen 59 und 65 cm liegen (ideal 63 cm). Die Steigungshöhe ist der vertikale Abstand zweier Stufen, der Auftritt die nutzbare Tiefe. Zu steile oder zu flache Treppen wirken unbequem und können gefährlich sein.

Stufenzahl und Rechenbeispiel

Die Zahl der Stufen ergibt sich aus der Geschosshöhe geteilt durch die gewünschte Steigungshöhe. Bei 2,70 m Geschosshöhe und einer Steigung von 18 cm sind das 15 Stufen. Der Auftritt folgt dann aus der Schrittmaßregel: 63 − 2 × 18 = 27 cm. So ergibt sich ein harmonisches, sicheres Verhältnis. Der Rechner oben übernimmt diese Abstimmung und zeigt zugleich die benötigte Lauflänge. Materialmengen für den Unterbau ermitteln Sie mit dem Beton-Rechner.

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine bauliche oder statische Fachberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Vorgaben.

Treppenarten und Platzbedarf

Je nach verfügbarem Raum kommen gerade, viertel- oder halbgewendelte Treppen oder Varianten mit Zwischenpodest infrage. Eine gerade Treppe braucht die größte Lauflänge, spart aber Kosten und ist bequem begehbar. Gewendelte Treppen sind platzsparend, erfordern aber sorgfältige Planung der Stufenbreite. Neben Steigung und Auftritt sind auch die nötige Durchgangshöhe und die Lauflänge entscheidend, damit die Treppe später sicher und komfortabel begehbar ist.

Vorgaben aus der Bauordnung

Für notwendige Treppen in Wohngebäuden schreiben die Landesbauordnungen meist eine nutzbare Laufbreite von mindestens 80 bis 100 Zentimetern vor, bei mehr als zwei Wohnungen häufig 100. Die Steigung soll 19 Zentimeter nicht überschreiten, der Auftritt 26 nicht unterschreiten. Zusätzlich gilt eine lichte Durchgangshöhe von zwei Metern – der häufigste Planungsfehler bei nachträglich eingebauten Treppen zum Dachgeschoss.

Häufige Fragen

Was ist die Schrittmaßregel?
Zweimal die Steigungshöhe plus der Auftritt sollen 63 cm ergeben (Bereich 59–65 cm). Diese Regel nach DIN 18065 sorgt für eine komfortabel begehbare Treppe.
Wie viele Stufen brauche ich?
Die Stufenzahl ergibt sich aus der Geschosshöhe geteilt durch die ideale Steigungshöhe von etwa 17,5 cm. Bei 280 cm sind das 16 Steigungen.
Was ist der Unterschied zwischen Steigung und Auftritt?
Die Steigung ist die Höhe einer Stufe, der Auftritt ihre nutzbare Tiefe. Beide zusammen bestimmen, wie bequem und sicher die Treppe zu begehen ist.
Welche Steigungshöhe ist ideal?
Für Wohnhäuser gelten 17 bis 18 cm als komfortabel, maximal sind nach DIN 18065 meist 20 cm zulässig. Flachere Stufen sind bequemer, brauchen aber mehr Lauflänge.
Ist das Ergebnis verbindlich?
Es ist eine normgerechte Orientierung. Die konkrete Ausführung – etsprechend Podest, Wendelung und baurechtlichen Vorgaben – plant ein Treppenbauer oder Architekt.
Wie viele Stufen braucht meine Treppe?
Teilen Sie die Geschosshöhe durch die gewünschte Steigungshöhe. Bei 2,70 m und 18 cm Steigung ergeben sich 15 Stufen.
Wie steil darf eine Treppe sein?
Für Wohnräume gelten Steigungen von etwa 17 bis 19 cm als angenehm. Steilere Treppen sind unbequem und in Wohngebäuden oft nicht zulässig.