Wie viel legt der Staat drauf – und was wird über die Jahre daraus? Berechne Grund- und Kinderzulage, die Günstigerprüfung und das Endkapital deines geförderten ETF-Depots.
Das Altersvorsorgedepot ist die neue staatlich geförderte private Altersvorsorge, die ab dem 1. Januar 2027 die Riester-Rente ablöst. Anders als beim klassischen Riester-Sparen wird das Geld direkt in Fonds und ETFs angelegt. Der Rechner zeigt, wie sich Beiträge, staatliche Zulage und Rendite über die Jahre zu einem Vermögen entwickeln.
Gefördert werden die Beiträge über eine prozentuale Zulage: 50 Prozent auf die ersten 360 Euro Jahresbeitrag und 25 Prozent auf weitere Beiträge bis 1.800 Euro. Die maximale Grundzulage beträgt damit 540 Euro pro Jahr. Wer den geförderten Höchstbetrag ausschöpft, erhält also rund 30 Prozent seiner Einzahlung als Zuschuss obendrauf.
Bei 1.800 Euro Jahresbeitrag ergibt sich: 50 % auf 360 € = 180 € plus 25 % auf die restlichen 1.440 € = 360 €. Zusammen 540 Euro Zulage – zusätzlich fließen alle Beträge in Fonds oder ETFs und können über Jahrzehnte Rendite erwirtschaften. Genau diesen Zinseszinseffekt bildet der Rechner ab.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Anlage- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Werte.
Geförderte Altersvorsorgeprodukte werden nachgelagert besteuert: Beiträge bleiben in der Ansparphase unbelastet, dafür ist die spätere Rente in voller Höhe mit dem persönlichen Steuersatz steuerpflichtig. Das lohnt sich, wenn der Steuersatz im Ruhestand niedriger ausfällt als im Erwerbsleben – bei den meisten Haushalten ist das der Fall, aber eben nicht bei allen. Wer im Alter hohe Miet- oder Kapitaleinkünfte hat, kann in eine ähnliche Progression rutschen wie zuvor.
Bei Vorsorgeprodukten entscheidet die Kostenquote über den Erfolg stärker als die Fondsauswahl. Abschluss- und Vertriebskosten werden häufig auf die ersten fünf Jahre verteilt und mindern in dieser Zeit den Kapitalaufbau spürbar; hinzu kommen laufende Verwaltungskosten und die Kosten der enthaltenen Fonds. Ein Vergleich lohnt deshalb nicht nur über die erwartete Rendite, sondern über die Effektivkosten, die im Produktinformationsblatt ausgewiesen sind. Zu bedenken ist außerdem die eingeschränkte Verfügbarkeit: Das Kapital ist bis zum Rentenbeginn gebunden, eine vorzeitige Kündigung führt zur Rückforderung der Förderung. Wer Flexibilität höher gewichtet als die Zulagen, fährt mit einem ungeförderten Depot ohne Bindung mitunter besser – die Entscheidung hängt an Einkommen, Kinderzahl und geplantem Renteneintritt.
Stand: Juli 2026 · Werte und Rechtslage für 2026 geprüft.
Ab dem 1. Januar 2027 ersetzt das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente. Erstmals lässt sich damit staatlich gefördert in ETFs und Fonds sparen – ohne die alte 100-%-Beitragsgarantie, dafür mit höheren Renditechancen und dem Wertschwankungsrisiko.
Pro kindergeldberechtigtem Kind gibt es zusätzlich 100 % auf den Eigenbeitrag bis 300 € – die volle Kinderzulage von 300 € ist also schon ab 25 € Eigenbeitrag im Monat erreicht. Bei mehreren Kindern und kleinen Beiträgen entstehen Förderquoten von weit über 100 %.
Eigenbeiträge plus Zulagen sind als Sonderausgaben absetzbar. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Steuerersparnis größer ist als die Zulage, und erstattet die Differenz. Bei hohem Grenzsteuersatz ist dieser Weg oft der größere Hebel.
Parallel ist die Frühstart-Rente geplant: 10 € pro Monat, die der Staat für jedes Kind von 6 bis 18 in ein Depot einzahlt. Das ist bislang aber nur per Eckpunktepapier beschlossen – das Gesetz soll 2026 folgen. Ein eigener Rechner dafür kommt, sobald die Details rechtsverbindlich sind.